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[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767.

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Kayserinn von Rußland.


III. Abtheilung.
Neue Steuern zur Besoldung nach
dem neuen Etat.
§. 79.

Diese Besoldungen nach dem neuen Etat
sind fast alle höher, als vorhin: man
machte daher auch neue Steuern aus-
findig, die in der Ukase hierüber in 17 Puncten
hergerechnet sind. Beyde, sowohl die neuen
Steuern als die neuen Besoldungen, sollten
mit dem 1sten Jänner 1764 ihren Anfang neh-
men.

§. 80.

I. Im ganzen Reiche wird der Preis
jeden Eimers Branntewem, der in den Ka-
backen verkauft wird, um 30 Cop. und jeder
Eimer Bier und Meth um 5 Cop. erhöhet.
Denn "es werden diese Getränke aus den Ka-
"backen zum Verkauf nicht aufgezwungen,
"sondern nur freywilligen Käufern überlassen,
"mithin gereichet diese Erhöhung überhaupt zu
"keiner Belästigung des Public[i]." Diese
Erhöhung soll an den Orten, wo Brannte-

wein,
F 5
Kayſerinn von Rußland.


III. Abtheilung.
Neue Steuern zur Beſoldung nach
dem neuen Etat.
§. 79.

Dieſe Beſoldungen nach dem neuen Etat
ſind faſt alle hoͤher, als vorhin: man
machte daher auch neue Steuern aus-
findig, die in der Ukaſe hieruͤber in 17 Puncten
hergerechnet ſind. Beyde, ſowohl die neuen
Steuern als die neuen Beſoldungen, ſollten
mit dem 1ſten Jaͤnner 1764 ihren Anfang neh-
men.

§. 80.

I. Im ganzen Reiche wird der Preis
jeden Eimers Branntewem, der in den Ka-
backen verkauft wird, um 30 Cop. und jeder
Eimer Bier und Meth um 5 Cop. erhoͤhet.
Denn “es werden dieſe Getraͤnke aus den Ka-
„backen zum Verkauf nicht aufgezwungen,
„ſondern nur freywilligen Kaͤufern uͤberlaſſen,
„mithin gereichet dieſe Erhoͤhung uͤberhaupt zu
„keiner Belaͤſtigung des Public[i].“ Dieſe
Erhoͤhung ſoll an den Orten, wo Brannte-

wein,
F 5
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[89/0113] Kayſerinn von Rußland. III. Abtheilung. Neue Steuern zur Beſoldung nach dem neuen Etat. §. 79. Dieſe Beſoldungen nach dem neuen Etat ſind faſt alle hoͤher, als vorhin: man machte daher auch neue Steuern aus- findig, die in der Ukaſe hieruͤber in 17 Puncten hergerechnet ſind. Beyde, ſowohl die neuen Steuern als die neuen Beſoldungen, ſollten mit dem 1ſten Jaͤnner 1764 ihren Anfang neh- men. §. 80. I. Im ganzen Reiche wird der Preis jeden Eimers Branntewem, der in den Ka- backen verkauft wird, um 30 Cop. und jeder Eimer Bier und Meth um 5 Cop. erhoͤhet. Denn “es werden dieſe Getraͤnke aus den Ka- „backen zum Verkauf nicht aufgezwungen, „ſondern nur freywilligen Kaͤufern uͤberlaſſen, „mithin gereichet dieſe Erhoͤhung uͤberhaupt zu „keiner Belaͤſtigung des Publici.“ Dieſe Erhoͤhung ſoll an den Orten, wo Brannte- wein, F 5

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Zitationshilfe: [Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767, S. 89. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland01_1767/113>, abgerufen am 24.11.2024.