[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767.Kayserinn von Rußland. Canzleyen, denen solches vom Senat be-sonders angedeutet werden wird, (die Gou- vernements- und Wojewoden-Canzleyen ausgenommen): von jedem Orte Ein Deputirter. 2. Aus jedem Districte, in den jedes Gou- vernement eingetheilt ist, diese Districte mö- gen nun Ujesde, oder Creise, oder Re- gimenter, oder noch anders heißen: aus jedem derselben, wo Edelleute ansässig sind, Ein Deputirter. 3. Von den Einwohnern jeder Stadt Ein Deputirter. 4. Von den Odnodworzen (Freybauern): aus jeder Provinz Ein Deputirter. 5. Von denen auf Ackerbau angesessenen Soldaten; wie auch von denjenigen, de- ren Vorfahren ehedem unter verschiedenen Benennungen zum allgemeinen Kriegsetat gehört haben; desgleichen von denjenigen, aus welchen die Landmilitz unterhalten wird: aus jeder Provinz Ein Deputirter. 6. Von den sogenannten Czernososchny, und denjenigen Reichsbauern, die statt der Kopf- steuer ihre Abgiften an die Crone in Natura entrichten: aus jeder Provinz Ein Deputirter. 7. Von Q
Kayſerinn von Rußland. Canzleyen, denen ſolches vom Senat be-ſonders angedeutet werden wird, (die Gou- vernements- und Wojewoden-Canzleyen ausgenommen): von jedem Orte Ein Deputirter. 2. Aus jedem Diſtricte, in den jedes Gou- vernement eingetheilt iſt, dieſe Diſtricte moͤ- gen nun Ujesde, oder Creiſe, oder Re- gimenter, oder noch anders heißen: aus jedem derſelben, wo Edelleute anſaͤſſig ſind, Ein Deputirter. 3. Von den Einwohnern jeder Stadt Ein Deputirter. 4. Von den Odnodworzen (Freybauern): aus jeder Provinz Ein Deputirter. 5. Von denen auf Ackerbau angeſeſſenen Soldaten; wie auch von denjenigen, de- ren Vorfahren ehedem unter verſchiedenen Benennungen zum allgemeinen Kriegsetat gehoͤrt haben; desgleichen von denjenigen, aus welchen die Landmilitz unterhalten wird: aus jeder Provinz Ein Deputirter. 6. Von den ſogenannten Czernoſoſchny, und denjenigen Reichsbauern, die ſtatt der Kopf- ſteuer ihre Abgiften an die Crone in Natura entrichten: aus jeder Provinz Ein Deputirter. 7. Von Q
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Kayſerinn von Rußland.
Canzleyen, denen ſolches vom Senat be-
ſonders angedeutet werden wird, (die Gou-
vernements- und Wojewoden-Canzleyen
ausgenommen): von jedem Orte Ein
Deputirter.
2. Aus jedem Diſtricte, in den jedes Gou-
vernement eingetheilt iſt, dieſe Diſtricte moͤ-
gen nun Ujesde, oder Creiſe, oder Re-
gimenter, oder noch anders heißen: aus
jedem derſelben, wo Edelleute anſaͤſſig ſind,
Ein Deputirter.
3. Von den Einwohnern jeder Stadt Ein
Deputirter.
4. Von den Odnodworzen (Freybauern):
aus jeder Provinz Ein Deputirter.
5. Von denen auf Ackerbau angeſeſſenen
Soldaten; wie auch von denjenigen, de-
ren Vorfahren ehedem unter verſchiedenen
Benennungen zum allgemeinen Kriegsetat
gehoͤrt haben; desgleichen von denjenigen,
aus welchen die Landmilitz unterhalten
wird: aus jeder Provinz Ein Deputirter.
6. Von den ſogenannten Czernoſoſchny, und
denjenigen Reichsbauern, die ſtatt der Kopf-
ſteuer ihre Abgiften an die Crone in Natura
entrichten: aus jeder Provinz Ein Deputirter.
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