[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767.Leben Catharinä der zweyten "lich solche Anordnungen und Gesetze zu ma-"chen, nach denen die Regierung des gelieb- "ten Vaterlandes in voller Kraft und in den "gehörigen Gränzen ihren ungehinderten Lauf "haben könne, so daß auch in künftigen Zeiten "ein jeder Gerichtsort bey Aufrechthaltung der "in allen Stücken nöthigen guten Ordnung "nach einer gemessenen Vorschrift und bestimm- "ten Gesetzen zu Werke gehen könne. "Dieses Unser Augenmerk in seinem gan- "Schon in den drey ersten Jahren Unsrer "dem
Leben Catharinaͤ der zweyten „lich ſolche Anordnungen und Geſetze zu ma-„chen, nach denen die Regierung des gelieb- „ten Vaterlandes in voller Kraft und in den „gehoͤrigen Graͤnzen ihren ungehinderten Lauf „haben koͤnne, ſo daß auch in kuͤnftigen Zeiten „ein jeder Gerichtsort bey Aufrechthaltung der „in allen Stuͤcken noͤthigen guten Ordnung „nach einer gemeſſenen Vorſchrift und beſtimm- „ten Geſetzen zu Werke gehen koͤnne. „Dieſes Unſer Augenmerk in ſeinem gan- „Schon in den drey erſten Jahren Unſrer „dem
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Leben Catharinaͤ der zweyten
„lich ſolche Anordnungen und Geſetze zu ma-
„chen, nach denen die Regierung des gelieb-
„ten Vaterlandes in voller Kraft und in den
„gehoͤrigen Graͤnzen ihren ungehinderten Lauf
„haben koͤnne, ſo daß auch in kuͤnftigen Zeiten
„ein jeder Gerichtsort bey Aufrechthaltung der
„in allen Stuͤcken noͤthigen guten Ordnung
„nach einer gemeſſenen Vorſchrift und beſtimm-
„ten Geſetzen zu Werke gehen koͤnne.
„Dieſes Unſer Augenmerk in ſeinem gan-
„zen Umfange zu erreichen, haben Wir Uns
„zum Geſetz vorgeſchrieben, alle an Uns ge-
„langte Beſchwerden und Sachen mit Auf-
„merkſamkeit anzuhoͤren, und mit dem groͤßten
„Fleiß zu unterſuchen, damit Wir auf einer
„Seite die Maͤngel, und auf der andern die
„beſten Mittel und Wege, zu dem gewuͤnſch-
„ten und angelobten Endzwecke zu gelangen,
„entdecken moͤchten.
„Schon in den drey erſten Jahren Unſrer
„Regierung haben Wir eingeſehen, daß ein
„großes Hinderniß bey der Unterſuchung und
„Aburtheilung der Rechtsſachen, und folglich
„bey Ausuͤbung und Handhabung der Gerech-
„tigkeit in manchen Faͤllen aus dem Mangel,
„in andern aus der großen Menge der zu ver-
„ſchiedenen Zeiten gegebnen ſich darauf bezie-
„henden Verordnungen, herruͤhre, wie auch aus
„dem
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