ta Panin, und wirklichem geheimen Rathe, Gra- ven von Münnich, die Untersuchung des Ewr. Kaiserl. Majt. von dem General-Lieutenant *** untertänigst vorgelegten Plans von einem in Mo- skau zu errichtenden Kinder- und Accouchierhause, anzubefelen.
Jn gemeinschaftlicher Befolgung dieses aller- höchsten Kaiserlichen Befels, haben wir befunden: 1. daß, da dieses Haus einzig und allein von der freiwilligen milden Beisteuer des Publici soll er- richtet und unterhalten werden, solches auf keine Weise weder dem State noch Ewr. Kaiserl. Majt. Untertanen zur Last fallen könne; 2. daß die weisen Masregeln, die in diesem Plan sowol zur Erbauung und Verwaltung dieses Hauses, als auch, welches das vornehmste ist, zur guten und dem Nutzen des Vaterlandes gemäßen Erziehung armer und un- schuldiger Kinder, die bisher unmenschlicher Weise in ihrem Elende vergehen müssen, entworfen wor- den, dem Ersinder dieser ruhmwürdigen Stiftung eben so viel Ehre machen, als solche der durch Weisheit, Menschenliebe und Huld beglückten Re- gierung Eurer Kaiserl. Majt. in der That zur besondern Zierde gereichen können, wenn dieses Werk durch landesherrliche Macht in wirkliche Er- füllung gehet; 3. daß die in dem Plan für dieses Haus alleruntertänigst erbetene Rechte und Freihei-
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I. Kinderhaus u. Accouchier-Hoſpital
ta Panin, und wirklichem geheimen Rathe, Gra- ven von Muͤnnich, die Unterſuchung des Ewr. Kaiſerl. Majt. von dem General-Lieutenant *** untertaͤnigſt vorgelegten Plans von einem in Mo- ſkau zu errichtenden Kinder- und Accouchierhauſe, anzubefelen.
Jn gemeinſchaftlicher Befolgung dieſes aller- hoͤchſten Kaiſerlichen Befels, haben wir befunden: 1. daß, da dieſes Haus einzig und allein von der freiwilligen milden Beiſteuer des Publici ſoll er- richtet und unterhalten werden, ſolches auf keine Weiſe weder dem State noch Ewr. Kaiſerl. Majt. Untertanen zur Laſt fallen koͤnne; 2. daß die weiſen Masregeln, die in dieſem Plan ſowol zur Erbauung und Verwaltung dieſes Hauſes, als auch, welches das vornehmſte iſt, zur guten und dem Nutzen des Vaterlandes gemaͤßen Erziehung armer und un- ſchuldiger Kinder, die bisher unmenſchlicher Weiſe in ihrem Elende vergehen muͤſſen, entworfen wor- den, dem Erſinder dieſer ruhmwuͤrdigen Stiftung eben ſo viel Ehre machen, als ſolche der durch Weisheit, Menſchenliebe und Huld begluͤckten Re- gierung Eurer Kaiſerl. Majt. in der That zur beſondern Zierde gereichen koͤnnen, wenn dieſes Werk durch landesherrliche Macht in wirkliche Er- fuͤllung gehet; 3. daß die in dem Plan fuͤr dieſes Haus alleruntertaͤnigſt erbetene Rechte und Freihei-
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I. Kinderhaus u. Accouchier-Hoſpital
ta Panin, und wirklichem geheimen Rathe, Gra-
ven von Muͤnnich, die Unterſuchung des Ewr.
Kaiſerl. Majt. von dem General-Lieutenant ***
untertaͤnigſt vorgelegten Plans von einem in Mo-
ſkau zu errichtenden Kinder- und Accouchierhauſe,
anzubefelen.
Jn gemeinſchaftlicher Befolgung dieſes aller-
hoͤchſten Kaiſerlichen Befels, haben wir befunden:
1. daß, da dieſes Haus einzig und allein von der
freiwilligen milden Beiſteuer des Publici ſoll er-
richtet und unterhalten werden, ſolches auf keine
Weiſe weder dem State noch Ewr. Kaiſerl. Majt.
Untertanen zur Laſt fallen koͤnne; 2. daß die weiſen
Masregeln, die in dieſem Plan ſowol zur Erbauung
und Verwaltung dieſes Hauſes, als auch, welches
das vornehmſte iſt, zur guten und dem Nutzen des
Vaterlandes gemaͤßen Erziehung armer und un-
ſchuldiger Kinder, die bisher unmenſchlicher Weiſe
in ihrem Elende vergehen muͤſſen, entworfen wor-
den, dem Erſinder dieſer ruhmwuͤrdigen Stiftung
eben ſo viel Ehre machen, als ſolche der durch
Weisheit, Menſchenliebe und Huld begluͤckten Re-
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[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772, S. 8. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland02_1772/28>, abgerufen am 21.11.2024.
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