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Hahn, Alban von: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. 2. Auflage. Leipzig, ca. 1898.

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ins Theater, ins Konzert, als daß man den Unwillen der ganzen versammelten Gesellschaft auf sich lädt. Man erinnere sich in solchen Fällen nur daran, wie unangenehm man selbst durch so rücksichtslose Störungen seitens andrer berührt wird.

Sitzt in einer Loge eine Dame weiter rückwärts als ein Herr, so muß der Herr seinen Platz sofort der Dame abtreten und sich selbst auf den ihrigen setzen; auch wenn er die Dame nicht kennt, und auch wenn die einzelnen Plätze numeriert sind, erfordert der gute Ton diese Rücksicht. Es versteht sich von selbst, daß man behilflich ist, wenn etwas heruntergefallen ist, daß man älteren Damen eine Fußbank bequem rückt, wenn man sieht, daß sie sich damit bemühen u.s.w. Aber auch gegen andre, mitanwesende, besonders ältere Herren muß man möglichst zuvorkommend sein, hätte es auch weiter keinen Grund, als daß man nie wissen kann, ob man nicht vielleicht schon in der nächsten Gesellschaft ihnen vorgestellt wird, ob der Betreffende nicht ein künftiger Vorgesetzter sein kann u.s.w., ganz abgesehen von der Rücksicht, die der gebildete Mensch jedem andern erweisen soll. Man darf andern durch zu starkes Vorbeugen nicht die Aussicht versperren, man darf sie nicht durch

ins Theater, ins Konzert, als daß man den Unwillen der ganzen versammelten Gesellschaft auf sich lädt. Man erinnere sich in solchen Fällen nur daran, wie unangenehm man selbst durch so rücksichtslose Störungen seitens andrer berührt wird.

Sitzt in einer Loge eine Dame weiter rückwärts als ein Herr, so muß der Herr seinen Platz sofort der Dame abtreten und sich selbst auf den ihrigen setzen; auch wenn er die Dame nicht kennt, und auch wenn die einzelnen Plätze numeriert sind, erfordert der gute Ton diese Rücksicht. Es versteht sich von selbst, daß man behilflich ist, wenn etwas heruntergefallen ist, daß man älteren Damen eine Fußbank bequem rückt, wenn man sieht, daß sie sich damit bemühen u.s.w. Aber auch gegen andre, mitanwesende, besonders ältere Herren muß man möglichst zuvorkommend sein, hätte es auch weiter keinen Grund, als daß man nie wissen kann, ob man nicht vielleicht schon in der nächsten Gesellschaft ihnen vorgestellt wird, ob der Betreffende nicht ein künftiger Vorgesetzter sein kann u.s.w., ganz abgesehen von der Rücksicht, die der gebildete Mensch jedem andern erweisen soll. Man darf andern durch zu starkes Vorbeugen nicht die Aussicht versperren, man darf sie nicht durch

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[189/0199] ins Theater, ins Konzert, als daß man den Unwillen der ganzen versammelten Gesellschaft auf sich lädt. Man erinnere sich in solchen Fällen nur daran, wie unangenehm man selbst durch so rücksichtslose Störungen seitens andrer berührt wird. Sitzt in einer Loge eine Dame weiter rückwärts als ein Herr, so muß der Herr seinen Platz sofort der Dame abtreten und sich selbst auf den ihrigen setzen; auch wenn er die Dame nicht kennt, und auch wenn die einzelnen Plätze numeriert sind, erfordert der gute Ton diese Rücksicht. Es versteht sich von selbst, daß man behilflich ist, wenn etwas heruntergefallen ist, daß man älteren Damen eine Fußbank bequem rückt, wenn man sieht, daß sie sich damit bemühen u.s.w. Aber auch gegen andre, mitanwesende, besonders ältere Herren muß man möglichst zuvorkommend sein, hätte es auch weiter keinen Grund, als daß man nie wissen kann, ob man nicht vielleicht schon in der nächsten Gesellschaft ihnen vorgestellt wird, ob der Betreffende nicht ein künftiger Vorgesetzter sein kann u.s.w., ganz abgesehen von der Rücksicht, die der gebildete Mensch jedem andern erweisen soll. Man darf andern durch zu starkes Vorbeugen nicht die Aussicht versperren, man darf sie nicht durch

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Zitationshilfe: Hahn, Alban von: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. 2. Auflage. Leipzig, ca. 1898, S. 189. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hahn_verkehr_1898/199>, abgerufen am 15.05.2024.