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Hanna, Gertrud: Die Bedeutung des Frauenwahlrechts für die Arbeiterinnen. In: Frauenwahlrecht! Hrsg. zum Zweiten Sozialdemokratischen Frauentag von Clara Zetkin. 12. Mai 1912, S. 12–14.

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Frauenwahlrecht!
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Die Bedeutung des Frauenwahlrechts für die Arbeiterinnen.

Daß das Frauenwahlrecht sehr viele und entschiedene An-
hänger in den Reihen der Arbeiter und Arbeiterinnen fin-
det, hat seine guten Gründe. Einmal ist dies darauf zurück-
zuführen, daß die Sozialdemokratie, die sich zu neun Zehnteln
aus Angehörigen der Arbeiterklasse zusammensetzt, die Gleich-
berechtigung beider Geschlechter in jeder Beziehung - also
auch in der Frage des Wahlrechts als Programmforde-
rung vertritt und dadurch aufklärend in den weitesten
Kreisen wirkt. Dann aber ist dafür auch in erster Linie
die Erfahrung der Proletarier ausschlaggebend, daß ihre
weiblichen Angehörigen in gleicher Weise von den wirtschaft-
lichen und politischen Verhältnissen berührt werden, ja
häufig noch in größerem Maße unter ihnen leiden als die
Männer. Schließlich mag die große Empathie, die zweifel-
los viele organisierte Arbeiter dem Frauenwahlrecht ent-
gegenbringen, zum guten Teil auch durch die Beobachtungen
veranlaßt und genährt werden, die in den Gewerkschaften
über die Bedeutung gemacht worden sind, die heute der be-
ruflichen Frauenarbeit und der Aufklärung der Arbeiterin-
nen für den Emporstieg der ganzen Arbeiterklasse zukommen.
Jn solchen Berufen, wo die Frauenarbeit eine erhebliche
Rolle spielt, sind die Arbeiter bei Lohnkämpfen auf die Be-
teiligung der Arbeiterinnen angewiesen. Von ihrer Haltung
hängt oftmals die Gestaltung der Arbeitsbedingungen ab.
Gewiß hat die in dieser Hinsicht gezogene Lehre zu der Er-
kenntnis beigetragen, daß die Arbeiterklasse auch auf po-
litischem Gebiet durch die Mitarbeit der Frauen eine be-
schleunigte Hebung ihrer Lage erwarten darf.

Welche Gründe aber auch immer die proletarischen
Männer leiten mögen, für das Frauenwahlrecht einzutreten[Spaltenumbruch] für die Frauen der arbeitenden Klasse müßten die Erfah-
rungen des täglichen Lebens die Veranlassung sein, immer
wieder und aufs nachdrücklichste zu fordern, nicht nur als
Objekte der Gesetzgebung betrachtet zu werden, sondern selbst
mitwirken zu dürfen an der Gestaltung unseres wirtschaft-
lichen und politischen Lebens. Soweit die Proletarierinnen
zu den Erwerbstätigen gehören, haben sie ganz besonders
Jnteresse daran, auf die Erfüllung dieser Forderung zu
dringen.

6 1/2 Millionen Frauen und Mädchen mühen sich im
Deutschen Reiche in unselbständigen Stellungen vom Mor-
gen bis zum Abend bei schwerer Arbeit, die Körper und Geist
anstrengt. Sobald sie versuchen, für ihr Schaffen eine ent-
sprechende Bezahlung zu erlangen, wird ihnen klar, daß
die Erfüllung ihrer Wünsche und Forderungen eine Ände-
rung geltender Gesetzesbestimmungen und ihrer Handhabung
dringend notwendig macht. Millionen von Arbeitern und
Arbeiterinnen wird auch heute noch das Koalitions-
recht
vorenthalten, das Recht, sich zusammenzuschließen zu
dem Zwecke, sich bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen zu
erkämpfen. Alle die in der Landwirtschaft und im häuslichen
Dienste Tätigen besitzen dieses Recht nicht. Die in Staats-
werkstätten, im Eisenbahndienst und bei der Post Beschäf-
tigten dürfen es nicht ausüben. Den gewerblichen Arbeitern
und Arbeiterinnen aber wird gezeigt, daß das ihnen auf
dem Papier zustehende Recht noch lange nicht die Gewäh-
rung in der Praxis bedeutet. Auch sie können also mit dem
geltenden Stand der Dinge noch lange nicht zufrieden
sein. Man braucht dabei nicht einmal an das Aufgebot von
Polizei und Militär beim letzten Bergarbeiterstreik zu den-
ken, an die aufgefahrenen Maschinengewehre beim Ausstand
der königstreuen Bergknappen im Mansfelder Gebiet und an
die hauenden Schutzmannssäbel beim Streik der Kohlentrans-
portarbeiter in Moabit. Unendlich zahlreich sind die Lohn-
bewegungen, bei denen sich herausstellt, daß Polizei und Ge-
richte zugunsten des Unternehmertums eingreifen, das gesetz-
lich erlaubte Streikpostenstehen verhindern und bestrafen und
dadurch die Ausübung des Koalitionsrechtes erschweren. Das
geschieht des weiteren auch durch die Begünstigung der Streik-
brecher und die ungemein harten Verurteilungen Ausständiger.
Es ist selbstverständlich, daß mit dem allen den Lohnbewegungen
große Schwierigkeiten bereitet und daß damit Verbesserungen
der Arbeitsbedingungen verhindert werden.

Jst es für die Arbeiterinnen etwa nicht wichtig, wie die
Dinge in dieser Beziehung gestaltet sind? Man sollte meinen,
gerade die erwerbstätigen Frauen bedürften dringend freiester
Bahn für die Ausübung des Koalitionsrechtes. Sie müssen
sich in der Regel mit noch niedrigeren Verdiensten begnügen,
als sie im allgemeinen für die Männer üblich sind. Das ist
nicht nur bei den gewerblichen Arbeiterinnen der Fall, son-
dern auch bei den weiblichen Angestellten des Handelsgewerbes.
Auch diese erhalten ihre Leistungen nicht entsprechend bezahlt;
wie der Lohn, so wird auch das Gehalt ohne Rücksicht darauf
festgesetzt, ob dabei auch nur eine ausreichende Ernährung
möglich ist. Bei den gegenwärtigen hohen Lebensmittelpreisen
ist der erzielte Verdienst nur in den seltensten Fällen groß
genug, den erwerbstätigen Frauen und Mädchen eine aus-
kömmliche Existenz zu sichern.

Jedoch nicht allein das Koalitionsrecht, auch die Arbeiter-
schutzgesetzgebung
und die Arbeiterversicherung sind von
höchster Wichtigkeit für die Berufsarbeit und die Lebensbedin-
gungen der Arbeiterinnen und weiblichen Angestellten des Han-
delsgewerbes. Hunderttausende verunglücken alljährlich bei der
Arbeit, ohne daß die Unfallversicherung für sie in ausreichend-
der Weise sorgt. Die Fürsorge für die Jnvaliden und Kranken,
für Schwangere und Wöchnerinnen, für Witwen und Waisen
ist ebenfalls dringend verbesserungsbedürftig. Wer könnte zum
Beispiel behaupten, 19 Pf. Rente pro Tag sei für eine inva-
lide Witwe eine durchgreifende Hilfe? Wem wird der geringe
Mutterschutz der Reichsversicherungsordnung - wenn wir die
dürftigen Bestimmungen über Schwangeren- und Wöchnerinnen-
unterstützung mit dem stolzen Namen bezeichnen wollen -

Frauenwahlrecht!
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Die Bedeutung des Frauenwahlrechts für die Arbeiterinnen.

