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Hampe, Karl: Deutsche Kaisergeschichte in der Zeit der Salier und Staufer. Leipzig, 1909.

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§ 18. Entscheidungskampf zwischen Kaisertum u. Papsttum (1239-1250).
es, dessen eitle Großmannssucht schließlich seine ängstlichen Be-
denken überwand. Als ihm König Konrad vor Frankfurt entgegen-
trat, gelang es ihm, einige schwäbische Grafen und Herren, die
auch künftig von einem Zusammenbruch der staufischen Landes-
herrschaft ihr eignes Emporkommen erhofften, durch päpstliches
Geld zum Verrat zu bewegen und dadurch einen wenig rühmlichen
Sieg zu gewinnen. Doch wie sein Königssiegel auf der Rückseite
nach Art päpstlicher Bullen die Köpfe der beiden Apostelfürsten
zeigte, so galt er im Volke mit Recht nur als "Pfaffenkönig", sein
Anhang blieb beschränkt; und wenn die Staufer in diesen Kämpfen
durch Entfremdungen, Veräußerungen und Verpfändungen schwere
Einbußen an Reichsgut und Hausgut erlitten, so erwuchsen ihnen
doch auch neue Stützen, vor allem in den finanzkräftigen Reichs-
und Bischofsstädten, die trotz aller früheren Maßregelungen im
wohlverstandenen eignen Interesse für die staufische Sache, an die
allein sich die Hoffnung einer kräftigen Zentralregierung knüpfen
konnte, mit allem Eifer eintraten und nun auch wirklich von oben
begünstigt wurden.1) Weiter knüpfte die Vermählung Konrads IV.
mit einer Tochter Herzog Ottos von Bayern dies Herzogtum eng
an das Schicksal des staufischen Hauses (1246), und zur selben
Zeit eröffnete sich abermals eine bedeutende Aussicht im äußersten
Südosten. Friedrich II. hatte das Herzogtum Österreich trotz seines
ersten Mißerfolges und seiner Behinderungen in Italien nicht aus
dem Auge verloren. Gertrud, die Nichte und Erbin des letzten
Babenbergers, hatte er sich selbst zur vierten Gemahlin ersehen;
dem Herzoge winkte für seine Zustimmung die Königskrone. Auf
dem glänzenden Fürstentage, den der Kaiser während des Lyoner
Konzils in Verona abhielt (Juni 1245) war bereits alles abgemacht,
da haben verleumderische kirchliche Einflüsterungen Gertrud zur
Weigerung bestimmt, an der dann der ganze Plan scheiterte.2) Jetzt
aber starb unverhofft, vor der Zeit und kinderlos, Herzog Friedrich
der Streitbare (1246); der Kaiser griff sofort zu, zog das Herzog-
tum als erledigtes Reichslehen ein, tat es aber nicht nach Jahr und
Tag wieder aus, sondern ließ es, indem er hier die Grundsätze
seines italienischen Regierungsystems in höchst bedeutsamer Weise
auf Deutschland übertrug, dauernd durch einen Reichskapitän ver-
walten.

So war der gesamte Süden, abgesehen von dem geringen
schwäbischen Anhang, dem Landgrafen verbaut; auch sonst standen

1) Vgl. Friedrichs Zugeständnis einer unabhängigen Ratsverfassung an
Regensburg Nov. 1245, in schroffem Widerspruch zu dem früher im Interesse
der Fürsten eingenommenen Standpunkt.
2) Vgl. die oben S. 234 angeführte Literatur und Histor. Viertelj. 10,311.

§ 18. Entscheidungskampf zwischen Kaisertum u. Papsttum (1239‒1250).
es, dessen eitle Großmannssucht schließlich seine ängstlichen Be-
denken überwand. Als ihm König Konrad vor Frankfurt entgegen-
trat, gelang es ihm, einige schwäbische Grafen und Herren, die
auch künftig von einem Zusammenbruch der staufischen Landes-
herrschaft ihr eignes Emporkommen erhofften, durch päpstliches
Geld zum Verrat zu bewegen und dadurch einen wenig rühmlichen
Sieg zu gewinnen. Doch wie sein Königssiegel auf der Rückseite
nach Art päpstlicher Bullen die Köpfe der beiden Apostelfürsten
zeigte, so galt er im Volke mit Recht nur als „Pfaffenkönig“, sein
Anhang blieb beschränkt; und wenn die Staufer in diesen Kämpfen
durch Entfremdungen, Veräußerungen und Verpfändungen schwere
Einbußen an Reichsgut und Hausgut erlitten, so erwuchsen ihnen
doch auch neue Stützen, vor allem in den finanzkräftigen Reichs-
und Bischofsstädten, die trotz aller früheren Maßregelungen im
wohlverstandenen eignen Interesse für die staufische Sache, an die
allein sich die Hoffnung einer kräftigen Zentralregierung knüpfen
konnte, mit allem Eifer eintraten und nun auch wirklich von oben
begünstigt wurden.1) Weiter knüpfte die Vermählung Konrads IV.
mit einer Tochter Herzog Ottos von Bayern dies Herzogtum eng
an das Schicksal des staufischen Hauses (1246), und zur selben
Zeit eröffnete sich abermals eine bedeutende Aussicht im äußersten
Südosten. Friedrich II. hatte das Herzogtum Österreich trotz seines
ersten Mißerfolges und seiner Behinderungen in Italien nicht aus
dem Auge verloren. Gertrud, die Nichte und Erbin des letzten
Babenbergers, hatte er sich selbst zur vierten Gemahlin ersehen;
dem Herzoge winkte für seine Zustimmung die Königskrone. Auf
dem glänzenden Fürstentage, den der Kaiser während des Lyoner
Konzils in Verona abhielt (Juni 1245) war bereits alles abgemacht,
da haben verleumderische kirchliche Einflüsterungen Gertrud zur
Weigerung bestimmt, an der dann der ganze Plan scheiterte.2) Jetzt
aber starb unverhofft, vor der Zeit und kinderlos, Herzog Friedrich
der Streitbare (1246); der Kaiser griff sofort zu, zog das Herzog-
tum als erledigtes Reichslehen ein, tat es aber nicht nach Jahr und
Tag wieder aus, sondern ließ es, indem er hier die Grundsätze
seines italienischen Regierungsystems in höchst bedeutsamer Weise
auf Deutschland übertrug, dauernd durch einen Reichskapitän ver-
walten.

