Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767.

Bild:
<< vorherige Seite

Kayserinn von Rußland.
"den ausgenommen), wie auch aus allen Crei-
"sen und Städten Unsers Reichs, ein halbes
"Jahr nach der an jedem Orte geschehenen
"Bekanntmachung dieses Manifests, in Unsrer
"Hauptstadt Moscau sich Deputirte einfin-
"den sollen. Nach der an jedem Orte gesche-
"henen Wahl gedachter Deputirten sollen ih-
"nen von demselben, nach dem Inhalt beylie-
"gender Wahlordnung, Vorschriften und Voll-
"machten ertheilet werden, und die zu diesem
"Geschäfte Erwählte sollen sich bey ihrer An-
"kunft in Unserm Senate melden." Wir be-
rufen diese Deputirte, denen Wir besondere
Vorrechte und Vortheile verstatten werden,
und die Wir nach Unserm Gutbefinden wie-
derum beurlauben wollen, nicht blos deswe-
gen zusammen, um von ihnen das Auliegen
und die Bedürfnisse eines jeden Ortes zu ver-
nehmen; sondern Wir gestatten ihnen auch
den Zutritt zu derjenigen Commission, der
Wir Unsre Vorschrift ertheilen wollen, wie
bey der Abfassung des Entwurfs von dem
neuen Uns zur Confirmation vorzulegenden
Gesetzbuche verfahren werden soll. Wir geben
durch diese Veranstaltung Unserm Volke ein
Merkmal von Unsrer aufrichtigen Gesinnung,
sein Wohl zu befördern, und von Unserm gro-

ßen

Kayſerinn von Rußland.
„den ausgenommen), wie auch aus allen Crei-
„ſen und Staͤdten Unſers Reichs, ein halbes
„Jahr nach der an jedem Orte geſchehenen
„Bekanntmachung dieſes Manifeſts, in Unſrer
„Hauptſtadt Moſcau ſich Deputirte einfin-
„den ſollen. Nach der an jedem Orte geſche-
„henen Wahl gedachter Deputirten ſollen ih-
„nen von demſelben, nach dem Inhalt beylie-
„gender Wahlordnung, Vorſchriften und Voll-
„machten ertheilet werden, und die zu dieſem
„Geſchaͤfte Erwaͤhlte ſollen ſich bey ihrer An-
„kunft in Unſerm Senate melden.“ Wir be-
rufen dieſe Deputirte, denen Wir beſondere
Vorrechte und Vortheile verſtatten werden,
und die Wir nach Unſerm Gutbefinden wie-
derum beurlauben wollen, nicht blos deswe-
gen zuſammen, um von ihnen das Auliegen
und die Beduͤrfniſſe eines jeden Ortes zu ver-
nehmen; ſondern Wir geſtatten ihnen auch
den Zutritt zu derjenigen Commiſſion, der
Wir Unſre Vorſchrift ertheilen wollen, wie
bey der Abfaſſung des Entwurfs von dem
neuen Uns zur Confirmation vorzulegenden
Geſetzbuche verfahren werden ſoll. Wir geben
durch dieſe Veranſtaltung Unſerm Volke ein
Merkmal von Unſrer aufrichtigen Geſinnung,
ſein Wohl zu befoͤrdern, und von Unſerm gro-

