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Hampe, Karl: Deutsche Kaisergeschichte in der Zeit der Salier und Staufer. Leipzig, 1909.

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§ 10. Die Anfänge Friedrichs I. (1152-1157).
hatten, trat er sofort mit aller Schärfe entgegen; der Bischof Hart-
wich von Regensburg wußte (1155) ein Lied davon zu singen.

Wie Friedrich die Bischöfe in erster Linie als Reichsbeamte
betrachtete, so zog er die Reichsforderungen kräftig an. Unnach-
sichtiger und regelmäßiger, als man das unter seinen Vorgängern
gewohnt gewesen war, nutzte er das Regalien- und Spolienrecht1),
ohne daß zunächst Klagen darüber verlautet wären. Vielmehr voll-
zog sich die Umgestaltung des hohen Klerus ganz in Friedrichs
Sinne und merkwürdig schnell. Der Tod Bernhards von Clairvaux
(1153) bedeutete den endgültigen Abschluß der durch ihn gekenn-
zeichneten Epoche. Statt von Pietisten seiner Richtung wurden
die deutschen Bischofssitze nun eingenommen von weltlichgesinnten,
praktischen Verwaltungsmännern, geschäftskundigen Politikern und
Diplomaten, die womöglich aus der königlichen Kanzlei hervorge-
gangen waren und sich mehrfach sogar im Felde als treffliche
Heerführer bewährten. Der religiöse Geist und die Hingabe an
die kirchlichen Ideale waren nicht mehr ausschlaggebend für die
Auswahl. Männer wie der Propst Gerhoh von Reichersberg ver-
einsamten mehr und mehr im höheren deutschen Klerus, aber auch
jene ängstlichen und schwankenden Vermittlungsnaturen wie Wibald
von Stablo (+ 1158) gerieten bald ins Hintertreffen. In ihrer
Selbständigkeit von den absolutistischen Bestrebungen der Kurie
weit mehr bedroht, als von dem deutschen Königtum, scharten
sich die Bischöfe freudig um den jungen Herrscher, dessen selbst-
bewußte Kraft ihnen den Rücken steifte, -- eine stolze Reihe
hochgemuter, weltfreudiger, feingebildeter, tatenlustiger, vaterlands-
liebender Männer! Auch manchem jener maßvollen älteren Prä-
laten, die geteilt und sorgenvoll die Konflikte der letzten schweren
Zeiten durchkämpft hatten, ging doch das Herz auf unter dem
frischen Hauche der neuen Zeit. Otto von Freising, der noch vor
kurzem den Trübsinn seiner eignen Seelenstimmung in der Welt-
geschichte widergespiegelt fand, pries nun in seinen "Taten Frie-
drichs" (1157/58) den Friedenspender, der nach finsterer, regne-
rischer Nacht die Frische eines heiteren Morgens wieder herauf-
geführt habe.

gedrungen ohne vorhergegangene Weihe erteilt hat, vgl. die Götting. Dissertation
von Reese 1885; Bresslau, Aufgaben mittelalt. Quellenforschung, Straßb. Rekt.-
rede 1904, S. 29.
1) D. h. die Einziehung der Bistumseinkünfte während einer Vakanz und
des beweglichen Nachlasses eines verstorbenen Bischofs für das Reich: beides
Übertragung von Bräuchen des Eigenkirchenrechts auf das Reichskirchengut,
auch das letztere zum mindesten keine völlige Neuerung Friedrichs, wie man
wohl gemeint hat, sondern in den Anfängen viel weiter, sicher in das 11. Jahrh.,
zurückreichend. Für das Nähere ist auf die Verfassungsgeschichte zu verweisen.

§ 10. Die Anfänge Friedrichs I. (1152‒1157).
hatten, trat er sofort mit aller Schärfe entgegen; der Bischof Hart-
wich von Regensburg wußte (1155) ein Lied davon zu singen.

Wie Friedrich die Bischöfe in erster Linie als Reichsbeamte
betrachtete, so zog er die Reichsforderungen kräftig an. Unnach-
sichtiger und regelmäßiger, als man das unter seinen Vorgängern
gewohnt gewesen war, nutzte er das Regalien- und Spolienrecht1),
ohne daß zunächst Klagen darüber verlautet wären. Vielmehr voll-
zog sich die Umgestaltung des hohen Klerus ganz in Friedrichs
Sinne und merkwürdig schnell. Der Tod Bernhards von Clairvaux
(1153) bedeutete den endgültigen Abschluß der durch ihn gekenn-
zeichneten Epoche. Statt von Pietisten seiner Richtung wurden
die deutschen Bischofssitze nun eingenommen von weltlichgesinnten,
praktischen Verwaltungsmännern, geschäftskundigen Politikern und
Diplomaten, die womöglich aus der königlichen Kanzlei hervorge-
gangen waren und sich mehrfach sogar im Felde als treffliche
Heerführer bewährten. Der religiöse Geist und die Hingabe an
die kirchlichen Ideale waren nicht mehr ausschlaggebend für die
Auswahl. Männer wie der Propst Gerhoh von Reichersberg ver-
einsamten mehr und mehr im höheren deutschen Klerus, aber auch
jene ängstlichen und schwankenden Vermittlungsnaturen wie Wibald
von Stablo († 1158) gerieten bald ins Hintertreffen. In ihrer
Selbständigkeit von den absolutistischen Bestrebungen der Kurie
weit mehr bedroht, als von dem deutschen Königtum, scharten
sich die Bischöfe freudig um den jungen Herrscher, dessen selbst-
bewußte Kraft ihnen den Rücken steifte, — eine stolze Reihe
hochgemuter, weltfreudiger, feingebildeter, tatenlustiger, vaterlands-
liebender Männer! Auch manchem jener maßvollen älteren Prä-
laten, die geteilt und sorgenvoll die Konflikte der letzten schweren
Zeiten durchkämpft hatten, ging doch das Herz auf unter dem
frischen Hauche der neuen Zeit. Otto von Freising, der noch vor
kurzem den Trübsinn seiner eignen Seelenstimmung in der Welt-
geschichte widergespiegelt fand, pries nun in seinen „Taten Frie-
drichs“ (1157/58) den Friedenspender, der nach finsterer, regne-
rischer Nacht die Frische eines heiteren Morgens wieder herauf-
geführt habe.

