[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767.Kayserinn von Rußland. Nachtheil und Kränkung der diesen Fürsten-thümern bestätigten Privilegien. Daher soll von 5 Jahren eine Proportion genommen, und der Anschlag darnach festgesetzt werden: was nun hiernach den Städten zukommen wird, entrichten sie Schemakin und Jakowlev an die Städte; was aber der Crone gehört, bezah- len sie an die Crone. Hierdurch wird dem Schleichhandel und dem daraus für die Kauf- mannschaft erwachsenden Nachtheil desto besser vorgebeugt: die Städte aber erhalten ihre Ein- künfte ohne einige Bemühung und Sorge. IV. Auch die sibirischen und orenburgi- V. Wenn Schemakin und Jakowlev VI. Sollte J 3
Kayſerinn von Rußland. Nachtheil und Kraͤnkung der dieſen Fuͤrſten-thuͤmern beſtaͤtigten Privilegien. Daher ſoll von 5 Jahren eine Proportion genommen, und der Anſchlag darnach feſtgeſetzt werden: was nun hiernach den Staͤdten zukommen wird, entrichten ſie Schemâkin und Jakowlev an die Staͤdte; was aber der Crone gehoͤrt, bezah- len ſie an die Crone. Hierdurch wird dem Schleichhandel und dem daraus fuͤr die Kauf- mannſchaft erwachſenden Nachtheil deſto beſſer vorgebeugt: die Staͤdte aber erhalten ihre Ein- kuͤnfte ohne einige Bemuͤhung und Sorge. IV. Auch die ſibiriſchen und orenburgi- V. Wenn Schemâkin und Jakowlev VI. Sollte J 3
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Kayſerinn von Rußland.
Nachtheil und Kraͤnkung der dieſen Fuͤrſten-
thuͤmern beſtaͤtigten Privilegien. Daher ſoll
von 5 Jahren eine Proportion genommen, und
der Anſchlag darnach feſtgeſetzt werden: was
nun hiernach den Staͤdten zukommen wird,
entrichten ſie Schemâkin und Jakowlev an die
Staͤdte; was aber der Crone gehoͤrt, bezah-
len ſie an die Crone. Hierdurch wird dem
Schleichhandel und dem daraus fuͤr die Kauf-
mannſchaft erwachſenden Nachtheil deſto beſſer
vorgebeugt: die Staͤdte aber erhalten ihre Ein-
kuͤnfte ohne einige Bemuͤhung und Sorge.
IV. Auch die ſibiriſchen und orenburgi-
ſchen Zoͤlle ſollen ihnen auf eben ſo lange Zeit
ertheilet, und nach Proportion der vorigen
Jahre ihnen angeſchlagen werden. Hiedurch
erſpart die Crone die Koſten der Hebung die-
ſer Zoͤlle.
V. Wenn Schemâkin und Jakowlev
mit ihrer Compagnie durch einigen Zufall au-
ßer Stand waͤren, die Zahlung der Pachtgel-
der auf den geſetzten Termin zu entrichten: ſo
ſoll es von ihnen ohne Aufſchub beygetrieben,
dem Kayſer aber alle Monat rapportiret wer-
den, wie promt ſie jedesmal in der Zahlung
geweſen.
VI. Sollte
J 3
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