[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767.Leben Catharinä der zweyten "Mitglieder, Adjuncte, Academiciens, und"Lehrlinge, als auch diejenige, so künftighin "aus der bey der Academie errichteten Erzie- "hungsschule kommen werden, wenn sie sich "durch ihr löbliches Betragen, so wie durch "ihre guten Sitten (als worauf hauptsächlich "zu sehen ist,) hervorthun, und dabey in den "Künsten und Kunsthandwerken eine vorzüg- "liche Geschicklichkeit erwerben, auch hierüber "von der academischen Versammlung Attestate "erhalten haben, erklären Wir kraft dieses al- "lergnädigst für ihre Personen, wie nicht we- "niger ihre Kinder und Nachkommen, auf "ewige Zeiten für völlig freye Leute. Kein "Commando soll sie daher weder zu Unsern "Kriegs- noch Civildiensten zwingen, und ohne "eine gutwillig mit ihnen getroffene Verabre- "dung zu irgend einer Arbeit anhalten; sondern "man soll in allem mit ihnen als völlig freyen "Leuten verfahren, und ihnen in benöthigten "Fällen in Unserm ganzen Reiche allen mögli- "chen Schutz und Vorschub angedeyhen lassen. "Wir verbiethen auch diesem zufolge allen "der-
Leben Catharinaͤ der zweyten „Mitglieder, Adjuncte, Academiciens, und„Lehrlinge, als auch diejenige, ſo kuͤnftighin „aus der bey der Academie errichteten Erzie- „hungsſchule kommen werden, wenn ſie ſich „durch ihr loͤbliches Betragen, ſo wie durch „ihre guten Sitten (als worauf hauptſaͤchlich „zu ſehen iſt,) hervorthun, und dabey in den „Kuͤnſten und Kunſthandwerken eine vorzuͤg- „liche Geſchicklichkeit erwerben, auch hieruͤber „von der academiſchen Verſammlung Atteſtate „erhalten haben, erklaͤren Wir kraft dieſes al- „lergnaͤdigſt fuͤr ihre Perſonen, wie nicht we- „niger ihre Kinder und Nachkommen, auf „ewige Zeiten fuͤr voͤllig freye Leute. Kein „Commando ſoll ſie daher weder zu Unſern „Kriegs- noch Civildienſten zwingen, und ohne „eine gutwillig mit ihnen getroffene Verabre- „dung zu irgend einer Arbeit anhalten; ſondern „man ſoll in allem mit ihnen als voͤllig freyen „Leuten verfahren, und ihnen in benoͤthigten „Faͤllen in Unſerm ganzen Reiche allen moͤgli- „chen Schutz und Vorſchub angedeyhen laſſen. „Wir verbiethen auch dieſem zufolge allen „der-
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Leben Catharinaͤ der zweyten
„Mitglieder, Adjuncte, Academiciens, und
„Lehrlinge, als auch diejenige, ſo kuͤnftighin
„aus der bey der Academie errichteten Erzie-
„hungsſchule kommen werden, wenn ſie ſich
„durch ihr loͤbliches Betragen, ſo wie durch
„ihre guten Sitten (als worauf hauptſaͤchlich
„zu ſehen iſt,) hervorthun, und dabey in den
„Kuͤnſten und Kunſthandwerken eine vorzuͤg-
„liche Geſchicklichkeit erwerben, auch hieruͤber
„von der academiſchen Verſammlung Atteſtate
„erhalten haben, erklaͤren Wir kraft dieſes al-
„lergnaͤdigſt fuͤr ihre Perſonen, wie nicht we-
„niger ihre Kinder und Nachkommen, auf
„ewige Zeiten fuͤr voͤllig freye Leute. Kein
„Commando ſoll ſie daher weder zu Unſern
„Kriegs- noch Civildienſten zwingen, und ohne
„eine gutwillig mit ihnen getroffene Verabre-
„dung zu irgend einer Arbeit anhalten; ſondern
„man ſoll in allem mit ihnen als voͤllig freyen
„Leuten verfahren, und ihnen in benoͤthigten
„Faͤllen in Unſerm ganzen Reiche allen moͤgli-
„chen Schutz und Vorſchub angedeyhen laſſen.
„Wir verbiethen auch dieſem zufolge allen
„und jeden, wes Standes ſie ſeyen, auf das
„ernſtlichſte, dergleichen Kuͤnſtler und Meiſter,
„oder deren Kinder und Nachkommen, auf
„welcherley Art es auch geſchehe, ſich zu Leib-
„eigenen verſchreiben zu laſſen. Und wofern
„der-
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