gedrungen ohne vorhergegangene Weihe erteilt hat, vgl. die Götting. Dissertation
von Reese 1885; Bresslau, Aufgaben mittelalt. Quellenforschung, Straßb. Rekt.-
rede 1904, S. 29.
1) D. h. die Einziehung der Bistumseinkünfte während einer Vakanz und
des beweglichen Nachlasses eines verstorbenen Bischofs für das Reich: beides
Übertragung von Bräuchen des Eigenkirchenrechts auf das Reichskirchengut,
auch das letztere zum mindesten keine völlige Neuerung Friedrichs, wie man
wohl gemeint hat, sondern in den Anfängen viel weiter, sicher in das 11. Jahrh.,
zurückreichend. Für das Nähere ist auf die Verfassungsgeschichte zu verweisen.
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[121/0129] § 10. Die Anfänge Friedrichs I. (1152‒1157). hatten, trat er sofort mit aller Schärfe entgegen; der Bischof Hart- wich von Regensburg wußte (1155) ein Lied davon zu singen. Wie Friedrich die Bischöfe in erster Linie als Reichsbeamte betrachtete, so zog er die Reichsforderungen kräftig an. Unnach- sichtiger und regelmäßiger, als man das unter seinen Vorgängern gewohnt gewesen war, nutzte er das Regalien- und Spolienrecht 1), ohne daß zunächst Klagen darüber verlautet wären. Vielmehr voll- zog sich die Umgestaltung des hohen Klerus ganz in Friedrichs Sinne und merkwürdig schnell. Der Tod Bernhards von Clairvaux (1153) bedeutete den endgültigen Abschluß der durch ihn gekenn- zeichneten Epoche. Statt von Pietisten seiner Richtung wurden die deutschen Bischofssitze nun eingenommen von weltlichgesinnten, praktischen Verwaltungsmännern, geschäftskundigen Politikern und Diplomaten, die womöglich aus der königlichen Kanzlei hervorge- gangen waren und sich mehrfach sogar im Felde als treffliche Heerführer bewährten. Der religiöse Geist und die Hingabe an die kirchlichen Ideale waren nicht mehr ausschlaggebend für die Auswahl. Männer wie der Propst Gerhoh von Reichersberg ver- einsamten mehr und mehr im höheren deutschen Klerus, aber auch jene ängstlichen und schwankenden Vermittlungsnaturen wie Wibald von Stablo († 1158) gerieten bald ins Hintertreffen. In ihrer Selbständigkeit von den absolutistischen Bestrebungen der Kurie weit mehr bedroht, als von dem deutschen Königtum, scharten sich die Bischöfe freudig um den jungen Herrscher, dessen selbst- bewußte Kraft ihnen den Rücken steifte, — eine stolze Reihe hochgemuter, weltfreudiger, feingebildeter, tatenlustiger, vaterlands- liebender Männer! Auch manchem jener maßvollen älteren Prä- laten, die geteilt und sorgenvoll die Konflikte der letzten schweren Zeiten durchkämpft hatten, ging doch das Herz auf unter dem frischen Hauche der neuen Zeit. Otto von Freising, der noch vor kurzem den Trübsinn seiner eignen Seelenstimmung in der Welt- geschichte widergespiegelt fand, pries nun in seinen „Taten Frie- drichs“ (1157/58) den Friedenspender, der nach finsterer, regne- rischer Nacht die Frische eines heiteren Morgens wieder herauf- geführt habe. 4) 1) D. h. die Einziehung der Bistumseinkünfte während einer Vakanz und des beweglichen Nachlasses eines verstorbenen Bischofs für das Reich: beides Übertragung von Bräuchen des Eigenkirchenrechts auf das Reichskirchengut, auch das letztere zum mindesten keine völlige Neuerung Friedrichs, wie man wohl gemeint hat, sondern in den Anfängen viel weiter, sicher in das 11. Jahrh., zurückreichend. Für das Nähere ist auf die Verfassungsgeschichte zu verweisen. 4) gedrungen ohne vorhergegangene Weihe erteilt hat, vgl. die Götting. Dissertation von Reese 1885; Bresslau, Aufgaben mittelalt. Quellenforschung, Straßb. Rekt.- rede 1904, S. 29.

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Zitationshilfe: Hampe, Karl: Deutsche Kaisergeschichte in der Zeit der Salier und Staufer. Leipzig, 1909, S. 121. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hampe_kaisergeschichte_1909/129>, abgerufen am 21.11.2024.