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Hahn, Alban von: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. 2. Auflage. Leipzig, ca. 1898.

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Vor allem ist es das eine Wort "unvergeßlich", welches sich beinahe in jeder Todesanzeige wiederfindet und dem Schmerz der Betreffenden besonderen Ausdruck verleihen soll; und doch gibt es in der ganzen Welt nichts Selbstverständlicheres, als daß man geliebte Eltern, ein geliebtes Kind, welches man verloren hat, nicht vergißt; wozu dann also dieser natürlichsten Empfindung, die jeder, jeder auf dem ganzen Erdenrund teilt, noch besonders erwähnen! Man muß Sorge tragen, den vollen Namen und Stand des Verstorbenen anzugeben, damit auch Fernerstehende gleich wissen, wer gemeint ist, und sich danach einrichten können. Als Unterschrift nur zu setzen: "Die trauernden Hinterbliebenen" oder ähnliches ist deshalb nicht anzuraten, weil ja manche weitere Bekannte von den Betreffenden den Namen kaum wissen und erst aus der Unterschrift ersehen können, daß es sich z. B. um einen Schwager, eine Schwiegermutter u. s. w. handelt. Frauen aus der Familie sollten darum auf solchen Anzeigen auch stets ihren Mädchennamen nennen. Unpassend ist es aber auch, womöglich ein ganzes Geschlechtsregister von Unterschriften auf eine Todesnachricht zu setzen, besonders, wenn sich darunter

Vor allem ist es das eine Wort „unvergeßlich“, welches sich beinahe in jeder Todesanzeige wiederfindet und dem Schmerz der Betreffenden besonderen Ausdruck verleihen soll; und doch gibt es in der ganzen Welt nichts Selbstverständlicheres, als daß man geliebte Eltern, ein geliebtes Kind, welches man verloren hat, nicht vergißt; wozu dann also dieser natürlichsten Empfindung, die jeder, jeder auf dem ganzen Erdenrund teilt, noch besonders erwähnen! Man muß Sorge tragen, den vollen Namen und Stand des Verstorbenen anzugeben, damit auch Fernerstehende gleich wissen, wer gemeint ist, und sich danach einrichten können. Als Unterschrift nur zu setzen: „Die trauernden Hinterbliebenen“ oder ähnliches ist deshalb nicht anzuraten, weil ja manche weitere Bekannte von den Betreffenden den Namen kaum wissen und erst aus der Unterschrift ersehen können, daß es sich z. B. um einen Schwager, eine Schwiegermutter u. s. w. handelt. Frauen aus der Familie sollten darum auf solchen Anzeigen auch stets ihren Mädchennamen nennen. Unpassend ist es aber auch, womöglich ein ganzes Geschlechtsregister von Unterschriften auf eine Todesnachricht zu setzen, besonders, wenn sich darunter

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[149/0159] Vor allem ist es das eine Wort „unvergeßlich“, welches sich beinahe in jeder Todesanzeige wiederfindet und dem Schmerz der Betreffenden besonderen Ausdruck verleihen soll; und doch gibt es in der ganzen Welt nichts Selbstverständlicheres, als daß man geliebte Eltern, ein geliebtes Kind, welches man verloren hat, nicht vergißt; wozu dann also dieser natürlichsten Empfindung, die jeder, jeder auf dem ganzen Erdenrund teilt, noch besonders erwähnen! Man muß Sorge tragen, den vollen Namen und Stand des Verstorbenen anzugeben, damit auch Fernerstehende gleich wissen, wer gemeint ist, und sich danach einrichten können. Als Unterschrift nur zu setzen: „Die trauernden Hinterbliebenen“ oder ähnliches ist deshalb nicht anzuraten, weil ja manche weitere Bekannte von den Betreffenden den Namen kaum wissen und erst aus der Unterschrift ersehen können, daß es sich z. B. um einen Schwager, eine Schwiegermutter u. s. w. handelt. Frauen aus der Familie sollten darum auf solchen Anzeigen auch stets ihren Mädchennamen nennen. Unpassend ist es aber auch, womöglich ein ganzes Geschlechtsregister von Unterschriften auf eine Todesnachricht zu setzen, besonders, wenn sich darunter

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Zitationshilfe: Hahn, Alban von: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. 2. Auflage. Leipzig, ca. 1898, S. 149. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hahn_verkehr_1898/159>, abgerufen am 15.05.2024.