Sollte aber diese gnädige Ermanung, die Wir bei Unsrer Gelangung auf den Thron mit noch ungereiztem Herzen hiemit an alle die, so sich durch Geschenkenehmen vergangen, haben wollen ergehen lassen, künftighin in ihren verhärteten und von dieser verderblichen Seu- che angesteckten Herzen keine Wirkung thun: so sollen sie wissen, daß Wir die gegen dieses Uebel ergangne Gesetze Uns selbst zur Richt- schnur nemen, und inskünftige auf die Voll- ziehung derselben fest und strenge halten wol- len, ohne Unsrer Gnade weiter Raum zu geben. Es wird daher keiner, der sich dieses Verbre- chens schuldig gemacht, und dadurch Gott zum Zorn gereizt, auf die hierüber an Uns eingebrachte gegründete Anklage Unsrer Un- gnade entgehen; allermaßen Wir Gnade und Recht, als den unsträflichen Weg Unsrer Re- gierung, Gotte und Unserm Volke angelobet haben. Gegeben in St. Petersburg, den 18ten Jul. 1762.
War eigenhändig unterzeichnet Katharina. Gedruckt beim Senat, den 20 Jul. 1762.
VI. Etat
V. Gegen die Beſtechungen ꝛc.
Sollte aber dieſe gnaͤdige Ermanung, die Wir bei Unſrer Gelangung auf den Thron mit noch ungereiztem Herzen hiemit an alle die, ſo ſich durch Geſchenkenehmen vergangen, haben wollen ergehen laſſen, kuͤnftighin in ihren verhaͤrteten und von dieſer verderblichen Seu- che angeſteckten Herzen keine Wirkung thun: ſo ſollen ſie wiſſen, daß Wir die gegen dieſes Uebel ergangne Geſetze Uns ſelbſt zur Richt- ſchnur nemen, und inskuͤnftige auf die Voll- ziehung derſelben feſt und ſtrenge halten wol- len, ohne Unſrer Gnade weiter Raum zu geben. Es wird daher keiner, der ſich dieſes Verbre- chens ſchuldig gemacht, und dadurch Gott zum Zorn gereizt, auf die hieruͤber an Uns eingebrachte gegruͤndete Anklage Unſrer Un- gnade entgehen; allermaßen Wir Gnade und Recht, als den unſtraͤflichen Weg Unſrer Re- gierung, Gotte und Unſerm Volke angelobet haben. Gegeben in St. Petersburg, den 18ten Jul. 1762.
War eigenhaͤndig unterzeichnet Katharina. Gedruckt beim Senat, den 20 Jul. 1762.
VI. Etat
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><pbfacs="#f0182"n="162"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b"><hirendition="#aq">V.</hi> Gegen die Beſtechungen ꝛc.</hi></fw><lb/><p>Sollte aber dieſe gnaͤdige Ermanung, die<lb/>
Wir bei Unſrer Gelangung auf den Thron<lb/>
mit noch ungereiztem Herzen hiemit an alle<lb/>
die, ſo ſich durch Geſchenkenehmen vergangen,<lb/>
haben wollen ergehen laſſen, kuͤnftighin in ihren<lb/>
verhaͤrteten und von dieſer verderblichen Seu-<lb/>
che angeſteckten Herzen keine Wirkung thun:<lb/>ſo ſollen ſie wiſſen, daß Wir die gegen dieſes<lb/>
Uebel ergangne Geſetze Uns ſelbſt zur Richt-<lb/>ſchnur nemen, und inskuͤnftige auf die Voll-<lb/>
ziehung derſelben feſt und ſtrenge halten wol-<lb/>
len, ohne Unſrer Gnade weiter Raum zu geben.<lb/>
Es wird daher keiner, der ſich dieſes Verbre-<lb/>
chens ſchuldig gemacht, und dadurch Gott<lb/>
zum Zorn gereizt, auf die hieruͤber an Uns<lb/>
eingebrachte gegruͤndete Anklage Unſrer Un-<lb/>
gnade entgehen; allermaßen Wir Gnade und<lb/>
Recht, als den unſtraͤflichen Weg Unſrer Re-<lb/>
gierung, Gotte und Unſerm Volke angelobet<lb/>
haben. Gegeben in <hirendition="#fr">St. Petersburg</hi>, den<lb/>
18ten Jul. 1762.</p><lb/><closer><salute><hirendition="#c">War eigenhaͤndig unterzeichnet</hi><lb/><hirendition="#et"><hirendition="#fr">Katharina.</hi></hi><lb/><hirendition="#c">Gedruckt beim <hirendition="#fr">Senat</hi>, den 20 Jul. 1762.</hi></salute></closer></div></div><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><lb/><fwplace="bottom"type="catch"><hirendition="#b"><hirendition="#aq">VI.</hi> Etat</hi></fw><lb/></body></text></TEI>
[162/0182]
V. Gegen die Beſtechungen ꝛc.
Sollte aber dieſe gnaͤdige Ermanung, die
Wir bei Unſrer Gelangung auf den Thron
mit noch ungereiztem Herzen hiemit an alle
die, ſo ſich durch Geſchenkenehmen vergangen,
haben wollen ergehen laſſen, kuͤnftighin in ihren
verhaͤrteten und von dieſer verderblichen Seu-
che angeſteckten Herzen keine Wirkung thun:
ſo ſollen ſie wiſſen, daß Wir die gegen dieſes
Uebel ergangne Geſetze Uns ſelbſt zur Richt-
ſchnur nemen, und inskuͤnftige auf die Voll-
ziehung derſelben feſt und ſtrenge halten wol-
len, ohne Unſrer Gnade weiter Raum zu geben.
Es wird daher keiner, der ſich dieſes Verbre-
chens ſchuldig gemacht, und dadurch Gott
zum Zorn gereizt, auf die hieruͤber an Uns
eingebrachte gegruͤndete Anklage Unſrer Un-
gnade entgehen; allermaßen Wir Gnade und
Recht, als den unſtraͤflichen Weg Unſrer Re-
gierung, Gotte und Unſerm Volke angelobet
haben. Gegeben in St. Petersburg, den
18ten Jul. 1762.
War eigenhaͤndig unterzeichnet
Katharina.
Gedruckt beim Senat, den 20 Jul. 1762.
VI. Etat
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772, S. 162. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland02_1772/182>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.