Daß das Frauenwahlrecht sehr viele und entschiedene An-
hänger in den Reihen der Arbeiter und Arbeiterinnen fin-
det, hat seine guten Gründe. Einmal ist dies darauf zurück-
zuführen, daß die Sozialdemokratie, die sich zu neun Zehnteln
aus Angehörigen der Arbeiterklasse zusammensetzt, die Gleich-
berechtigung beider Geschlechter in jeder Beziehung – also
auch in der Frage des Wahlrechts als Programmforde-
rung vertritt und dadurch aufklärend in den weitesten
Kreisen wirkt. Dann aber ist dafür auch in erster Linie
die Erfahrung der Proletarier ausschlaggebend, daß ihre
weiblichen Angehörigen in gleicher Weise von den wirtschaft-
lichen und politischen Verhältnissen berührt werden, ja
häufig noch in größerem Maße unter ihnen leiden als die
Männer. Schließlich mag die große Empathie, die zweifel-
los viele organisierte Arbeiter dem Frauenwahlrecht ent-
gegenbringen, zum guten Teil auch durch die Beobachtungen
veranlaßt und genährt werden, die in den Gewerkschaften
über die Bedeutung gemacht worden sind, die heute der be-
ruflichen Frauenarbeit und der Aufklärung der Arbeiterin-
nen für den Emporstieg der ganzen Arbeiterklasse zukommen.
Jn solchen Berufen, wo die Frauenarbeit eine erhebliche
Rolle spielt, sind die Arbeiter bei Lohnkämpfen auf die Be-
teiligung der Arbeiterinnen angewiesen. Von ihrer Haltung
hängt oftmals die Gestaltung der Arbeitsbedingungen ab.
Gewiß hat die in dieser Hinsicht gezogene Lehre zu der Er-
kenntnis beigetragen, daß die Arbeiterklasse auch auf po-
litischem Gebiet durch die Mitarbeit der Frauen eine be-
schleunigte Hebung ihrer Lage erwarten darf.

Welche Gründe aber auch immer die proletarischen
Männer leiten mögen, für das Frauenwahlrecht einzutreten[Spaltenumbruch] für die Frauen der arbeitenden Klasse müßten die Erfah-
rungen des täglichen Lebens die Veranlassung sein, immer
wieder und aufs nachdrücklichste zu fordern, nicht nur als
Objekte der Gesetzgebung betrachtet zu werden, sondern selbst
mitwirken zu dürfen an der Gestaltung unseres wirtschaft-
lichen und politischen Lebens. Soweit die Proletarierinnen
zu den Erwerbstätigen gehören, haben sie ganz besonders
Jnteresse daran, auf die Erfüllung dieser Forderung zu
dringen.

6 ½ Millionen Frauen und Mädchen mühen sich im
Deutschen Reiche in unselbständigen Stellungen vom Mor-
gen bis zum Abend bei schwerer Arbeit, die Körper und Geist
anstrengt. Sobald sie versuchen, für ihr Schaffen eine ent-
sprechende Bezahlung zu erlangen, wird ihnen klar, daß
die Erfüllung ihrer Wünsche und Forderungen eine Ände-
rung geltender Gesetzesbestimmungen und ihrer Handhabung
dringend notwendig macht. Millionen von Arbeitern und
Arbeiterinnen wird auch heute noch das Koalitions-
recht
vorenthalten, das Recht, sich zusammenzuschließen zu
dem Zwecke, sich bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen zu
erkämpfen. Alle die in der Landwirtschaft und im häuslichen
Dienste Tätigen besitzen dieses Recht nicht. Die in Staats-
werkstätten, im Eisenbahndienst und bei der Post Beschäf-
tigten dürfen es nicht ausüben. Den gewerblichen Arbeitern
und Arbeiterinnen aber wird gezeigt, daß das ihnen auf
dem Papier zustehende Recht noch lange nicht die Gewäh-
rung in der Praxis bedeutet. Auch sie können also mit dem
geltenden Stand der Dinge noch lange nicht zufrieden
sein. Man braucht dabei nicht einmal an das Aufgebot von
Polizei und Militär beim letzten Bergarbeiterstreik zu den-
ken, an die aufgefahrenen Maschinengewehre beim Ausstand
der königstreuen Bergknappen im Mansfelder Gebiet und an
die hauenden Schutzmannssäbel beim Streik der Kohlentrans-
portarbeiter in Moabit. Unendlich zahlreich sind die Lohn-
bewegungen, bei denen sich herausstellt, daß Polizei und Ge-
richte zugunsten des Unternehmertums eingreifen, das gesetz-
lich erlaubte Streikpostenstehen verhindern und bestrafen und
dadurch die Ausübung des Koalitionsrechtes erschweren. Das
geschieht des weiteren auch durch die Begünstigung der Streik-
brecher und die ungemein harten Verurteilungen Ausständiger.
Es ist selbstverständlich, daß mit dem allen den Lohnbewegungen
große Schwierigkeiten bereitet und daß damit Verbesserungen
der Arbeitsbedingungen verhindert werden.

