Bürgermeister und Rat der Stadt Hamburg: Der Stadt Hamburg Statuta und Gerichts Ordnung. Hamburg, ca. 1680.Riegeln und Schlössern unter den Außluchten und Giebeln bewehren und vorzubauen lassen / sondern alleine so weit / als die rechten Haußlegeden und Giebeln mit den Nachbahrn überein kommen / die Anweisung thun. Es sollen auch alle Klevelappen / so itzo verhanden / abgeschaffet werden. Wie dann auch alle Außluchte sechs Füsse von der Erde erhoben werden sollen. 10. Wann einer einen Trüpffenfall / Abzug oder Gerechtigkeit hat in eines andern Hofe oder Platze / ist er billig / dabey zuschützen / und wil der Nachbahr da beneben bauen / so sol er so fern davon bleiben / als das Lot von der Trüpffenfall mit sich bringet / darmit der Nachbahr an seiner Gerechtigkeit unverkürzet bleibe. 11. Plancken zwischen Höfen / Platzen und Löven / halten beyde Nachbahrn gleich / als ihnen solches zum besten gelegen / und die Billigkeit erfordert zu einer guten Befriedigung. 12. Wann Nachbahrn keine Brandt-Maure zusammen halten / hat billig ein jeder seine eigene Wandt zu seinem Hause. Riegeln und Schlössern unter den Außluchten und Giebeln bewehren und vorzubauen lassen / sondern alleine so weit / als die rechten Haußlegeden und Giebeln mit den Nachbahrn überein kommen / die Anweisung thun. Es sollen auch alle Klevelappen / so itzo verhanden / abgeschaffet werden. Wie dann auch alle Außluchte sechs Füsse von der Erde erhoben werden sollen. 10. Wann einer einen Trüpffenfall / Abzug oder Gerechtigkeit hat in eines andern Hofe oder Platze / ist er billig / dabey zuschützen / und wil der Nachbahr da beneben bauen / so sol er so fern davon bleiben / als das Lot von der Trüpffenfall mit sich bringet / darmit der Nachbahr an seiner Gerechtigkeit unverkürzet bleibe. 11. Plancken zwischen Höfen / Platzen und Löven / halten beyde Nachbahrn gleich / als ihnen solches zum besten gelegen / und die Billigkeit erfordert zu einer guten Befriedigung. 12. Wann Nachbahrn keine Brandt-Maure zusammen halten / hat billig ein jeder seine eigene Wandt zu seinem Hause. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0287"/> Riegeln und Schlössern unter den Außluchten und Giebeln bewehren und vorzubauen lassen / sondern alleine so weit / als die rechten Haußlegeden und Giebeln mit den Nachbahrn überein kommen / die Anweisung thun. Es sollen auch alle Klevelappen / so itzo verhanden / abgeschaffet werden. Wie dann auch alle Außluchte sechs Füsse von der Erde erhoben werden sollen.</p> </div> <div n="3"> <head>10.</head><lb/><lb/> <p>Wann einer einen Trüpffenfall / Abzug oder Gerechtigkeit hat in eines andern Hofe oder Platze / ist er billig / dabey zuschützen / und wil der Nachbahr da beneben bauen / so sol er so fern davon bleiben / als das Lot von der Trüpffenfall mit sich bringet / darmit der Nachbahr an seiner Gerechtigkeit unverkürzet bleibe.</p> </div> <div n="3"> <head>11.</head><lb/><lb/> <p>Plancken zwischen Höfen / Platzen und Löven / halten beyde Nachbahrn gleich / als ihnen solches zum besten gelegen / und die Billigkeit erfordert zu einer guten Befriedigung.</p> </div> <div n="3"> <head>12.</head><lb/><lb/> <p>Wann Nachbahrn keine Brandt-Maure zusammen halten / hat billig ein jeder seine eigene Wandt zu seinem Hause.</p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0287]
Riegeln und Schlössern unter den Außluchten und Giebeln bewehren und vorzubauen lassen / sondern alleine so weit / als die rechten Haußlegeden und Giebeln mit den Nachbahrn überein kommen / die Anweisung thun. Es sollen auch alle Klevelappen / so itzo verhanden / abgeschaffet werden. Wie dann auch alle Außluchte sechs Füsse von der Erde erhoben werden sollen.
10.
Wann einer einen Trüpffenfall / Abzug oder Gerechtigkeit hat in eines andern Hofe oder Platze / ist er billig / dabey zuschützen / und wil der Nachbahr da beneben bauen / so sol er so fern davon bleiben / als das Lot von der Trüpffenfall mit sich bringet / darmit der Nachbahr an seiner Gerechtigkeit unverkürzet bleibe.
11.
Plancken zwischen Höfen / Platzen und Löven / halten beyde Nachbahrn gleich / als ihnen solches zum besten gelegen / und die Billigkeit erfordert zu einer guten Befriedigung.
12.
Wann Nachbahrn keine Brandt-Maure zusammen halten / hat billig ein jeder seine eigene Wandt zu seinem Hause.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax.
(2012-10-26T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
Wikimedia Commons: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2012-10-26T13:54:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat.
(2012-10-26T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |