[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767.Kayserinn von Rußland. canzleyen oder Befehlshaber einsenden, wo-hin es ihnen am bequemsten ist, mit der in der Aufschrift beygefügten Erwähnung, nach wel- chem Districte ihr Schreiben überschickt wer- den soll. Auch diejenige Edelleute, so in verschiede- §. 14. Sobald ein Edelmann zur Wahl nach einer An dem zur Wahl bestimmten Tage ver- Wür- Q 5
Kayſerinn von Rußland. canzleyen oder Befehlshaber einſenden, wo-hin es ihnen am bequemſten iſt, mit der in der Aufſchrift beygefuͤgten Erwaͤhnung, nach wel- chem Diſtricte ihr Schreiben uͤberſchickt wer- den ſoll. Auch diejenige Edelleute, ſo in verſchiede- §. 14. Sobald ein Edelmann zur Wahl nach einer An dem zur Wahl beſtimmten Tage ver- Wuͤr- Q 5
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Kayſerinn von Rußland.
canzleyen oder Befehlshaber einſenden, wo-
hin es ihnen am bequemſten iſt, mit der in der
Aufſchrift beygefuͤgten Erwaͤhnung, nach wel-
chem Diſtricte ihr Schreiben uͤberſchickt wer-
den ſoll.
Auch diejenige Edelleute, ſo in verſchiede-
nen Diſtricten Guͤter haben, und daher nicht
an allen Orten ſelbſt zugegen ſeyn koͤnnen, moͤ-
gen ihre Stimmen ſchriftlich dahin uͤberſenden.
§. 14.
Sobald ein Edelmann zur Wahl nach einer
Stadt koͤmmt, thut er ſogleich der vornehmſten
obrigkeitlichen Perſon daſelbſt ſeine Ankunft
zu wiſſen; dieſe aber laͤßt ſeinen Namen, nebſt
dem Tage und der Stunde ſeiner Ankunft in
einem daruͤber zu haltenden beſondern Verzeich-
niſſe anzeichnen.
An dem zur Wahl beſtimmten Tage ver-
ſammlet die vornehmſte obrigkeitliche Perſon
in der Stadt die angekommenen Edelleute in
dem dazu beſtimmten Hauſe, ohne weiter auf
diejenige zu warten, die ſich noch nicht einge-
funden haͤtten, laͤßt ihnen das Manifeſt wie
auch dieſe Wahlordnung vorleſen, und deutet
ihnen hierauf an, einen von den anweſenden
Edelleuten zu ihrem Sprecher oder Anfuͤh-
rer auf 2 Jahre zu waͤhlen, er ſey uͤbrigens
in Dienſten oder nicht, und wes Standes und
Wuͤr-
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