ben nicht das reine Bild der Krankheit; die Symptomen und Beschwerden hinge- gen, welche er vor dem Gebrauche der Arzneien, oder nach ihrer mehr- tägigen Zurücksetzung litt, geben den ächten Grundbegriff von der ur- sprünglichen Gestalt der Krankheit, und vorzüglich diese muß sich der Arzt aufzeichnen; er kann auch wohl, wenn die Krankheit chronisch ist, den Kranken, wenn er bis zu der Zeit noch Arznei ge- nommen hatte, einige Tage ganz ohne Arznei lassen und bis dahin die genauere Prüfung der Krankheitszeichen verschie- ben, um die dauerhaften, unvermischten Symptomen des alten Uebels in ihrer Rein- heit aufzufassen, und ein untrügliches Bild von der ursprünglichen Krankheit entwer- fen zu können.
71.
Leidet aber der dringende Zustand der akuten Krankheit keinen Verzug, so muß sich der Arzt mit dem, selbst von Arz- neien geänderten Krankheitszustande be-
ben nicht das reine Bild der Krankheit; die Symptomen und Beschwerden hinge- gen, welche er vor dem Gebrauche der Arzneien, oder nach ihrer mehr- tägigen Zurücksetzung litt, geben den ächten Grundbegriff von der ur- sprünglichen Gestalt der Krankheit, und vorzüglich diese muß sich der Arzt aufzeichnen; er kann auch wohl, wenn die Krankheit chronisch ist, den Kranken, wenn er bis zu der Zeit noch Arznei ge- nommen hatte, einige Tage ganz ohne Arznei lassen und bis dahin die genauere Prüfung der Krankheitszeichen verschie- ben, um die dauerhaften, unvermischten Symptomen des alten Uebels in ihrer Rein- heit aufzufassen, und ein untrügliches Bild von der ursprünglichen Krankheit entwer- fen zu können.
71.
Leidet aber der dringende Zustand der akuten Krankheit keinen Verzug, so muß sich der Arzt mit dem, selbst von Arz- neien geänderten Krankheitszustande be-
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ben nicht das reine Bild der Krankheit;
die Symptomen und Beschwerden hinge-
gen, welche er vor dem Gebrauche
der Arzneien, oder nach ihrer mehr-
tägigen Zurücksetzung litt, geben
den ächten Grundbegriff von der ur-
sprünglichen Gestalt der Krankheit,
und vorzüglich diese muß sich der Arzt
aufzeichnen; er kann auch wohl, wenn
die Krankheit chronisch ist, den Kranken,
wenn er bis zu der Zeit noch Arznei ge-
nommen hatte, einige Tage ganz ohne
Arznei lassen und bis dahin die genauere
Prüfung der Krankheitszeichen verschie-
ben, um die dauerhaften, unvermischten
Symptomen des alten Uebels in ihrer Rein-
heit aufzufassen, und ein untrügliches Bild
von der ursprünglichen Krankheit entwer-
fen zu können.
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Leidet aber der dringende Zustand der
akuten Krankheit keinen Verzug, so muß
sich der Arzt mit dem, selbst von Arz-
neien geänderten Krankheitszustande be-
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Hahnemann, Samuel: Organon der rationellen Heilkunde. Dresden, 1810, S. 71. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hahnemann_organon_1810/127>, abgerufen am 23.11.2024.
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