Bürgermeister und Rat der Stadt Hamburg: Der Stadt Hamburg Statuta und Gerichts Ordnung. Hamburg, ca. 1680.TITULVS. XXXIX. Von Processen in Schrifften: ARTICULUS 1. Dieweil bißhero gespüret / das unter dem Behelff des schrifftlichen Processes / allerhand Gefährlichkeit von den Partheyen / insonderheit dem Beklagten Theil / gesucht worden / so sol es hinfüro / vermöge gemeiner Käyserlichen Rechte gehalten werden / also / das Anfänglich der Kläger seyn schriftlich Klag-Libel gedoppelt eines Lauts Gerichtlich einbringe / und das Gegentheil / auff vorhergehende Erlaubnüß des Worthaltenden Bürgermeisters / darzu Citiren lasse / davon sol das eine Libel dem Beklagten zugestellt / und ihm / nach wichtigkeit der Sachen / ein oder zwo Monats-Frist / durch ein gerichtlich Interlocut gegeben werden / seine Einrede und Exceptiones dagegen gedoppelt schrifftlich vorzubringen / und sollen in sodaner Schrifft / alle Dilatorien und Declinatorien, so er Rechtswegen TITULVS. XXXIX. Von Processen in Schrifften: ARTICULUS 1. Dieweil bißhero gespüret / das unter dem Behelff des schrifftlichen Processes / allerhand Gefährlichkeit von den Partheyen / insonderheit dem Beklagten Theil / gesucht worden / so sol es hinfüro / vermöge gemeiner Käyserlichen Rechte gehalten werden / also / das Anfänglich der Kläger seyn schriftlich Klag-Libel gedoppelt eines Lauts Gerichtlich einbringe / und das Gegentheil / auff vorhergehende Erlaubnüß des Worthaltenden Bürgermeisters / darzu Citiren lasse / davon sol das eine Libel dem Beklagten zugestellt / und ihm / nach wichtigkeit der Sachen / ein oder zwo Monats-Frist / durch ein gerichtlich Interlocut gegeben werden / seine Einrede und Exceptiones dagegen gedoppelt schrifftlich vorzubringen / und sollen in sodaner Schrifft / alle Dilatorien und Declinatorien, so er Rechtswegen <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0132"/> <div n="2"> <head>TITULVS. XXXIX.</head><lb/><lb/> <argument> <p>Von Processen in Schrifften:</p> </argument><lb/> <div n="3"> <head>ARTICULUS 1.</head><lb/><lb/> <p>Dieweil bißhero gespüret / das unter dem Behelff des schrifftlichen Processes / allerhand Gefährlichkeit von den Partheyen / insonderheit dem Beklagten Theil / gesucht worden / so sol es hinfüro / vermöge gemeiner Käyserlichen Rechte gehalten werden / also / das Anfänglich der Kläger seyn schriftlich Klag-Libel gedoppelt eines Lauts Gerichtlich einbringe / und das Gegentheil / auff vorhergehende Erlaubnüß des Worthaltenden Bürgermeisters / darzu <hi rendition="#aq">Citiren</hi> lasse / davon sol das eine Libel dem Beklagten zugestellt / und ihm / nach wichtigkeit der Sachen / ein oder zwo Monats-Frist / durch ein gerichtlich <hi rendition="#aq">Interlocut</hi> gegeben werden / seine Einrede und <hi rendition="#aq">Exceptiones</hi> dagegen gedoppelt schrifftlich vorzubringen / und sollen in sodaner Schrifft / alle <hi rendition="#aq">Dilatorien</hi> und <hi rendition="#aq">Declinatorien</hi>, so er Rechtswegen </p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0132]
TITULVS. XXXIX.
Von Processen in Schrifften:
ARTICULUS 1.
Dieweil bißhero gespüret / das unter dem Behelff des schrifftlichen Processes / allerhand Gefährlichkeit von den Partheyen / insonderheit dem Beklagten Theil / gesucht worden / so sol es hinfüro / vermöge gemeiner Käyserlichen Rechte gehalten werden / also / das Anfänglich der Kläger seyn schriftlich Klag-Libel gedoppelt eines Lauts Gerichtlich einbringe / und das Gegentheil / auff vorhergehende Erlaubnüß des Worthaltenden Bürgermeisters / darzu Citiren lasse / davon sol das eine Libel dem Beklagten zugestellt / und ihm / nach wichtigkeit der Sachen / ein oder zwo Monats-Frist / durch ein gerichtlich Interlocut gegeben werden / seine Einrede und Exceptiones dagegen gedoppelt schrifftlich vorzubringen / und sollen in sodaner Schrifft / alle Dilatorien und Declinatorien, so er Rechtswegen
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