Hahn, Alban von: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. 2. Auflage. Leipzig, ca. 1898.der zuerst vom andern durch eine Unhöflichkeit, eine Beschimpfung oder gar durch einen Schlag in seiner Ehre verletzt worden ist, gleichgültig, ob er in gleicher Weise darauf erwidert hat. Es ist hier nicht der Platz, des Genaueren auf die einschlägigen Verhältnisse einzugehen, nur sei, um eine irrige Meinung gerade bei solchen, die nicht durch ihre Stellung je in die Lage gekommen sind, sich mit den durch den Gebrauch und das Herkommen vorgeschriebenen Regeln zu beschäftigen, auf dies eine aufmerksam gemacht, daß es "eine ganz falsche Anschauung ist, daß diese Genugthuung stets in einem Zweikampf bestehen müsse. Es ist vielmehr Pflicht eines Ehrenmannes, sein Unrecht einzusehen, und schädigt nie seine Ehre, wenn er dies eingesteht und sein Bedauern über diesen Vorfall ausspricht. So lassen sich viele Ehrenhändel in einer für beide Teile gleich ehrenvollen Weise beilegen, ohne daß es notwendig wird, zu einem Zweikampf zu schreiten." Mancher junge Mann besonders liebt es, in jugendlicher Renommisterei stets von "Ehre", "Beleidigung", "Genugthuung" und "Forderung" zu reden oder sich schon durchgemachter Ehrenangelegenheiten der zuerst vom andern durch eine Unhöflichkeit, eine Beschimpfung oder gar durch einen Schlag in seiner Ehre verletzt worden ist, gleichgültig, ob er in gleicher Weise darauf erwidert hat. Es ist hier nicht der Platz, des Genaueren auf die einschlägigen Verhältnisse einzugehen, nur sei, um eine irrige Meinung gerade bei solchen, die nicht durch ihre Stellung je in die Lage gekommen sind, sich mit den durch den Gebrauch und das Herkommen vorgeschriebenen Regeln zu beschäftigen, auf dies eine aufmerksam gemacht, daß es „eine ganz falsche Anschauung ist, daß diese Genugthuung stets in einem Zweikampf bestehen müsse. Es ist vielmehr Pflicht eines Ehrenmannes, sein Unrecht einzusehen, und schädigt nie seine Ehre, wenn er dies eingesteht und sein Bedauern über diesen Vorfall ausspricht. So lassen sich viele Ehrenhändel in einer für beide Teile gleich ehrenvollen Weise beilegen, ohne daß es notwendig wird, zu einem Zweikampf zu schreiten.“ Mancher junge Mann besonders liebt es, in jugendlicher Renommisterei stets von „Ehre“, „Beleidigung“, „Genugthuung“ und „Forderung“ zu reden oder sich schon durchgemachter Ehrenangelegenheiten <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0230" n="220"/> der <hi rendition="#g">zuerst</hi> vom andern durch eine Unhöflichkeit, eine Beschimpfung oder gar durch einen Schlag in seiner Ehre verletzt worden ist, gleichgültig, ob er in gleicher Weise darauf erwidert hat.</p> <p>Es ist hier nicht der Platz, des Genaueren auf die einschlägigen Verhältnisse einzugehen, nur sei, um eine irrige Meinung gerade bei solchen, die nicht durch ihre Stellung je in die Lage gekommen sind, sich mit den durch den Gebrauch und das Herkommen vorgeschriebenen Regeln zu beschäftigen, auf dies eine aufmerksam gemacht, daß es „<hi rendition="#g">eine ganz falsche Anschauung ist, daß diese Genugthuung stets in einem Zweikampf bestehen müsse</hi>. Es ist vielmehr Pflicht eines Ehrenmannes, sein Unrecht einzusehen, und schädigt nie seine Ehre, wenn er dies eingesteht und sein Bedauern über diesen Vorfall ausspricht. So lassen sich viele Ehrenhändel in einer für beide Teile gleich ehrenvollen Weise beilegen, ohne daß es notwendig wird, zu einem Zweikampf zu schreiten.“</p> <p>Mancher junge Mann besonders liebt es, in <hi rendition="#g">jugendlicher Renommisterei</hi> stets von „Ehre“, „Beleidigung“, „Genugthuung“ und „Forderung“ zu reden oder sich schon durchgemachter Ehrenangelegenheiten </p> </div> </body> </text> </TEI> [220/0230]
der zuerst vom andern durch eine Unhöflichkeit, eine Beschimpfung oder gar durch einen Schlag in seiner Ehre verletzt worden ist, gleichgültig, ob er in gleicher Weise darauf erwidert hat.
Es ist hier nicht der Platz, des Genaueren auf die einschlägigen Verhältnisse einzugehen, nur sei, um eine irrige Meinung gerade bei solchen, die nicht durch ihre Stellung je in die Lage gekommen sind, sich mit den durch den Gebrauch und das Herkommen vorgeschriebenen Regeln zu beschäftigen, auf dies eine aufmerksam gemacht, daß es „eine ganz falsche Anschauung ist, daß diese Genugthuung stets in einem Zweikampf bestehen müsse. Es ist vielmehr Pflicht eines Ehrenmannes, sein Unrecht einzusehen, und schädigt nie seine Ehre, wenn er dies eingesteht und sein Bedauern über diesen Vorfall ausspricht. So lassen sich viele Ehrenhändel in einer für beide Teile gleich ehrenvollen Weise beilegen, ohne daß es notwendig wird, zu einem Zweikampf zu schreiten.“
Mancher junge Mann besonders liebt es, in jugendlicher Renommisterei stets von „Ehre“, „Beleidigung“, „Genugthuung“ und „Forderung“ zu reden oder sich schon durchgemachter Ehrenangelegenheiten
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax.
(2013-03-19T14:09:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
Wikimedia Commons: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-03-19T14:09:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat.
(2013-03-19T14:09:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |