[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767.Kayserinn von Rußland. Doch damit im Reiche selbst, sonderlich beydenen zu Versorgung der Armee zu treffenden Anstalten kein Mangel entstehe; so soll bey al- len diesen Getrayde-Ausfuhren aus Rußland der von Peter dem Großen im Jahr 1713 ertheilte specielle Befehl zum Grunde gelegt, und die Ausfuhr aus Archangel nur alsdenn erlaubt werden, wenn das Tschetwert im mos kovschen Gouvernement und in den umlie- genden Städten nicht über einen Rubel kostet. Von St. Petersburg aber soll die Ausfuhr nur alsdenn frey seyn, wenn, zufolge einer Vergleichung der Marktpreise von 5 Jahren her, Roggenmehl, der Kul oder Sack von 9 Pud, - 1 Rub. 561/4 Cop. Grütze, der Kul von 81/4 Pud 1 Rub. 96 Cop. Erbsen, das Pud - - 261/4 Cop. Weizenmehl, das Tschetwert 2 Rub. 551/2 Cop. kostet. Gleichergestalt sollen auch alle andere preis J 5
Kayſerinn von Rußland. Doch damit im Reiche ſelbſt, ſonderlich beydenen zu Verſorgung der Armee zu treffenden Anſtalten kein Mangel entſtehe; ſo ſoll bey al- len dieſen Getrayde-Ausfuhren aus Rußland der von Peter dem Großen im Jahr 1713 ertheilte ſpecielle Befehl zum Grunde gelegt, und die Ausfuhr aus Archangel nur alsdenn erlaubt werden, wenn das Tſchetwert im moſ kovſchen Gouvernement und in den umlie- genden Staͤdten nicht uͤber einen Rubel koſtet. Von St. Petersburg aber ſoll die Ausfuhr nur alsdenn frey ſeyn, wenn, zufolge einer Vergleichung der Marktpreiſe von 5 Jahren her, Roggenmehl, der Kul oder Sack von 9 Pud, ‒ 1 Rub. 56¼ Cop. Gruͤtze, der Kul von 8¼ Pud 1 Rub. 96 Cop. Erbſen, das Pud ‒ ‒ 26¼ Cop. Weizenmehl, das Tſchetwert 2 Rub. 55½ Cop. koſtet. Gleichergeſtalt ſollen auch alle andere preis J 5
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Kayſerinn von Rußland.
Doch damit im Reiche ſelbſt, ſonderlich bey
denen zu Verſorgung der Armee zu treffenden
Anſtalten kein Mangel entſtehe; ſo ſoll bey al-
len dieſen Getrayde-Ausfuhren aus Rußland
der von Peter dem Großen im Jahr 1713
ertheilte ſpecielle Befehl zum Grunde gelegt,
und die Ausfuhr aus Archangel nur alsdenn
erlaubt werden, wenn das Tſchetwert im
moſ kovſchen Gouvernement und in den umlie-
genden Staͤdten nicht uͤber einen Rubel koſtet.
Von St. Petersburg aber ſoll die Ausfuhr
nur alsdenn frey ſeyn, wenn, zufolge einer
Vergleichung der Marktpreiſe von 5 Jahren her,
Roggenmehl, der Kul oder
Sack von 9 Pud, ‒ 1 Rub. 56¼ Cop.
Gruͤtze, der Kul von 8¼ Pud 1 Rub. 96 Cop.
Erbſen, das Pud ‒ ‒ 26¼ Cop.
Weizenmehl, das Tſchetwert 2 Rub. 55½ Cop.
koſtet. Gleichergeſtalt ſollen auch alle andere
Getraydearten durch Vergleichung ihrer Preiſe
von 5 Jahren her ausgerechnet, und ſo oft ihre
Marktpreiſe den obbemeldten uͤberſteigen, die
Ausſchiffung verbothen werden. Ein gleiches
ſoll auch von allen an der Oſtſee gelegenen
Gouvernemens und Provinzen gelten, und die
Ausfuhr nicht anders als nur alsdenn zugelaſ-
ſen werden, wenn die Preiſe den durch die
Mittelzahl von 10 Jahren gefundenen Markt-
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