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Hahnemann, Samuel: Organon der rationellen Heilkunde. Dresden, 1810.

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83.

Der zweite Punkt des rationellen
Heilgeschäftes betrifft demnach die Wahl
des homöopathischen Heilmittels
,
jener künstlichen Krankheitspotenz, durch
deren Einnahme dem Kranken ein ähnli-
ches Leiden (omoion pathos), eine künstliche
Gegenkrankheit, gleichsam eingeimpft wird,
welche die Krankheit, woran er leidet,
durch Symptomenähnlichkeit zu überstim-
men und auszulöschen (gründlich zu hei-
len) fähig ist.

84.

Zu dieser Absicht müssen die einzel-
nen Arzneien in ihrer ganzen Wirksamkeit
als Krankheit erregende Potenzen bekannt
seyn, das ist, möglichst alle die krankhaf-
ten Symptomen und Körperveränderungen,
die jede derselben insbesondre zu erzeugen
fähig ist, müssen erst bekannt seyn, ehe
man eine derselben als Gegenkrankheitspo-
tenz einer natürlichen Krankheit, um sie
zu heben, entgegen stellen kann.

83.

Der zweite Punkt des rationellen
Heilgeschäftes betrifft demnach die Wahl
des homöopathischen Heilmittels
,
jener künstlichen Krankheitspotenz, durch
deren Einnahme dem Kranken ein ähnli-
ches Leiden (ὅμοιον πάϑος), eine künstliche
Gegenkrankheit, gleichsam eingeimpft wird,
welche die Krankheit, woran er leidet,
durch Symptomenähnlichkeit zu überstim-
men und auszulöschen (gründlich zu hei-
len) fähig ist.

84.

Zu dieser Absicht müssen die einzel-
nen Arzneien in ihrer ganzen Wirksamkeit
als Krankheit erregende Potenzen bekannt
seyn, das ist, möglichst alle die krankhaf-
ten Symptomen und Körperveränderungen,
die jede derselben insbesondre zu erzeugen
fähig ist, müssen erst bekannt seyn, ehe
man eine derselben als Gegenkrankheitspo-
tenz einer natürlichen Krankheit, um sie
zu heben, entgegen stellen kann.

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[82/0138] 83. Der zweite Punkt des rationellen Heilgeschäftes betrifft demnach die Wahl des homöopathischen Heilmittels, jener künstlichen Krankheitspotenz, durch deren Einnahme dem Kranken ein ähnli- ches Leiden (ὅμοιον πάϑος), eine künstliche Gegenkrankheit, gleichsam eingeimpft wird, welche die Krankheit, woran er leidet, durch Symptomenähnlichkeit zu überstim- men und auszulöschen (gründlich zu hei- len) fähig ist. 84. Zu dieser Absicht müssen die einzel- nen Arzneien in ihrer ganzen Wirksamkeit als Krankheit erregende Potenzen bekannt seyn, das ist, möglichst alle die krankhaf- ten Symptomen und Körperveränderungen, die jede derselben insbesondre zu erzeugen fähig ist, müssen erst bekannt seyn, ehe man eine derselben als Gegenkrankheitspo- tenz einer natürlichen Krankheit, um sie zu heben, entgegen stellen kann.

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Zitationshilfe: Hahnemann, Samuel: Organon der rationellen Heilkunde. Dresden, 1810, S. 82. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hahnemann_organon_1810/138>, abgerufen am 27.11.2024.