Jst es für die Arbeiterinnen etwa nicht wichtig, wie die
Dinge in dieser Beziehung gestaltet sind? Man sollte meinen,
gerade die erwerbstätigen Frauen bedürften dringend freiester
Bahn für die Ausübung des Koalitionsrechtes. Sie müssen
sich in der Regel mit noch niedrigeren Verdiensten begnügen,
als sie im allgemeinen für die Männer üblich sind. Das ist
nicht nur bei den gewerblichen Arbeiterinnen der Fall, son-
dern auch bei den weiblichen Angestellten des Handelsgewerbes.
Auch diese erhalten ihre Leistungen nicht entsprechend bezahlt;
wie der Lohn, so wird auch das Gehalt ohne Rücksicht darauf
festgesetzt, ob dabei auch nur eine ausreichende Ernährung
möglich ist. Bei den gegenwärtigen hohen Lebensmittelpreisen
ist der erzielte Verdienst nur in den seltensten Fällen groß
genug, den erwerbstätigen Frauen und Mädchen eine aus-
kömmliche Existenz zu sichern.

Jedoch nicht allein das Koalitionsrecht, auch die Arbeiter-
schutzgesetzgebung
und die Arbeiterversicherung sind von
höchster Wichtigkeit für die Berufsarbeit und die Lebensbedin-
gungen der Arbeiterinnen und weiblichen Angestellten des Han-
delsgewerbes. Hunderttausende verunglücken alljährlich bei der
Arbeit, ohne daß die Unfallversicherung für sie in ausreichend-
der Weise sorgt. Die Fürsorge für die Jnvaliden und Kranken,
für Schwangere und Wöchnerinnen, für Witwen und Waisen
ist ebenfalls dringend verbesserungsbedürftig. Wer könnte zum
Beispiel behaupten, 19 Pf. Rente pro Tag sei für eine inva-
lide Witwe eine durchgreifende Hilfe? Wem wird der geringe
Mutterschutz der Reichsversicherungsordnung – wenn wir die
dürftigen Bestimmungen über Schwangeren- und Wöchnerinnen-
unterstützung mit dem stolzen Namen bezeichnen wollen –

