[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767.Leben Catharinä der zweyten "theilen dannenhero diesem unserm erwählten De-"putirten, so wie auch demjenigen, dem er auf "den Fall seiner Abwesenheit sein Amt übertragen "würde, unser völliges Zutrauen, und haben ihm "aufgetragen, unsre allerunterthänigsten Bitten "und Vorstellungen, das gemeinschaftliche Anlie- "gen und die Bedürfnisse [unsers Districtes] betref- "fend, gehörigen Orts anzubringen. Wobey wir "den höchsten Geber alles Guten anflehen, er wolle "den Anfang und das Ende dieses großen Werks "zum Wohl des geliebten Vaterlandes segnen, "Ihro kayserlichen Majestät glorreiche Regierung "mehr und mehr befestigen, und unser Glück so "vollkommen machen, als wir Dero Unterthanen "in unsrer Treue gegen Allerhöchstdieselben unwan- "delbar beharren." §. 24. a. Diese Vorstellungen dürfen keine b. Der Marschall selbst kann auch zum denn
Leben Catharinaͤ der zweyten „theilen dannenhero dieſem unſerm erwaͤhlten De-„putirten, ſo wie auch demjenigen, dem er auf „den Fall ſeiner Abweſenheit ſein Amt uͤbertragen „wuͤrde, unſer voͤlliges Zutrauen, und haben ihm „aufgetragen, unſre allerunterthaͤnigſten Bitten „und Vorſtellungen, das gemeinſchaftliche Anlie- „gen und die Beduͤrfniſſe [unſers Diſtrictes] betref- „fend, gehoͤrigen Orts anzubringen. Wobey wir „den hoͤchſten Geber alles Guten anflehen, er wolle „den Anfang und das Ende dieſes großen Werks „zum Wohl des geliebten Vaterlandes ſegnen, „Ihro kayſerlichen Majeſtaͤt glorreiche Regierung „mehr und mehr befeſtigen, und unſer Gluͤck ſo „vollkommen machen, als wir Dero Unterthanen „in unſrer Treue gegen Allerhoͤchſtdieſelben unwan- „delbar beharren.“ §. 24. a. Dieſe Vorſtellungen duͤrfen keine b. Der Marſchall ſelbſt kann auch zum denn
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Leben Catharinaͤ der zweyten
„theilen dannenhero dieſem unſerm erwaͤhlten De-
„putirten, ſo wie auch demjenigen, dem er auf
„den Fall ſeiner Abweſenheit ſein Amt uͤbertragen
„wuͤrde, unſer voͤlliges Zutrauen, und haben ihm
„aufgetragen, unſre allerunterthaͤnigſten Bitten
„und Vorſtellungen, das gemeinſchaftliche Anlie-
„gen und die Beduͤrfniſſe [unſers Diſtrictes] betref-
„fend, gehoͤrigen Orts anzubringen. Wobey wir
„den hoͤchſten Geber alles Guten anflehen, er wolle
„den Anfang und das Ende dieſes großen Werks
„zum Wohl des geliebten Vaterlandes ſegnen,
„Ihro kayſerlichen Majeſtaͤt glorreiche Regierung
„mehr und mehr befeſtigen, und unſer Gluͤck ſo
„vollkommen machen, als wir Dero Unterthanen
„in unſrer Treue gegen Allerhoͤchſtdieſelben unwan-
„delbar beharren.“
§. 24.
a. Dieſe Vorſtellungen duͤrfen keine
particulaire Sachen enthalten, als welche al-
lemal vor den ordentlichen Richterſtuͤhlen ab-
gehandelt und entſchieden werden muͤſſen; ſon-
dern bloß die allgemeinen Beduͤrfniſſe und Be-
druͤckungen des Landes zum Zweck haben, ſie
moͤgen uͤbrigens beſtehen, worinn ſie wollen:
als worauf der Marſchall hauptſaͤchlich zu ſe-
hen hat.
b. Der Marſchall ſelbſt kann auch zum
Deputirten erwaͤhlet werden. Nur muß als-
denn
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