hörig erlernet, bei seiner Auslassung aus dem Kinderhause, ein neues Kleid von Tuch, einige Hemden, Halstücher, und Schnupftü- cher, eine Mütze, einen Hut, Strümpfe, Schuhe, und Stiefeln; ferner einen Man- telsack zu seinen alten Kleidern, und einen Rubel an Gelde; nebst einem Paß, mit welchem er im ganzen Reiche, wo er nur will, hinreisen, und überall als ein freier Mensch seine Profeßion treiben kan. Doch ist ein solcher verbunden, so lang er lebt, all- järlich, oder für einige Jare auf einmal, aus dem Kinderhause einen neuen Paß zu ne- men, und für jedes Jar, auf wie lange der Paß gerichtet ist, einen Rubel, und falls er eine Kunst erlernet hat, auch etwas mer zu erlegen.
§. 4.
Eben dieses verstehet sich auch von denen im Kinderhause erzognen Mädchen, welche, nachdem sie das nötige gelernt haben, eben dergleichen Belonung an Kleidern und einen Paß erhalten sollen, um ihr Brod selbst zu erwerben. Diese können ebenfalls als freie
Per-
in Moſkau.
hoͤrig erlernet, bei ſeiner Auslaſſung aus dem Kinderhauſe, ein neues Kleid von Tuch, einige Hemden, Halstuͤcher, und Schnupftuͤ- cher, eine Muͤtze, einen Hut, Struͤmpfe, Schuhe, und Stiefeln; ferner einen Man- telſack zu ſeinen alten Kleidern, und einen Rubel an Gelde; nebſt einem Paß, mit welchem er im ganzen Reiche, wo er nur will, hinreiſen, und uͤberall als ein freier Menſch ſeine Profeßion treiben kan. Doch iſt ein ſolcher verbunden, ſo lang er lebt, all- jaͤrlich, oder fuͤr einige Jare auf einmal, aus dem Kinderhauſe einen neuen Paß zu ne- men, und fuͤr jedes Jar, auf wie lange der Paß gerichtet iſt, einen Rubel, und falls er eine Kunſt erlernet hat, auch etwas mer zu erlegen.
§. 4.
Eben dieſes verſtehet ſich auch von denen im Kinderhauſe erzognen Maͤdchen, welche, nachdem ſie das noͤtige gelernt haben, eben dergleichen Belonung an Kleidern und einen Paß erhalten ſollen, um ihr Brod ſelbſt zu erwerben. Dieſe koͤnnen ebenfalls als freie
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[63/0083]
in Moſkau.
hoͤrig erlernet, bei ſeiner Auslaſſung aus
dem Kinderhauſe, ein neues Kleid von Tuch,
einige Hemden, Halstuͤcher, und Schnupftuͤ-
cher, eine Muͤtze, einen Hut, Struͤmpfe,
Schuhe, und Stiefeln; ferner einen Man-
telſack zu ſeinen alten Kleidern, und einen
Rubel an Gelde; nebſt einem Paß, mit
welchem er im ganzen Reiche, wo er nur
will, hinreiſen, und uͤberall als ein freier
Menſch ſeine Profeßion treiben kan. Doch
iſt ein ſolcher verbunden, ſo lang er lebt, all-
jaͤrlich, oder fuͤr einige Jare auf einmal, aus
dem Kinderhauſe einen neuen Paß zu ne-
men, und fuͤr jedes Jar, auf wie lange der
Paß gerichtet iſt, einen Rubel, und falls er
eine Kunſt erlernet hat, auch etwas mer zu
erlegen.
§. 4.
Eben dieſes verſtehet ſich auch von denen
im Kinderhauſe erzognen Maͤdchen, welche,
nachdem ſie das noͤtige gelernt haben, eben
dergleichen Belonung an Kleidern und einen
Paß erhalten ſollen, um ihr Brod ſelbſt zu
erwerben. Dieſe koͤnnen ebenfalls als freie
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[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772, S. 63. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland02_1772/83>, abgerufen am 15.05.2024.
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