2.
Und dieweil die Arreste zu Zeiten mißbrauchet werden / sollen die Worthaltende Bürgermeistere / und Gerichts-Verwaltere zuforderst erwegen / ob der Arrest aus erheblichen Uhrsachen gebeten wird / und nach befindung der Sachen ümbständlichen Beschaffenheit / denselben erlauben oder verweigeren.
3.
In massen dann bey verstattung des Arrests / in gute Auffacht genommen werden sol / das die jenigen / oder derselben Güter / nicht Arrestiret werden / welche / vermüge alter Concordaten, und dero zwischen den Benachbahrten und Uns auffgerichter Verträge / davon entfreyet seyn / und an denen Orten dieser Stadt Bürgere mit Arresten auch nicht beschweret werden.
4.
Da ein Fremmder Wegfertig / und sein Gut alsbald mit sich weg zuführen Fürhabens ist / solch Gut mag unser Bürger / so Anspruch darzu hat / für zween glaubwürdigen Bürgern in dieser Stadt / auch für Bömen und Thoren / ohne Erlaubnüß des Rechten / bekummern / jedoch sol er alsbald und ungesäummt den angelegten
2.
Und dieweil die Arreste zu Zeiten mißbrauchet werden / sollen die Worthaltende Bürgermeistere / und Gerichts-Verwaltere zuforderst erwegen / ob der Arrest aus erheblichen Uhrsachen gebeten wird / und nach befindung der Sachen ümbständlichen Beschaffenheit / denselben erlauben oder verweigeren.
3.
In massen dann bey verstattung des Arrests / in gute Auffacht genommen werden sol / das die jenigen / oder derselben Güter / nicht Arrestiret werden / welche / vermüge alter Concordaten, und dero zwischen den Benachbahrten und Uns auffgerichter Verträge / davon entfreyet seyn / und an denen Orten dieser Stadt Bürgere mit Arresten auch nicht beschweret werden.
4.
Da ein Fremmder Wegfertig / und sein Gut alsbald mit sich weg zuführen Fürhabens ist / solch Gut mag unser Bürger / so Anspruch darzu hat / für zween glaubwürdigen Bürgern in dieser Stadt / auch für Bömen und Thoren / ohne Erlaubnüß des Rechten / bekummern / jedoch sol er alsbald und ungesäummt den angelegten
<TEI>
<text>
<body>
<div n="1">
<div n="2">
<pb facs="#f0060"/>
<div n="3">
<head>2.</head><lb/><lb/>
<p>Und dieweil die Arreste zu Zeiten mißbrauchet werden / sollen die Worthaltende Bürgermeistere / und Gerichts-Verwaltere zuforderst erwegen / ob der Arrest aus erheblichen Uhrsachen gebeten wird / und nach befindung der Sachen ümbständlichen Beschaffenheit / denselben erlauben oder verweigeren.</p>
</div>
<div n="3">
<head>3.</head><lb/><lb/>
<p>In massen dann bey verstattung des Arrests / in gute Auffacht genommen werden sol / das die jenigen / oder derselben Güter / nicht Arrestiret werden / welche / vermüge alter <hi rendition="#aq">Concordaten</hi>, und dero zwischen den Benachbahrten und Uns auffgerichter Verträge / davon entfreyet seyn / und an denen Orten dieser Stadt Bürgere mit Arresten auch nicht beschweret werden.</p>
</div>
<div n="3">
<head>4.</head><lb/><lb/>
<p>Da ein Fremmder Wegfertig / und sein Gut alsbald mit sich weg zuführen Fürhabens ist / solch Gut mag unser Bürger / so Anspruch darzu hat / für zween glaubwürdigen Bürgern in dieser Stadt / auch für Bömen und Thoren / ohne Erlaubnüß des Rechten / bekummern / jedoch sol er alsbald und ungesäummt den angelegten
</p>
</div>
</div>
</div>
</body>
</text>
</TEI>
[0060]
2.
Und dieweil die Arreste zu Zeiten mißbrauchet werden / sollen die Worthaltende Bürgermeistere / und Gerichts-Verwaltere zuforderst erwegen / ob der Arrest aus erheblichen Uhrsachen gebeten wird / und nach befindung der Sachen ümbständlichen Beschaffenheit / denselben erlauben oder verweigeren.
3.
In massen dann bey verstattung des Arrests / in gute Auffacht genommen werden sol / das die jenigen / oder derselben Güter / nicht Arrestiret werden / welche / vermüge alter Concordaten, und dero zwischen den Benachbahrten und Uns auffgerichter Verträge / davon entfreyet seyn / und an denen Orten dieser Stadt Bürgere mit Arresten auch nicht beschweret werden.
4.
Da ein Fremmder Wegfertig / und sein Gut alsbald mit sich weg zuführen Fürhabens ist / solch Gut mag unser Bürger / so Anspruch darzu hat / für zween glaubwürdigen Bürgern in dieser Stadt / auch für Bömen und Thoren / ohne Erlaubnüß des Rechten / bekummern / jedoch sol er alsbald und ungesäummt den angelegten