[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767.Leben Catharinä der zweyten vor die Versammlung; allwo der Werth sei-ner vorgelegten Arbeit beurtheilet, und er so- dann unter die Zahl derer auf die Probe zu stellenden aufgenommen wird. Nachher wird ihm eine Aufgabe gegeben, die er in dem aca- demischen Saale, unter der Aufsicht des Pro- fessors oder eines andern Mitglieds, ganz al- lein und ohne daß ihm jemand anders helfe, ausarbeiten muß. Nach Verfertigung dieses Probstücks urtheilt die academische Versamm- lung über die Güte oder Mängel, die dasselbe in Vergleich mit der Aufgabe hat; und be- schließt sodann durch Ballotiren seine Ernen- nung zum Academicien: das von ihm verfer- tigte Stück aber bleibt bey der Academie. Alle zwey Jahre dürfen alle Mitglieder §. 30. VII. Die academischen Versammlun- Die ordentlichen werden den ersten Mon- falls
Leben Catharinaͤ der zweyten vor die Verſammlung; allwo der Werth ſei-ner vorgelegten Arbeit beurtheilet, und er ſo- dann unter die Zahl derer auf die Probe zu ſtellenden aufgenommen wird. Nachher wird ihm eine Aufgabe gegeben, die er in dem aca- demiſchen Saale, unter der Aufſicht des Pro- feſſors oder eines andern Mitglieds, ganz al- lein und ohne daß ihm jemand anders helfe, ausarbeiten muß. Nach Verfertigung dieſes Probſtuͤcks urtheilt die academiſche Verſamm- lung uͤber die Guͤte oder Maͤngel, die daſſelbe in Vergleich mit der Aufgabe hat; und be- ſchließt ſodann durch Ballotiren ſeine Ernen- nung zum Academicien: das von ihm verfer- tigte Stuͤck aber bleibt bey der Academie. Alle zwey Jahre duͤrfen alle Mitglieder §. 30. VII. Die academiſchen Verſammlun- Die ordentlichen werden den erſten Mon- falls
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Leben Catharinaͤ der zweyten
vor die Verſammlung; allwo der Werth ſei-
ner vorgelegten Arbeit beurtheilet, und er ſo-
dann unter die Zahl derer auf die Probe zu
ſtellenden aufgenommen wird. Nachher wird
ihm eine Aufgabe gegeben, die er in dem aca-
demiſchen Saale, unter der Aufſicht des Pro-
feſſors oder eines andern Mitglieds, ganz al-
lein und ohne daß ihm jemand anders helfe,
ausarbeiten muß. Nach Verfertigung dieſes
Probſtuͤcks urtheilt die academiſche Verſamm-
lung uͤber die Guͤte oder Maͤngel, die daſſelbe
in Vergleich mit der Aufgabe hat; und be-
ſchließt ſodann durch Ballotiren ſeine Ernen-
nung zum Academicien: das von ihm verfer-
tigte Stuͤck aber bleibt bey der Academie.
Alle zwey Jahre duͤrfen alle Mitglieder
und Kuͤnſtler der Academie ihre Arbeiten, den
ganzen Monat Julius hindurch, alle Tage von
Morgen bis Abend, in einem beſonders hiezu
beſtimmten Saale, oͤffentlich zur Schau aus-
ſetzen.
§. 30.
VII. Die academiſchen Verſammlun-
gen ſind theils ordentliche, theils außeror-
dentliche, theils oͤffentliche.
Die ordentlichen werden den erſten Mon-
tag und letzten Sonnabend in jedem Monat,
falls
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