gende Aufschriften, wie beigehende Zeichnun- gen B. ausweisen, darauf stehen.
Die Güte derselben aber ist diese. Aus jedem Pud dieses Kupfers, das nach den Proben 1 5/6 Solotn. reines Gold, und 31 Solotn. reines Silber enthält, sollen nach der Proportion, die auch Wir schon diesen drei Metallen bei der Ausmünzung bestimmet ha- ben, 25 Rubel gepräget werden.
Und daß diese neue Kupfer-Münze bei allen Kron- und Privat-Einnahmen und Ausgaben unverweigerlich, jedoch blos in dem Sibirischen Gouvernement nach seinen jetzigen Gränzen, gäng und gebe seyn, in allen übri- gen Gouvernements aber gar keinen Umlauf haben soll: haben Wir durch diese Unsre ge- druckte Ukasen in Unserm ganzen Reiche zu publiciren befolen.
Gegeben zu St. Petersburg, den 5 Decemb. 1763. War eigenhändig von der Kaiserin unterzeichnet: Katharina. Gedruckt beim Senat, den 22 Decemb. 1763.
XI. Acten-
X. Muͤnzoperationen, ꝛc.
gende Aufſchriften, wie beigehende Zeichnun- gen B. ausweiſen, darauf ſtehen.
Die Guͤte derſelben aber iſt dieſe. Aus jedem Pud dieſes Kupfers, das nach den Proben 1⅚ Solotn. reines Gold, und 31 Solotn. reines Silber enthaͤlt, ſollen nach der Proportion, die auch Wir ſchon dieſen drei Metallen bei der Ausmuͤnzung beſtimmet ha- ben, 25 Rubel gepraͤget werden.
Und daß dieſe neue Kupfer-Muͤnze bei allen Kron- und Privat-Einnahmen und Ausgaben unverweigerlich, jedoch blos in dem Sibiriſchen Gouvernement nach ſeinen jetzigen Graͤnzen, gaͤng und gebe ſeyn, in allen uͤbri- gen Gouvernements aber gar keinen Umlauf haben ſoll: haben Wir durch dieſe Unſre ge- druckte Ukaſen in Unſerm ganzen Reiche zu publiciren befolen.
Gegeben zu St. Petersburg, den 5 Decemb. 1763. War eigenhaͤndig von der Kaiſerin unterzeichnet: Katharina. Gedruckt beim Senat, den 22 Decemb. 1763.
XI. Acten-
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X. Muͤnzoperationen, ꝛc.
gende Aufſchriften, wie beigehende Zeichnun-
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Proportion, die auch Wir ſchon dieſen drei
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ben, 25 Rubel gepraͤget werden.
Und daß dieſe neue Kupfer-Muͤnze bei
allen Kron- und Privat-Einnahmen und
Ausgaben unverweigerlich, jedoch blos in dem
Sibiriſchen Gouvernement nach ſeinen jetzigen
Graͤnzen, gaͤng und gebe ſeyn, in allen uͤbri-
gen Gouvernements aber gar keinen Umlauf
haben ſoll: haben Wir durch dieſe Unſre ge-
druckte Ukaſen in Unſerm ganzen Reiche zu
publiciren befolen.
Gegeben zu St. Petersburg, den 5 Decemb. 1763.
War eigenhaͤndig von der Kaiſerin unterzeichnet:
Katharina.
Gedruckt beim Senat, den 22 Decemb. 1763.
XI. Acten-
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[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772, S. 236. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland02_1772/258>, abgerufen am 22.11.2024.
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