[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772.I. Kinderhaus u. Accouchier-Hospital ster seyn, und zwar solche Männer, wie esihr Amt und ihre Benennung erfodert. Aus- serdem daß sie alle Sacra unentgeldlich ver- richten, und den gewönlichen Gottesdienst im Kinderhause abwarten, sollen sie auch täglich eine Stunde die erwachsenen Kinder den Catechismus leren. §. 8. Die Schulmeister sollen vor andern aus den Diaconis und §. 9. Der Medicus soll den Hebammen Unterricht erteilen, Hand
I. Kinderhaus u. Accouchier-Hoſpital ſter ſeyn, und zwar ſolche Maͤnner, wie esihr Amt und ihre Benennung erfodert. Auſ- ſerdem daß ſie alle Sacra unentgeldlich ver- richten, und den gewoͤnlichen Gottesdienſt im Kinderhauſe abwarten, ſollen ſie auch taͤglich eine Stunde die erwachſenen Kinder den Catechismus leren. §. 8. Die Schulmeiſter ſollen vor andern aus den Diaconis und §. 9. Der Medicus ſoll den Hebammen Unterricht erteilen, Hand
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I. Kinderhaus u. Accouchier-Hoſpital
ſter ſeyn, und zwar ſolche Maͤnner, wie es
ihr Amt und ihre Benennung erfodert. Auſ-
ſerdem daß ſie alle Sacra unentgeldlich ver-
richten, und den gewoͤnlichen Gottesdienſt
im Kinderhauſe abwarten, ſollen ſie auch
taͤglich eine Stunde die erwachſenen Kinder
den Catechismus leren.
§. 8.
Die Schulmeiſter
ſollen vor andern aus den Diaconis und
uͤbrigen Kirchendiener beim Kinderhauſe aus-
geſucht, in deren Ermanglung aber auch
andre geſchickte Lehrmeiſter beſonders hiezu
angenommen werden. Sie ſollen, unter
der Aufſicht der Prieſter, ein jeder taͤglich
ſechs Stunden die kleinen Kinder im Leſen,
die groͤßern aber im Schreiben und Rechnen
unterrichten. Der Oberaufſeher hat beſon-
ders darauf zu ſehen, daß dieſe Schulmei-
ſter ein gutes Leben und Wandel fuͤhren.
§. 9.
Der Medicus
ſoll den Hebammen Unterricht erteilen,
auch bei ſchweren Geburten ſelbſt huͤlfliche
Hand
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