nern Krankheitssymptomen nur palliativ entsprechen, wenn nur die übrigen, vor- züglich die stärkern, besondern und cha- rakteristischen Hauptsymptomen der Krank- heit durch dasselbe Arzneimittel homöopa- thisch (durch Symptomenähnlichkeit) ge- deckt und befriedigt werden.
271.
Es erfolgt in diesem Falle nichts von den Nachtheilen der gewöhnlichen einseiti- gen Palliation eines einzelnen Krankheits- symptoms; es erfolgt vollständige Heilung ohne Nebenbeschwerden oder Nachwehen, doch so, daß die Symptomen, welche hier nur durch entgegengesetzte, in der Kraft der Arzneisubstanz liegende Symptomen (palliativ) bestritten werden, gewöhnlich nicht eher vergehen, als nach gänzlich vollendeter Wirkungsdauer des Medika- ments.
Anm. 1. Eine andre, sehr häufige Methode, Arzneien in der niedern Praxis anzuwen- den, welche den Wahn von der Nöthigkeit
nern Krankheitssymptomen nur palliativ entsprechen, wenn nur die übrigen, vor- züglich die stärkern, besondern und cha- rakteristischen Hauptsymptomen der Krank- heit durch dasselbe Arzneimittel homöopa- thisch (durch Symptomenähnlichkeit) ge- deckt und befriedigt werden.
271.
Es erfolgt in diesem Falle nichts von den Nachtheilen der gewöhnlichen einseiti- gen Palliation eines einzelnen Krankheits- symptoms; es erfolgt vollständige Heilung ohne Nebenbeschwerden oder Nachwehen, doch so, daß die Symptomen, welche hier nur durch entgegengesetzte, in der Kraft der Arzneisubstanz liegende Symptomen (palliativ) bestritten werden, gewöhnlich nicht eher vergehen, als nach gänzlich vollendeter Wirkungsdauer des Medika- ments.
Anm. 1. Eine andre, sehr häufige Methode, Arzneien in der niedern Praxis anzuwen- den, welche den Wahn von der Nöthigkeit
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[219/0275]
nern Krankheitssymptomen nur palliativ
entsprechen, wenn nur die übrigen, vor-
züglich die stärkern, besondern und cha-
rakteristischen Hauptsymptomen der Krank-
heit durch dasselbe Arzneimittel homöopa-
thisch (durch Symptomenähnlichkeit) ge-
deckt und befriedigt werden.
271.
Es erfolgt in diesem Falle nichts von
den Nachtheilen der gewöhnlichen einseiti-
gen Palliation eines einzelnen Krankheits-
symptoms; es erfolgt vollständige Heilung
ohne Nebenbeschwerden oder Nachwehen,
doch so, daß die Symptomen, welche hier
nur durch entgegengesetzte, in der Kraft
der Arzneisubstanz liegende Symptomen
(palliativ) bestritten werden, gewöhnlich
nicht eher vergehen, als nach gänzlich
vollendeter Wirkungsdauer des Medika-
ments.
Anm. 1. Eine andre, sehr häufige Methode,
Arzneien in der niedern Praxis anzuwen-
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Hahnemann, Samuel: Organon der rationellen Heilkunde. Dresden, 1810, S. 219. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hahnemann_organon_1810/275>, abgerufen am 16.02.2025.
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