[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767.Leben Catharinä der zweyten §. 13. III. In Neuservien* sollen alle über Da aber vorhin kein Zoll allda gewesen, die * Jetzo das neurußische Gouvernement, oder Neuruß-
land genannt. Leben Catharinaͤ der zweyten §. 13. III. In Neuſervien* ſollen alle uͤber Da aber vorhin kein Zoll allda geweſen, die * Jetzo das neurußiſche Gouvernement, oder Neuruß-
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Leben Catharinaͤ der zweyten
§. 13.
III. In Neuſervien * ſollen alle uͤber
die Graͤnze ein- und ausgehende Waaren ohne
Ausnahme eben ſo viel Zoll bezahlen, als an
allen uͤbrigen Orten. Zu dem Ende ſollen die
jetzo am Dnêpr zwiſchen Kleinrußland und
Neuſervien befindliche Zollhaͤuſer nach Neu-
ſervien an die pohlniſche, tuͤrkiſche und krimi-
ſche Graͤnze verlegt, und hiezu nach des kievi-
ſchen Generalgouverneurs Gutbefinden an be-
quemen Orten die noͤthigen Poſtirungen errich-
tet werden, damit ſie ſowohl unter ſich ſelbſt
und an ihren eigenen Orten kraft ihrer Privi-
legien, als auch in Klein- und Großrußland
ihren Handel ſo wie alle uͤbrige rußiſche Unter-
thanen treiben moͤgen, und bloß fuͤr die uͤber
ihre Graͤnzen ein- und ausgehende Waaren
Zoll bezahlen.
Da aber vorhin kein Zoll allda geweſen,
ſondern alle Waaren, die ſie ſowohl zu ihrem
eigenen Gebrauch von außen herein bekommen,
als die ſie uͤber die Graͤnzen ausgefuͤhret, zoll-
frey geweſen: ſo ſind nunmehr nach der Ver-
legung dieſer Zoͤlle, außer der Pachtſumme,
die
* Jetzo das neurußiſche Gouvernement, oder Neuruß-
land genannt.
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