Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772.

Bild:
<< vorherige Seite

in Moskau.
Magazin der Oberaufseherin gereicht, und
sodann dasselbe der Amme oder Wärterin
übergeben wird.

§. 4.

Eine Amme, die kein eignes Kind hat,
kan zwei Kinder zugleich an ihrer Brust
stillen. Da aber viele gute Ammen sehr
schwer aufzutreiben sind: so wird es in Er-
manglung deren am füglichsten seyn, Wärte-
rinnen zu halten, welche die Kinder, nach
der ihnen zu erteilenden Vorschrift mit an-
drer Kost
aufziehen sollen.

§. 5.

Die Kinder bleiben bei den Ammen oder
Wärterinnen zwei Jare, worauf sie nach den
großen Zimmern kommen, und mit den übri-
gen erzogen werden. Vom 3ten Jare an
bis zum 6ten oder 7ten können Mädchen und
Knaben beisammen bleiben, wärend dessen
man sie zu allerhand leichter Arbeit anhal-
ten wird.

§. 6.

Von 7den bis zum 11ten Jare gehen so-
wol die Mädchen als die Knaben täglich Eine

Stunde

in Moſkau.
Magazin der Oberaufſeherin gereicht, und
ſodann daſſelbe der Amme oder Waͤrterin
uͤbergeben wird.

§. 4.

Eine Amme, die kein eignes Kind hat,
kan zwei Kinder zugleich an ihrer Bruſt
ſtillen. Da aber viele gute Ammen ſehr
ſchwer aufzutreiben ſind: ſo wird es in Er-
manglung deren am fuͤglichſten ſeyn, Waͤrte-
rinnen zu halten, welche die Kinder, nach
der ihnen zu erteilenden Vorſchrift mit an-
drer Koſt
aufziehen ſollen.

§. 5.

Die Kinder bleiben bei den Ammen oder
Waͤrterinnen zwei Jare, worauf ſie nach den
großen Zimmern kommen, und mit den uͤbri-
gen erzogen werden. Vom 3ten Jare an
bis zum 6ten oder 7ten koͤnnen Maͤdchen und
Knaben beiſammen bleiben, waͤrend deſſen
man ſie zu allerhand leichter Arbeit anhal-
ten wird.

§. 6.

Von 7den bis zum 11ten Jare gehen ſo-
wol die Maͤdchen als die Knaben taͤglich Eine

Stunde
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <div n="4">
              <div n="5">
                <p><pb facs="#f0067" n="47"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">in Mo&#x017F;kau.</hi></fw><lb/>
Magazin der Oberauf&#x017F;eherin gereicht, und<lb/>
&#x017F;odann da&#x017F;&#x017F;elbe der Amme oder Wa&#x0364;rterin<lb/>
u&#x0364;bergeben wird.</p>
              </div><lb/>
              <div n="5">
                <head>§. 4.</head><lb/>
                <p>Eine Amme, die kein eignes Kind hat,<lb/>
kan <hi rendition="#fr">zwei</hi> Kinder zugleich an ihrer Bru&#x017F;t<lb/>
&#x017F;tillen. Da aber viele gute Ammen &#x017F;ehr<lb/>
&#x017F;chwer aufzutreiben &#x017F;ind: &#x017F;o wird es in Er-<lb/>
manglung deren am fu&#x0364;glich&#x017F;ten &#x017F;eyn, Wa&#x0364;rte-<lb/>
rinnen zu halten, welche die Kinder, nach<lb/>
der ihnen zu erteilenden Vor&#x017F;chrift mit <hi rendition="#fr">an-<lb/>
drer Ko&#x017F;t</hi> aufziehen &#x017F;ollen.</p>
              </div><lb/>
              <div n="5">
                <head>§. 5.</head><lb/>
                <p>Die Kinder bleiben bei den Ammen oder<lb/>
Wa&#x0364;rterinnen zwei Jare, worauf &#x017F;ie nach den<lb/>
großen Zimmern kommen, und mit den u&#x0364;bri-<lb/>
gen erzogen werden. Vom 3ten Jare an<lb/>
bis zum 6ten oder 7ten ko&#x0364;nnen Ma&#x0364;dchen und<lb/>
Knaben bei&#x017F;ammen bleiben, wa&#x0364;rend de&#x017F;&#x017F;en<lb/>
man &#x017F;ie zu allerhand leichter Arbeit anhal-<lb/>
ten wird.</p>
              </div><lb/>
              <div n="5">
                <head>§. 6.</head><lb/>
                <p>Von 7den bis zum 11ten Jare gehen &#x017F;o-<lb/>
wol die Ma&#x0364;dchen als die Knaben ta&#x0364;glich Eine<lb/>
<fw place="bottom" type="catch">Stunde</fw><lb/></p>
              </div>
            </div>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[47/0067] in Moſkau. Magazin der Oberaufſeherin gereicht, und ſodann daſſelbe der Amme oder Waͤrterin uͤbergeben wird. §. 4. Eine Amme, die kein eignes Kind hat, kan zwei Kinder zugleich an ihrer Bruſt ſtillen. Da aber viele gute Ammen ſehr ſchwer aufzutreiben ſind: ſo wird es in Er- manglung deren am fuͤglichſten ſeyn, Waͤrte- rinnen zu halten, welche die Kinder, nach der ihnen zu erteilenden Vorſchrift mit an- drer Koſt aufziehen ſollen. §. 5. Die Kinder bleiben bei den Ammen oder Waͤrterinnen zwei Jare, worauf ſie nach den großen Zimmern kommen, und mit den uͤbri- gen erzogen werden. Vom 3ten Jare an bis zum 6ten oder 7ten koͤnnen Maͤdchen und Knaben beiſammen bleiben, waͤrend deſſen man ſie zu allerhand leichter Arbeit anhal- ten wird. §. 6. Von 7den bis zum 11ten Jare gehen ſo- wol die Maͤdchen als die Knaben taͤglich Eine Stunde

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland02_1772
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland02_1772/67
Zitationshilfe: [Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772, S. 47. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland02_1772/67>, abgerufen am 15.05.2024.