[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772.in Moskau. Magazin der Oberaufseherin gereicht, undsodann dasselbe der Amme oder Wärterin übergeben wird. §. 4. Eine Amme, die kein eignes Kind hat, §. 5. Die Kinder bleiben bei den Ammen oder §. 6. Von 7den bis zum 11ten Jare gehen so- Stunde
in Moſkau. Magazin der Oberaufſeherin gereicht, undſodann daſſelbe der Amme oder Waͤrterin uͤbergeben wird. §. 4. Eine Amme, die kein eignes Kind hat, §. 5. Die Kinder bleiben bei den Ammen oder §. 6. Von 7den bis zum 11ten Jare gehen ſo- Stunde
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in Moſkau.
Magazin der Oberaufſeherin gereicht, und
ſodann daſſelbe der Amme oder Waͤrterin
uͤbergeben wird.
§. 4.
Eine Amme, die kein eignes Kind hat,
kan zwei Kinder zugleich an ihrer Bruſt
ſtillen. Da aber viele gute Ammen ſehr
ſchwer aufzutreiben ſind: ſo wird es in Er-
manglung deren am fuͤglichſten ſeyn, Waͤrte-
rinnen zu halten, welche die Kinder, nach
der ihnen zu erteilenden Vorſchrift mit an-
drer Koſt aufziehen ſollen.
§. 5.
Die Kinder bleiben bei den Ammen oder
Waͤrterinnen zwei Jare, worauf ſie nach den
großen Zimmern kommen, und mit den uͤbri-
gen erzogen werden. Vom 3ten Jare an
bis zum 6ten oder 7ten koͤnnen Maͤdchen und
Knaben beiſammen bleiben, waͤrend deſſen
man ſie zu allerhand leichter Arbeit anhal-
ten wird.
§. 6.
Von 7den bis zum 11ten Jare gehen ſo-
wol die Maͤdchen als die Knaben taͤglich Eine
Stunde
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