[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767.Leben Catharinä der zweyten "wählen, und denselben nach Ihro kayserlichen"Majestät Residenzstadt in den Senat abzusenden, "haben Wir in dem Districte N. N. angesessene "Edelleute, nach der dem Manifeste angebogenen "Vorschrift, zum Beweise unsers allerunterthä- "nigsten Gehorsams, und zu desto genauerer Beob- "achtung einer guten Ordnung unter uns, zum "Marschall des Adels von diesem Districte aus "unsern Mitbrüdern den N. N. gewählt, als einen "Mann, der nach unsrer Einsicht und Ueberzeu- "gung alle zu diesem Amte erforderliche Eigenschaf- "ten besitzt. Geben demnach diesem unserm er- "wählten Marschalle auf 2 Jahr unser völliges "Zutrauen, sowohl in Absicht auf die bevorstehen- "de Wahl eines Deputirten, als auch auf den "Fall, wenn zufolge anderweitiger von höchstem "Orte an uns ergehender Befehle eine gemeinschaft- "liche Berathschlagung und Einrichtung von allen "in unserm Districte angesessenen Edelleuten gefo- "dert werden sollte: welches wir hiemit durch unsre "Unterschrift bekräftigen." §. 19. Wann diese Vollmacht unterschrieben wor- nicht
Leben Catharinaͤ der zweyten „waͤhlen, und denſelben nach Ihro kayſerlichen„Majeſtaͤt Reſidenzſtadt in den Senat abzuſenden, „haben Wir in dem Diſtricte N. N. angeſeſſene „Edelleute, nach der dem Manifeſte angebogenen „Vorſchrift, zum Beweiſe unſers allerunterthaͤ- „nigſten Gehorſams, und zu deſto genauerer Beob- „achtung einer guten Ordnung unter uns, zum „Marſchall des Adels von dieſem Diſtricte aus „unſern Mitbruͤdern den N. N. gewaͤhlt, als einen „Mann, der nach unſrer Einſicht und Ueberzeu- „gung alle zu dieſem Amte erforderliche Eigenſchaf- „ten beſitzt. Geben demnach dieſem unſerm er- „waͤhlten Marſchalle auf 2 Jahr unſer voͤlliges „Zutrauen, ſowohl in Abſicht auf die bevorſtehen- „de Wahl eines Deputirten, als auch auf den „Fall, wenn zufolge anderweitiger von hoͤchſtem „Orte an uns ergehender Befehle eine gemeinſchaft- „liche Berathſchlagung und Einrichtung von allen „in unſerm Diſtricte angeſeſſenen Edelleuten gefo- „dert werden ſollte: welches wir hiemit durch unſre „Unterſchrift bekraͤftigen.“ §. 19. Wann dieſe Vollmacht unterſchrieben wor- nicht
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Leben Catharinaͤ der zweyten
„waͤhlen, und denſelben nach Ihro kayſerlichen
„Majeſtaͤt Reſidenzſtadt in den Senat abzuſenden,
„haben Wir in dem Diſtricte N. N. angeſeſſene
„Edelleute, nach der dem Manifeſte angebogenen
„Vorſchrift, zum Beweiſe unſers allerunterthaͤ-
„nigſten Gehorſams, und zu deſto genauerer Beob-
„achtung einer guten Ordnung unter uns, zum
„Marſchall des Adels von dieſem Diſtricte aus
„unſern Mitbruͤdern den N. N. gewaͤhlt, als einen
„Mann, der nach unſrer Einſicht und Ueberzeu-
„gung alle zu dieſem Amte erforderliche Eigenſchaf-
„ten beſitzt. Geben demnach dieſem unſerm er-
„waͤhlten Marſchalle auf 2 Jahr unſer voͤlliges
„Zutrauen, ſowohl in Abſicht auf die bevorſtehen-
„de Wahl eines Deputirten, als auch auf den
„Fall, wenn zufolge anderweitiger von hoͤchſtem
„Orte an uns ergehender Befehle eine gemeinſchaft-
„liche Berathſchlagung und Einrichtung von allen
„in unſerm Diſtricte angeſeſſenen Edelleuten gefo-
„dert werden ſollte: welches wir hiemit durch unſre
„Unterſchrift bekraͤftigen.“
§. 19.
Wann dieſe Vollmacht unterſchrieben wor-
den, uͤberreicht den folgenden Tag der verſamm-
lete Adel dieſelbe dem Befehlshaber, und
ſtellt ihm ihren Marſchall vor. Dieſem uͤber-
giebt er alsdenn die Vollmacht nebſt dem Ver-
zeichniſſe aller Edelleute, ſowohl derer, die ſich
in Perſon eingefunden, als auch der uͤbrigen,
die ſich ſchriftlich gemeldet, und deren Namen
nicht
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