[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767.Leben Catharinä der zweyten VI. Wahlordnung der Deputirten von §. 34. Jede Provinz schickt Einen Deputirten. In jedem Kirchspiele wird nach Empfang Dieser Kirchspielsbevollmächtigte wird und
Leben Catharinaͤ der zweyten VI. Wahlordnung der Deputirten von §. 34. Jede Provinz ſchickt Einen Deputirten. In jedem Kirchſpiele wird nach Empfang Dieſer Kirchſpielsbevollmaͤchtigte wird und
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Leben Catharinaͤ der zweyten
VI. Wahlordnung der Deputirten von
den Odnodworzen, den Ackerbau treibenden
ehemaligen Soldaten, wie auch denjenigen,
ſo vor Alters unter verſchiedenen Benennun-
gen zum Kriegsetat gehoͤret, desgleichen von
den Tſchernoſoſchny- und Jaſaſchny
Reichsbauern.
§. 34.
Jede Provinz ſchickt Einen Deputirten.
Zur Wahl eines ſolchen Provinzialdeputirten
aber muͤſſen vorher Kreisbevollmaͤchtig-
te erwaͤhlet werden, und zwar folgender
Geſtalt:
In jedem Kirchſpiele wird nach Empfang
und Bekanntmachung des Manifeſtes entwe-
der durch den Gouverneur, oder durch andre,
denen er ſolches aufgetragen, der Tag zur
Wahl eines Bevollmaͤchtigten aus jedem
Kirchſpiele beſtimmt, um von dorten nach
demjenigen Orte des Diſtricts abgeſchickt zu
werden, wo nach der Vorſchrift des Befehls-
habers der Kreisbevollmaͤchtigte erwaͤhlet
werden ſoll.
Dieſer Kirchſpielsbevollmaͤchtigte wird
nach der daſigen Landesgewohnheit gewaͤhlt,
und
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