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Hahn, Alban von: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. 2. Auflage. Leipzig, ca. 1898.

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Sturmangriff, bei dem alle weiter Vornstehenden einfach weggeschoben werden, zu erobern. Wenn man aus irgend welchen Gründen sofort nach Beendigung der Darbietung fortgehen muß, so verlasse man den Saal lieber vor dem letzten Akt oder der letzten Musiknummer, nur störe man nicht durch Aufbruch während des Spieles dieses und die andern Zuschauer. Vor dem Schluß seine eigne und die Garderobe befreundeter Damen auf leeren Plätzen im Saal selbst aufzustapeln, ist ungehörig und an den meisten Orten verboten.

Sturmangriff, bei dem alle weiter Vornstehenden einfach weggeschoben werden, zu erobern. Wenn man aus irgend welchen Gründen sofort nach Beendigung der Darbietung fortgehen muß, so verlasse man den Saal lieber vor dem letzten Akt oder der letzten Musiknummer, nur störe man nicht durch Aufbruch während des Spieles dieses und die andern Zuschauer. Vor dem Schluß seine eigne und die Garderobe befreundeter Damen auf leeren Plätzen im Saal selbst aufzustapeln, ist ungehörig und an den meisten Orten verboten.

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Sturmangriff, bei dem alle weiter Vornstehenden einfach weggeschoben werden, zu erobern. Wenn man aus irgend welchen Gründen sofort nach Beendigung der Darbietung fortgehen muß, so verlasse man den Saal lieber vor dem letzten Akt oder der letzten Musiknummer, nur störe man nicht durch Aufbruch während des Spieles dieses und die andern Zuschauer. Vor dem Schluß seine eigne und die Garderobe befreundeter Damen auf leeren Plätzen im Saal selbst aufzustapeln, ist ungehörig und an den meisten Orten verboten.</p>
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[191/0201] Sturmangriff, bei dem alle weiter Vornstehenden einfach weggeschoben werden, zu erobern. Wenn man aus irgend welchen Gründen sofort nach Beendigung der Darbietung fortgehen muß, so verlasse man den Saal lieber vor dem letzten Akt oder der letzten Musiknummer, nur störe man nicht durch Aufbruch während des Spieles dieses und die andern Zuschauer. Vor dem Schluß seine eigne und die Garderobe befreundeter Damen auf leeren Plätzen im Saal selbst aufzustapeln, ist ungehörig und an den meisten Orten verboten.

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Zitationshilfe: Hahn, Alban von: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. 2. Auflage. Leipzig, ca. 1898, S. 191. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hahn_verkehr_1898/201>, abgerufen am 14.05.2024.