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Welche Gründe aber auch immer die proletarischen Männer leiten mögen, für das Frauenwahlrecht einzutreten für die Frauen der arbeitenden Klasse müßten die Erfah- rungen des täglichen Lebens die Veranlassung sein, immer wieder und aufs nachdrücklichste zu fordern, nicht nur als Objekte der Gesetzgebung betrachtet zu werden, sondern selbst mitwirken zu dürfen an der Gestaltung unseres wirtschaft- lichen und politischen Lebens. Soweit die Proletarierinnen zu den Erwerbstätigen gehören, haben sie ganz besonders Jnteresse daran, auf die Erfüllung dieser Forderung zu dringen. 6 ½ Millionen Frauen und Mädchen mühen sich im Deutschen Reiche in unselbständigen Stellungen vom Mor- gen bis zum Abend bei schwerer Arbeit, die Körper und Geist anstrengt. Sobald sie versuchen, für ihr Schaffen eine ent- sprechende Bezahlung zu erlangen, wird ihnen klar, daß die Erfüllung ihrer Wünsche und Forderungen eine Ände- rung geltender Gesetzesbestimmungen und ihrer Handhabung dringend notwendig macht. Millionen von Arbeitern und Arbeiterinnen wird auch heute noch das Koalitions- recht vorenthalten, das Recht, sich zusammenzuschließen zu dem Zwecke, sich bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen zu erkämpfen. Alle die in der Landwirtschaft und im häuslichen Dienste Tätigen besitzen dieses Recht nicht. Die in Staats- werkstätten, im Eisenbahndienst und bei der Post Beschäf- tigten dürfen es nicht ausüben. Den gewerblichen Arbeitern und Arbeiterinnen aber wird gezeigt, daß das ihnen auf dem Papier zustehende Recht noch lange nicht die Gewäh- rung in der Praxis bedeutet. Auch sie können also mit dem geltenden Stand der Dinge noch lange nicht zufrieden sein. Man braucht dabei nicht einmal an das Aufgebot von Polizei und Militär beim letzten Bergarbeiterstreik zu den- ken, an die aufgefahrenen Maschinengewehre beim Ausstand der königstreuen Bergknappen im Mansfelder Gebiet und an die hauenden Schutzmannssäbel beim Streik der Kohlentrans- portarbeiter in Moabit. Unendlich zahlreich sind die Lohn- bewegungen, bei denen sich herausstellt, daß Polizei und Ge- richte zugunsten des Unternehmertums eingreifen, das gesetz- lich erlaubte Streikpostenstehen verhindern und bestrafen und dadurch die Ausübung des Koalitionsrechtes erschweren. Das geschieht des weiteren auch durch die Begünstigung der Streik- brecher und die ungemein harten Verurteilungen Ausständiger. Es ist selbstverständlich, daß mit dem allen den Lohnbewegungen große Schwierigkeiten bereitet und daß damit Verbesserungen der Arbeitsbedingungen verhindert werden. Jst es für die Arbeiterinnen etwa nicht wichtig, wie die Dinge in dieser Beziehung gestaltet sind? Man sollte meinen, gerade die erwerbstätigen Frauen bedürften dringend freiester Bahn für die Ausübung des Koalitionsrechtes. Sie müssen sich in der Regel mit noch niedrigeren Verdiensten begnügen, als sie im allgemeinen für die Männer üblich sind. Das ist nicht nur bei den gewerblichen Arbeiterinnen der Fall, son- dern auch bei den weiblichen Angestellten des Handelsgewerbes. Auch diese erhalten ihre Leistungen nicht entsprechend bezahlt; wie der Lohn, so wird auch das Gehalt ohne Rücksicht darauf festgesetzt, ob dabei auch nur eine ausreichende Ernährung möglich ist. Bei den gegenwärtigen hohen Lebensmittelpreisen ist der erzielte Verdienst nur in den seltensten Fällen groß genug, den erwerbstätigen Frauen und Mädchen eine aus- kömmliche Existenz zu sichern. Jedoch nicht allein das Koalitionsrecht, auch die Arbeiter- schutzgesetzgebung und die Arbeiterversicherung sind von höchster Wichtigkeit für die Berufsarbeit und die Lebensbedin- gungen der Arbeiterinnen und weiblichen Angestellten des Han- delsgewerbes. Hunderttausende verunglücken alljährlich bei der Arbeit, ohne daß die Unfallversicherung für sie in ausreichend- der Weise sorgt. Die Fürsorge für die Jnvaliden und Kranken, für Schwangere und Wöchnerinnen, für Witwen und Waisen ist ebenfalls dringend verbesserungsbedürftig. Wer könnte zum Beispiel behaupten, 19 Pf. Rente pro Tag sei für eine inva- lide Witwe eine durchgreifende Hilfe? Wem wird der geringe Mutterschutz der Reichsversicherungsordnung – wenn wir die dürftigen Bestimmungen über Schwangeren- und Wöchnerinnen- unterstützung mit dem stolzen Namen bezeichnen wollen –

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2017-11-24T10:24:28Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2017-11-24T10:24:28Z)

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Bogensignaturen: keine Angabe; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: keine Angabe; I/J in Fraktur: wie Vorlage; Kolumnentitel: gekennzeichnet; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: ja;




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Zitationshilfe: Hanna, Gertrud: Die Bedeutung des Frauenwahlrechts für die Arbeiterinnen. In: Frauenwahlrecht! Hrsg. zum Zweiten Sozialdemokratischen Frauentag von Clara Zetkin. 12. Mai 1912, S. 12–14, hier S. 12. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hanna_arbeiterinnen_1912/1>, abgerufen am 28.03.2024.