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Bürgermeister und Rat der Stadt Hamburg: Der Stadt Hamburg Statuta und Gerichts Ordnung. Hamburg, ca. 1680.

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Der dritte Theil

Von Testamenten / letzten Willen / und Erbschafften ohn Testament.

TITULVS. 1.

Von Testamenten / und letzten Willen:

ARTICULUS 1.

Demnach von vielen undencklichen Jahren / durch unsere Vorfahren / zu Vermeydung / allerhand Nachtheil / und weitläufigen Disputierens / so aus dem mannichfältigen Solennitäten und Zierlichkeiten / welche die gemeine beschriebene Rechte / in Verordnung der Testamenten /

Der dritte Theil

Von Testamenten / letzten Willen / und Erbschafften ohn Testament.

TITULVS. 1.

Von Testamenten / und letzten Willen:

ARTICULUS 1.

Demnach von vielen undencklichen Jahren / durch unsere Vorfahren / zu Vermeydung / allerhand Nachtheil / und weitläufigen Disputierens / so aus dem mannichfältigen Solennitäten und Zierlichkeiten / welche die gemeine beschriebene Rechte / in Verordnung der Testamenten /

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[0290] Der dritte Theil Von Testamenten / letzten Willen / und Erbschafften ohn Testament. TITULVS. 1. Von Testamenten / und letzten Willen: ARTICULUS 1. Demnach von vielen undencklichen Jahren / durch unsere Vorfahren / zu Vermeydung / allerhand Nachtheil / und weitläufigen Disputierens / so aus dem mannichfältigen Solennitäten und Zierlichkeiten / welche die gemeine beschriebene Rechte / in Verordnung der Testamenten /

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Zitationshilfe: Bürgermeister und Rat der Stadt Hamburg: Der Stadt Hamburg Statuta und Gerichts Ordnung. Hamburg, ca. 1680, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hamburg_statuta_1680/290>, abgerufen am 22.11.2024.