Der zweite Punkt des rationellen Heilgeschäftes betrifft demnach die Wahl des homöopathischen Heilmittels, jener künstlichen Krankheitspotenz, durch deren Einnahme dem Kranken ein ähnli- ches Leiden (omoion pathos), eine künstliche Gegenkrankheit, gleichsam eingeimpft wird, welche die Krankheit, woran er leidet, durch Symptomenähnlichkeit zu überstim- men und auszulöschen (gründlich zu hei- len) fähig ist.
84.
Zu dieser Absicht müssen die einzel- nen Arzneien in ihrer ganzen Wirksamkeit als Krankheit erregende Potenzen bekannt seyn, das ist, möglichst alle die krankhaf- ten Symptomen und Körperveränderungen, die jede derselben insbesondre zu erzeugen fähig ist, müssen erst bekannt seyn, ehe man eine derselben als Gegenkrankheitspo- tenz einer natürlichen Krankheit, um sie zu heben, entgegen stellen kann.
83.
Der zweite Punkt des rationellen Heilgeschäftes betrifft demnach die Wahl des homöopathischen Heilmittels, jener künstlichen Krankheitspotenz, durch deren Einnahme dem Kranken ein ähnli- ches Leiden (ὅμοιον πάϑος), eine künstliche Gegenkrankheit, gleichsam eingeimpft wird, welche die Krankheit, woran er leidet, durch Symptomenähnlichkeit zu überstim- men und auszulöschen (gründlich zu hei- len) fähig ist.
84.
Zu dieser Absicht müssen die einzel- nen Arzneien in ihrer ganzen Wirksamkeit als Krankheit erregende Potenzen bekannt seyn, das ist, möglichst alle die krankhaf- ten Symptomen und Körperveränderungen, die jede derselben insbesondre zu erzeugen fähig ist, müssen erst bekannt seyn, ehe man eine derselben als Gegenkrankheitspo- tenz einer natürlichen Krankheit, um sie zu heben, entgegen stellen kann.
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83.
Der zweite Punkt des rationellen
Heilgeschäftes betrifft demnach die Wahl
des homöopathischen Heilmittels,
jener künstlichen Krankheitspotenz, durch
deren Einnahme dem Kranken ein ähnli-
ches Leiden (ὅμοιον πάϑος), eine künstliche
Gegenkrankheit, gleichsam eingeimpft wird,
welche die Krankheit, woran er leidet,
durch Symptomenähnlichkeit zu überstim-
men und auszulöschen (gründlich zu hei-
len) fähig ist.
84.
Zu dieser Absicht müssen die einzel-
nen Arzneien in ihrer ganzen Wirksamkeit
als Krankheit erregende Potenzen bekannt
seyn, das ist, möglichst alle die krankhaf-
ten Symptomen und Körperveränderungen,
die jede derselben insbesondre zu erzeugen
fähig ist, müssen erst bekannt seyn, ehe
man eine derselben als Gegenkrankheitspo-
tenz einer natürlichen Krankheit, um sie
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Hahnemann, Samuel: Organon der rationellen Heilkunde. Dresden, 1810, S. 82. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hahnemann_organon_1810/138>, abgerufen am 27.11.2024.
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