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Hahn, Alban von: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. 2. Auflage. Leipzig, ca. 1898.

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die Gemüter erhitzt - seine Zunge und halte sich auch bei lebhaftem Wortwechsel stets in den Grenzen der Höflichkeit und vorgeschriebenen Form."

Es ist an und für sich unpassend, einen Streit hervorzurufen, und die Achtung vor der Gesellschaft erfordert, daß man denselben so schnell als möglich beilegt; hält man aber eine weitere Aussprache für durchaus nötig, so muß man sich möglichst unbemerkt oder unter einem passenden Vorwand in ein andres Zimmer begeben, wo man allein ist, und darf, wie auch die Auseinandersetzung ausfalle, durch keine Miene oder gar Andeutung verraten, daß man eine ernstere Angelegenheit zu erledigen gehabt hat. Sich vor andern zu zanken, zu streiten oder gar zu beleidigen ist ungehörig und zeugt von der größten Mißachtung der gesellschaftlichen Formen. Zwischen gebildeten Menschen darf es überhaupt nie so weit kommen, daß unbeteiligte Personen merken, daß eine Zwistigkeit eingetreten ist; die äußere Form der gesellschaftlichen Höflichkeit muß stets gewahrt werden.

Tritt aber doch der Fall ein, daß durch einen erregten Wortwechsel zwischen zwei Personen eine ganze Gesellschaft aufmerksam gemacht wird,

die Gemüter erhitzt – seine Zunge und halte sich auch bei lebhaftem Wortwechsel stets in den Grenzen der Höflichkeit und vorgeschriebenen Form.“

Es ist an und für sich unpassend, einen Streit hervorzurufen, und die Achtung vor der Gesellschaft erfordert, daß man denselben so schnell als möglich beilegt; hält man aber eine weitere Aussprache für durchaus nötig, so muß man sich möglichst unbemerkt oder unter einem passenden Vorwand in ein andres Zimmer begeben, wo man allein ist, und darf, wie auch die Auseinandersetzung ausfalle, durch keine Miene oder gar Andeutung verraten, daß man eine ernstere Angelegenheit zu erledigen gehabt hat. Sich vor andern zu zanken, zu streiten oder gar zu beleidigen ist ungehörig und zeugt von der größten Mißachtung der gesellschaftlichen Formen. Zwischen gebildeten Menschen darf es überhaupt nie so weit kommen, daß unbeteiligte Personen merken, daß eine Zwistigkeit eingetreten ist; die äußere Form der gesellschaftlichen Höflichkeit muß stets gewahrt werden.

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[217/0227] die Gemüter erhitzt – seine Zunge und halte sich auch bei lebhaftem Wortwechsel stets in den Grenzen der Höflichkeit und vorgeschriebenen Form.“ Es ist an und für sich unpassend, einen Streit hervorzurufen, und die Achtung vor der Gesellschaft erfordert, daß man denselben so schnell als möglich beilegt; hält man aber eine weitere Aussprache für durchaus nötig, so muß man sich möglichst unbemerkt oder unter einem passenden Vorwand in ein andres Zimmer begeben, wo man allein ist, und darf, wie auch die Auseinandersetzung ausfalle, durch keine Miene oder gar Andeutung verraten, daß man eine ernstere Angelegenheit zu erledigen gehabt hat. Sich vor andern zu zanken, zu streiten oder gar zu beleidigen ist ungehörig und zeugt von der größten Mißachtung der gesellschaftlichen Formen. Zwischen gebildeten Menschen darf es überhaupt nie so weit kommen, daß unbeteiligte Personen merken, daß eine Zwistigkeit eingetreten ist; die äußere Form der gesellschaftlichen Höflichkeit muß stets gewahrt werden. Tritt aber doch der Fall ein, daß durch einen erregten Wortwechsel zwischen zwei Personen eine ganze Gesellschaft aufmerksam gemacht wird,

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Zitationshilfe: Hahn, Alban von: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. 2. Auflage. Leipzig, ca. 1898, S. 217. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hahn_verkehr_1898/227>, abgerufen am 13.05.2024.