So war der gesamte Süden, abgesehen von dem geringen
schwäbischen Anhang, dem Landgrafen verbaut; auch sonst standen

1) Vgl. Friedrichs Zugeständnis einer unabhängigen Ratsverfassung an
Regensburg Nov. 1245, in schroffem Widerspruch zu dem früher im Interesse
der Fürsten eingenommenen Standpunkt.
2) Vgl. die oben S. 234 angeführte Literatur und Histor. Viertelj. 10,311.
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[249/0257] § 18. Entscheidungskampf zwischen Kaisertum u. Papsttum (1239‒1250). es, dessen eitle Großmannssucht schließlich seine ängstlichen Be- denken überwand. Als ihm König Konrad vor Frankfurt entgegen- trat, gelang es ihm, einige schwäbische Grafen und Herren, die auch künftig von einem Zusammenbruch der staufischen Landes- herrschaft ihr eignes Emporkommen erhofften, durch päpstliches Geld zum Verrat zu bewegen und dadurch einen wenig rühmlichen Sieg zu gewinnen. Doch wie sein Königssiegel auf der Rückseite nach Art päpstlicher Bullen die Köpfe der beiden Apostelfürsten zeigte, so galt er im Volke mit Recht nur als „Pfaffenkönig“, sein Anhang blieb beschränkt; und wenn die Staufer in diesen Kämpfen durch Entfremdungen, Veräußerungen und Verpfändungen schwere Einbußen an Reichsgut und Hausgut erlitten, so erwuchsen ihnen doch auch neue Stützen, vor allem in den finanzkräftigen Reichs- und Bischofsstädten, die trotz aller früheren Maßregelungen im wohlverstandenen eignen Interesse für die staufische Sache, an die allein sich die Hoffnung einer kräftigen Zentralregierung knüpfen konnte, mit allem Eifer eintraten und nun auch wirklich von oben begünstigt wurden. 1) Weiter knüpfte die Vermählung Konrads IV. mit einer Tochter Herzog Ottos von Bayern dies Herzogtum eng an das Schicksal des staufischen Hauses (1246), und zur selben Zeit eröffnete sich abermals eine bedeutende Aussicht im äußersten Südosten. Friedrich II. hatte das Herzogtum Österreich trotz seines ersten Mißerfolges und seiner Behinderungen in Italien nicht aus dem Auge verloren. Gertrud, die Nichte und Erbin des letzten Babenbergers, hatte er sich selbst zur vierten Gemahlin ersehen; dem Herzoge winkte für seine Zustimmung die Königskrone. Auf dem glänzenden Fürstentage, den der Kaiser während des Lyoner Konzils in Verona abhielt (Juni 1245) war bereits alles abgemacht, da haben verleumderische kirchliche Einflüsterungen Gertrud zur Weigerung bestimmt, an der dann der ganze Plan scheiterte. 2) Jetzt aber starb unverhofft, vor der Zeit und kinderlos, Herzog Friedrich der Streitbare (1246); der Kaiser griff sofort zu, zog das Herzog- tum als erledigtes Reichslehen ein, tat es aber nicht nach Jahr und Tag wieder aus, sondern ließ es, indem er hier die Grundsätze seines italienischen Regierungsystems in höchst bedeutsamer Weise auf Deutschland übertrug, dauernd durch einen Reichskapitän ver- walten. So war der gesamte Süden, abgesehen von dem geringen schwäbischen Anhang, dem Landgrafen verbaut; auch sonst standen 1) Vgl. Friedrichs Zugeständnis einer unabhängigen Ratsverfassung an Regensburg Nov. 1245, in schroffem Widerspruch zu dem früher im Interesse der Fürsten eingenommenen Standpunkt. 2) Vgl. die oben S. 234 angeführte Literatur und Histor. Viertelj. 10,311.

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Zitationshilfe: Hampe, Karl: Deutsche Kaisergeschichte in der Zeit der Salier und Staufer. Leipzig, 1909, S. 249. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hampe_kaisergeschichte_1909/257>, abgerufen am 18.05.2024.