[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767.Leben Catharinä der zweyten "Jahre zu Moscau eine Commission anzuord-"nen, in welcher der Entwurf zu einem neuen "Gesetzbuche gemacht werden soll: so befehlen "Wir hiemit Unserm Senate, beygehendes "Manifest nebst allen dessen Anschlüssen in Un- "serm ganzen Reiche jedermänniglich bekannt "zu machen. Und gleichwie, vermöge dieses "Manifestes, sowohl aus Unserm Senate "und Synode, als den drey ersten und al- "len übrigen Collegiis und Canzleyen (die "Gouvernements- und Wojewodencanzleyen "ausgenommen,) Deputirte abgeschickt wer- "den sollen: als wird der Beurtheilung des "Senats überlassen, diejenigen Canzleyen "und Comtoirs namentlich zu bestimmen, wel- "che vorzüglich vor andern zu diesem heilsamen "Werke einige nützliche Erläuterungen beyzu- "bringen im Stande seyn dürften. Bey der "Wahl der Deputirten hat ein jeder Ort sich "nach demjenigen zu richten, wie es bey dem "Admiralitätscollegio mit dem Ballotiren ge- "halten wird. Uebrigens wird der Senat nicht "ermangeln, in Absicht auf das von Uns den "Deputirten allergnädigst bewilligte Gehalt "und ihre Abfertigung die gehörigen Verfü- "gungen zu treffen." Catharina. II. Das
Leben Catharinaͤ der zweyten „Jahre zu Moſcau eine Commiſſion anzuord-„nen, in welcher der Entwurf zu einem neuen „Geſetzbuche gemacht werden ſoll: ſo befehlen „Wir hiemit Unſerm Senate, beygehendes „Manifeſt nebſt allen deſſen Anſchluͤſſen in Un- „ſerm ganzen Reiche jedermaͤnniglich bekannt „zu machen. Und gleichwie, vermoͤge dieſes „Manifeſtes, ſowohl aus Unſerm Senate „und Synode, als den drey erſten und al- „len uͤbrigen Collegiis und Canzleyen (die „Gouvernements- und Wojewodencanzleyen „ausgenommen,) Deputirte abgeſchickt wer- „den ſollen: als wird der Beurtheilung des „Senats uͤberlaſſen, diejenigen Canzleyen „und Comtoirs namentlich zu beſtimmen, wel- „che vorzuͤglich vor andern zu dieſem heilſamen „Werke einige nuͤtzliche Erlaͤuterungen beyzu- „bringen im Stande ſeyn duͤrften. Bey der „Wahl der Deputirten hat ein jeder Ort ſich „nach demjenigen zu richten, wie es bey dem „Admiralitaͤtscollegio mit dem Ballotiren ge- „halten wird. Uebrigens wird der Senat nicht „ermangeln, in Abſicht auf das von Uns den „Deputirten allergnaͤdigſt bewilligte Gehalt „und ihre Abfertigung die gehoͤrigen Verfuͤ- „gungen zu treffen.„ Catharina. II. Das
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Leben Catharinaͤ der zweyten
„Jahre zu Moſcau eine Commiſſion anzuord-
„nen, in welcher der Entwurf zu einem neuen
„Geſetzbuche gemacht werden ſoll: ſo befehlen
„Wir hiemit Unſerm Senate, beygehendes
„Manifeſt nebſt allen deſſen Anſchluͤſſen in Un-
„ſerm ganzen Reiche jedermaͤnniglich bekannt
„zu machen. Und gleichwie, vermoͤge dieſes
„Manifeſtes, ſowohl aus Unſerm Senate
„und Synode, als den drey erſten und al-
„len uͤbrigen Collegiis und Canzleyen (die
„Gouvernements- und Wojewodencanzleyen
„ausgenommen,) Deputirte abgeſchickt wer-
„den ſollen: als wird der Beurtheilung des
„Senats uͤberlaſſen, diejenigen Canzleyen
„und Comtoirs namentlich zu beſtimmen, wel-
„che vorzuͤglich vor andern zu dieſem heilſamen
„Werke einige nuͤtzliche Erlaͤuterungen beyzu-
„bringen im Stande ſeyn duͤrften. Bey der
„Wahl der Deputirten hat ein jeder Ort ſich
„nach demjenigen zu richten, wie es bey dem
„Admiralitaͤtscollegio mit dem Ballotiren ge-
„halten wird. Uebrigens wird der Senat nicht
„ermangeln, in Abſicht auf das von Uns den
„Deputirten allergnaͤdigſt bewilligte Gehalt
„und ihre Abfertigung die gehoͤrigen Verfuͤ-
„gungen zu treffen.„
Catharina.
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