Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Hahn, Alban von: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. 2. Auflage. Leipzig, ca. 1898.

Bild:
<< vorherige Seite

der zuerst vom andern durch eine Unhöflichkeit, eine Beschimpfung oder gar durch einen Schlag in seiner Ehre verletzt worden ist, gleichgültig, ob er in gleicher Weise darauf erwidert hat.

Es ist hier nicht der Platz, des Genaueren auf die einschlägigen Verhältnisse einzugehen, nur sei, um eine irrige Meinung gerade bei solchen, die nicht durch ihre Stellung je in die Lage gekommen sind, sich mit den durch den Gebrauch und das Herkommen vorgeschriebenen Regeln zu beschäftigen, auf dies eine aufmerksam gemacht, daß es "eine ganz falsche Anschauung ist, daß diese Genugthuung stets in einem Zweikampf bestehen müsse. Es ist vielmehr Pflicht eines Ehrenmannes, sein Unrecht einzusehen, und schädigt nie seine Ehre, wenn er dies eingesteht und sein Bedauern über diesen Vorfall ausspricht. So lassen sich viele Ehrenhändel in einer für beide Teile gleich ehrenvollen Weise beilegen, ohne daß es notwendig wird, zu einem Zweikampf zu schreiten."

Mancher junge Mann besonders liebt es, in jugendlicher Renommisterei stets von "Ehre", "Beleidigung", "Genugthuung" und "Forderung" zu reden oder sich schon durchgemachter Ehrenangelegenheiten

der zuerst vom andern durch eine Unhöflichkeit, eine Beschimpfung oder gar durch einen Schlag in seiner Ehre verletzt worden ist, gleichgültig, ob er in gleicher Weise darauf erwidert hat.

Es ist hier nicht der Platz, des Genaueren auf die einschlägigen Verhältnisse einzugehen, nur sei, um eine irrige Meinung gerade bei solchen, die nicht durch ihre Stellung je in die Lage gekommen sind, sich mit den durch den Gebrauch und das Herkommen vorgeschriebenen Regeln zu beschäftigen, auf dies eine aufmerksam gemacht, daß es „eine ganz falsche Anschauung ist, daß diese Genugthuung stets in einem Zweikampf bestehen müsse. Es ist vielmehr Pflicht eines Ehrenmannes, sein Unrecht einzusehen, und schädigt nie seine Ehre, wenn er dies eingesteht und sein Bedauern über diesen Vorfall ausspricht. So lassen sich viele Ehrenhändel in einer für beide Teile gleich ehrenvollen Weise beilegen, ohne daß es notwendig wird, zu einem Zweikampf zu schreiten.“

Mancher junge Mann besonders liebt es, in jugendlicher Renommisterei stets von „Ehre“, „Beleidigung“, „Genugthuung“ und „Forderung“ zu reden oder sich schon durchgemachter Ehrenangelegenheiten

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <p><pb facs="#f0230" n="220"/>
der <hi rendition="#g">zuerst</hi> vom andern durch eine Unhöflichkeit, eine Beschimpfung oder gar durch einen Schlag in seiner Ehre verletzt worden ist, gleichgültig, ob er in gleicher Weise darauf erwidert hat.</p>
        <p>Es ist hier nicht der Platz, des Genaueren auf die einschlägigen Verhältnisse einzugehen, nur sei, um eine irrige Meinung gerade bei solchen, die nicht durch ihre Stellung je in die Lage gekommen sind, sich mit den durch den Gebrauch und das Herkommen vorgeschriebenen Regeln zu beschäftigen, auf dies eine aufmerksam gemacht, daß es &#x201E;<hi rendition="#g">eine ganz falsche Anschauung ist, daß diese Genugthuung stets in einem Zweikampf bestehen müsse</hi>. Es ist vielmehr Pflicht eines Ehrenmannes, sein Unrecht einzusehen, und schädigt nie seine Ehre, wenn er dies eingesteht und sein Bedauern über diesen Vorfall ausspricht. So lassen sich viele Ehrenhändel in einer für beide Teile gleich ehrenvollen Weise beilegen, ohne daß es notwendig wird, zu einem Zweikampf zu schreiten.&#x201C;</p>
        <p>Mancher junge Mann besonders liebt es, in <hi rendition="#g">jugendlicher Renommisterei</hi> stets von &#x201E;Ehre&#x201C;, &#x201E;Beleidigung&#x201C;, &#x201E;Genugthuung&#x201C; und &#x201E;Forderung&#x201C; zu reden oder sich schon durchgemachter Ehrenangelegenheiten
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[220/0230] der zuerst vom andern durch eine Unhöflichkeit, eine Beschimpfung oder gar durch einen Schlag in seiner Ehre verletzt worden ist, gleichgültig, ob er in gleicher Weise darauf erwidert hat. Es ist hier nicht der Platz, des Genaueren auf die einschlägigen Verhältnisse einzugehen, nur sei, um eine irrige Meinung gerade bei solchen, die nicht durch ihre Stellung je in die Lage gekommen sind, sich mit den durch den Gebrauch und das Herkommen vorgeschriebenen Regeln zu beschäftigen, auf dies eine aufmerksam gemacht, daß es „eine ganz falsche Anschauung ist, daß diese Genugthuung stets in einem Zweikampf bestehen müsse. Es ist vielmehr Pflicht eines Ehrenmannes, sein Unrecht einzusehen, und schädigt nie seine Ehre, wenn er dies eingesteht und sein Bedauern über diesen Vorfall ausspricht. So lassen sich viele Ehrenhändel in einer für beide Teile gleich ehrenvollen Weise beilegen, ohne daß es notwendig wird, zu einem Zweikampf zu schreiten.“ Mancher junge Mann besonders liebt es, in jugendlicher Renommisterei stets von „Ehre“, „Beleidigung“, „Genugthuung“ und „Forderung“ zu reden oder sich schon durchgemachter Ehrenangelegenheiten

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax. (2013-03-19T14:09:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
Wikimedia Commons: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-03-19T14:09:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat. (2013-03-19T14:09:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/hahn_verkehr_1898
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/hahn_verkehr_1898/230
Zitationshilfe: Hahn, Alban von: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. 2. Auflage. Leipzig, ca. 1898, S. 220. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hahn_verkehr_1898/230>, abgerufen am 14.05.2024.