ßen
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <p><pb facs="#f0263" n="239"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">Kay&#x017F;erinn von Rußland.</hi></fw><lb/>
&#x201E;den ausgenommen), wie auch aus allen Crei-<lb/>
&#x201E;&#x017F;en und Sta&#x0364;dten Un&#x017F;ers Reichs, ein halbes<lb/>
&#x201E;Jahr nach der an jedem Orte ge&#x017F;chehenen<lb/>
&#x201E;Bekanntmachung die&#x017F;es Manife&#x017F;ts, in Un&#x017F;rer<lb/>
&#x201E;Haupt&#x017F;tadt Mo&#x017F;cau &#x017F;ich Deputirte einfin-<lb/>
&#x201E;den &#x017F;ollen. Nach der an jedem Orte ge&#x017F;che-<lb/>
&#x201E;henen Wahl gedachter Deputirten &#x017F;ollen ih-<lb/>
&#x201E;nen von dem&#x017F;elben, nach dem Inhalt beylie-<lb/>
&#x201E;gender Wahlordnung, Vor&#x017F;chriften und Voll-<lb/>
&#x201E;machten ertheilet werden, und die zu die&#x017F;em<lb/>
&#x201E;Ge&#x017F;cha&#x0364;fte Erwa&#x0364;hlte &#x017F;ollen &#x017F;ich bey ihrer An-<lb/>
&#x201E;kunft in Un&#x017F;erm Senate melden.&#x201C; Wir be-<lb/>
rufen die&#x017F;e Deputirte, denen Wir be&#x017F;ondere<lb/>
Vorrechte und Vortheile ver&#x017F;tatten werden,<lb/>
und die Wir nach Un&#x017F;erm Gutbefinden wie-<lb/>
derum beurlauben wollen, nicht blos deswe-<lb/>
gen zu&#x017F;ammen, um von ihnen das Auliegen<lb/>
und die Bedu&#x0364;rfni&#x017F;&#x017F;e eines jeden Ortes zu ver-<lb/>
nehmen; &#x017F;ondern Wir ge&#x017F;tatten ihnen auch<lb/>
den Zutritt zu derjenigen Commi&#x017F;&#x017F;ion, der<lb/>
Wir Un&#x017F;re Vor&#x017F;chrift ertheilen wollen, wie<lb/>
bey der Abfa&#x017F;&#x017F;ung des Entwurfs von dem<lb/>
neuen Uns zur Confirmation vorzulegenden<lb/>
Ge&#x017F;etzbuche verfahren werden &#x017F;oll. Wir geben<lb/>
durch die&#x017F;e Veran&#x017F;taltung Un&#x017F;erm Volke ein<lb/>
Merkmal von Un&#x017F;rer aufrichtigen Ge&#x017F;innung,<lb/>
&#x017F;ein Wohl zu befo&#x0364;rdern, und von Un&#x017F;erm gro-<lb/>
<fw place="bottom" type="catch">ßen</fw><lb/></p>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[239/0263] Kayſerinn von Rußland. „den ausgenommen), wie auch aus allen Crei- „ſen und Staͤdten Unſers Reichs, ein halbes „Jahr nach der an jedem Orte geſchehenen „Bekanntmachung dieſes Manifeſts, in Unſrer „Hauptſtadt Moſcau ſich Deputirte einfin- „den ſollen. Nach der an jedem Orte geſche- „henen Wahl gedachter Deputirten ſollen ih- „nen von demſelben, nach dem Inhalt beylie- „gender Wahlordnung, Vorſchriften und Voll- „machten ertheilet werden, und die zu dieſem „Geſchaͤfte Erwaͤhlte ſollen ſich bey ihrer An- „kunft in Unſerm Senate melden.“ Wir be- rufen dieſe Deputirte, denen Wir beſondere Vorrechte und Vortheile verſtatten werden, und die Wir nach Unſerm Gutbefinden wie- derum beurlauben wollen, nicht blos deswe- gen zuſammen, um von ihnen das Auliegen und die Beduͤrfniſſe eines jeden Ortes zu ver- nehmen; ſondern Wir geſtatten ihnen auch den Zutritt zu derjenigen Commiſſion, der Wir Unſre Vorſchrift ertheilen wollen, wie bey der Abfaſſung des Entwurfs von dem neuen Uns zur Confirmation vorzulegenden Geſetzbuche verfahren werden ſoll. Wir geben durch dieſe Veranſtaltung Unſerm Volke ein Merkmal von Unſrer aufrichtigen Geſinnung, ſein Wohl zu befoͤrdern, und von Unſerm gro- ßen

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland01_1767
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland01_1767/263
Zitationshilfe: [Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767, S. 239. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland01_1767/263>, abgerufen am 22.11.2024.