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Bürgermeister und Rat der Stadt Hamburg: Der Stadt Hamburg Statuta und Gerichts Ordnung. Hamburg, ca. 1680.

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Im Namen der heili-
gen Dreyfaltigkeit.

Wir Bürgermeistere und Rathmanne der Stadt Hamburg / Thun allen und jeden diese Stadt Bürgern / Einwohnern und Unterthanen / die itzo seyn und hernach kommen werden / hiemit zu wissen / Nach dem alle menschliche Satzung / Recht und Berichte / die zu Schutz der Frommen / und Straffe der Bösen seyn verordnet / von GOtt

Im Namen der heili-
gen Dreyfaltigkeit.

Wir Bürgermeistere und Rathmanne der Stadt Hamburg / Thun allen und jeden diese Stadt Bürgern / Einwohnern und Unterthanen / die itzo seyn und hernach kommen werden / hiemit zu wissen / Nach dem alle menschliche Satzung / Recht und Berichte / die zu Schutz der Frommen / und Straffe der Bösen seyn verordnet / von GOtt

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[0002] Im Namen der heili- gen Dreyfaltigkeit. Wir Bürgermeistere und Rathmanne der Stadt Hamburg / Thun allen und jeden diese Stadt Bürgern / Einwohnern und Unterthanen / die itzo seyn und hernach kommen werden / hiemit zu wissen / Nach dem alle menschliche Satzung / Recht und Berichte / die zu Schutz der Frommen / und Straffe der Bösen seyn verordnet / von GOtt

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Zitationshilfe: Bürgermeister und Rat der Stadt Hamburg: Der Stadt Hamburg Statuta und Gerichts Ordnung. Hamburg, ca. 1680, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hamburg_statuta_1680/2>, abgerufen am 03.12.2024.