[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767.Kayserinn von Rußland. zur Pachtsumme für die Zolleinkünfte geschla-gen werden. IX. Die Ausfuhr der schmalen und X. Linnen Garn hingegen soll nicht §. 17. XI. Im Jahr 1759 ward dem Ober- zu K
Kayſerinn von Rußland. zur Pachtſumme fuͤr die Zolleinkuͤnfte geſchla-gen werden. IX. Die Ausfuhr der ſchmalen und X. Linnen Garn hingegen ſoll nicht §. 17. XI. Im Jahr 1759 ward dem Ober- zu K
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Kayſerinn von Rußland.
zur Pachtſumme fuͤr die Zolleinkuͤnfte geſchla-
gen werden.
IX. Die Ausfuhr der ſchmalen und
groben Leinwand war wegen des Verbrauchs
der Armee und Garniſonen ſchon im Jahr 1746
verbothen. In dieſem Jahre 1762 ward die-
ſes Verboth wegen der Lieferungen fuͤr die
Armee, die Garniſonen und die Landmiliz,
abermals und zwar auf 4 Jahre wiederholt.
Allein nun ſoll ſie gegen Erlegung des im Ta-
rif beſtimmten Zolles allen und jeden frey aus-
zuſchiffen erlaubt ſeyn.
X. Linnen Garn hingegen ſoll nicht
nur zur Erſparung und zum Verbrauch fuͤr
die hieſigen Fabriken, damit ſolche ſelbſt daran
keinen Mangel leiden, ſondern auch beſonders
zu Erweiterung der Linnenmanufacturen in
Rußland ſowohl zur Verſchiffung als zum inn-
laͤndiſchen Verbrauch, bis auf kuͤnftige wei-
tere Verordnung, aus Rußland auszufuͤhren
verbothen ſeyn.
§. 17.
XI. Im Jahr 1759 ward dem Ober-
inſpector Schemâkin Erlaubniß ertheilt, die
zu
K
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