vom Smolenskischen Regimente zu weichen gezwun- gen gewesen; nicht minder auch
den Kanzlisten bei der Commandanten-Kanzlei Kondratej Michajlov,
und den Sergeanten von der Garnison Iakov Ißtirunkov,
welche sich ebenfalls wider ihren Willen und auf die gewalttätigste Weise vom Mirowicz und seinem Commando zur Beförderung seiner gottlosen Unter- nehmung haben müssen gebrauchen lassen: so werden
der Sergeant Ißtirankov und der Kanz- list Michajlov, weil sie wider ihren Willen und durch Zwangsmittel dazu genöthiget worden, und keine Gelegenheit gehabt, sich zu verbergen, wegen ihrer Unschuld ohne alle Strafe bei ihrem vorigen Commando gelassen; der Corporal von der Artillerie Korkin aber, als welcher eben so, wie seine übrigen Untergebene, sich bei dem Aufstan- de verbergen können, solches aber dennoch nicht gethan, besonders aber der Corporal nicht auf einerlei Rede bestanden, indem er anfänglich vorgegeben, als habe er geglaubt, daß alles dieses auf Befel des Comman- danten geschähe, da doch aus den Acten erhellet, daß er eben zu derselben Zeit den
Com-
XI. Aufruhr
vom Smolenſkiſchen Regimente zu weichen gezwun- gen geweſen; nicht minder auch
den Kanzliſten bei der Commandanten-Kanzlei Kondratej Michajlov,
und den Sergeanten von der Garniſon Iakov Iſztirũkov,
welche ſich ebenfalls wider ihren Willen und auf die gewalttaͤtigſte Weiſe vom Mirowicz und ſeinem Commando zur Befoͤrderung ſeiner gottloſen Unter- nehmung haben muͤſſen gebrauchen laſſen: ſo werden
der Sergeant Iſztirãkov und der Kanz- liſt Michajlov, weil ſie wider ihren Willen und durch Zwangsmittel dazu genoͤthiget worden, und keine Gelegenheit gehabt, ſich zu verbergen, wegen ihrer Unſchuld ohne alle Strafe bei ihrem vorigen Commando gelaſſen; der Corporal von der Artillerie Korkin aber, als welcher eben ſo, wie ſeine uͤbrigen Untergebene, ſich bei dem Aufſtan- de verbergen koͤnnen, ſolches aber dennoch nicht gethan, beſonders aber der Corporal nicht auf einerlei Rede beſtanden, indem er anfaͤnglich vorgegeben, als habe er geglaubt, daß alles dieſes auf Befel des Comman- danten geſchaͤhe, da doch aus den Acten erhellet, daß er eben zu derſelben Zeit den
Com-
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XI. Aufruhr
vom Smolenſkiſchen Regimente zu weichen gezwun-
gen geweſen; nicht minder auch
den Kanzliſten bei der Commandanten-Kanzlei
Kondratej Michajlov,
und den Sergeanten von der Garniſon Iakov
Iſztirũkov,
welche ſich ebenfalls wider ihren Willen und auf die
gewalttaͤtigſte Weiſe vom Mirowicz und ſeinem
Commando zur Befoͤrderung ſeiner gottloſen Unter-
nehmung haben muͤſſen gebrauchen laſſen: ſo
werden
der Sergeant Iſztirãkov und der Kanz-
liſt Michajlov, weil ſie wider ihren Willen
und durch Zwangsmittel dazu genoͤthiget
worden, und keine Gelegenheit gehabt, ſich
zu verbergen, wegen ihrer Unſchuld ohne
alle Strafe bei ihrem vorigen Commando
gelaſſen; der Corporal von der Artillerie
Korkin aber, als welcher eben ſo, wie ſeine
uͤbrigen Untergebene, ſich bei dem Aufſtan-
de verbergen koͤnnen, ſolches aber dennoch
nicht gethan, beſonders aber der Corporal
nicht auf einerlei Rede beſtanden, indem er
anfaͤnglich vorgegeben, als habe er geglaubt,
daß alles dieſes auf Befel des Comman-
danten geſchaͤhe, da doch aus den Acten
erhellet, daß er eben zu derſelben Zeit den
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[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772, S. 274. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland02_1772/298>, abgerufen am 22.11.2024.
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