Rat der Stadt Hannover: Revidirte Feur-Ordnung der Stadt Hannover. Hannover, 1681.5. Solten aber besagte Wacht-Leute / bevorab auff gedachten Thurm / so unachtsam seyn / daß sie des Feurs nicht gewahr würden / alsdann sollen sie jhres Dienstes entsetzet / oder sonsten nach Befindung unnachlässig gestraffet werden. Caput IV. Wie sich Bürgermeister und Raht / auch die Burgerschafft sampt den jhrigen bey entstandenen Feurs-Brunsten zuverhalten haben. 1. So bald nun ein Feuer durch die Glocken / Trummel / oder andere Gestalt ist kund geworden / sollen und wollen Bürgermeister / Raht und Geschworne / ausser denen / so bey den Feur würcklich zuschaffen haben und hernach benennet werden / sich stündlich zu Rathause anfinden / damit sie desto besser von dem Zustande des Feurs Nachricht einziehen / sich berahtschlagen / und desto bessere Ordre stellen / auch durch einige jhres Mittels dem Feuer näher treten lassen können. 2. Unsere Bürgerschafft aber sol sich alsofort mit jhren Unter- und Ober-Gewehr / welches sie derobehueff allezeit fertig zu halten / ein jeder für seines 5. Solten aber besagte Wacht-Leute / bevorab auff gedachten Thurm / so unachtsam seyn / daß sie des Feurs nicht gewahr würden / alsdann sollen sie jhres Dienstes entsetzet / oder sonsten nach Befindung unnachlässig gestraffet werden. Caput IV. Wie sich Bürgermeister und Raht / auch die Bůrgerschafft sampt den jhrigen bey entstandenen Feurs-Brunsten zuverhalten haben. 1. So bald nun ein Feuer durch die Glocken / Trummel / oder andere Gestalt ist kund geworden / sollen und wollen Bürgermeister / Raht und Geschworne / ausser denen / so bey den Feur würcklich zuschaffen haben und hernach benennet werden / sich stündlich zu Rathause anfinden / damit sie desto besser von dem Zustande des Feurs Nachricht einziehen / sich berahtschlagen / und desto bessere Ordre stellen / auch durch einige jhres Mittels dem Feuer näher treten lassen können. 2. Unsere Bürgerschafft aber sol sich alsofort mit jhren Unter- und Ober-Gewehr / welches sie derobehueff allezeit fertig zu halten / ein jeder für seines <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0016" n="16"/> <p>5. Solten aber besagte Wacht-Leute / bevorab auff gedachten Thurm / so unachtsam seyn / daß sie des Feurs nicht gewahr würden / alsdann sollen sie jhres Dienstes entsetzet / oder sonsten nach Befindung unnachlässig gestraffet werden.</p> </div> <div n="1"> <head> <hi rendition="#aq">Caput IV.</hi><lb/> </head> <argument> <p>Wie sich Bürgermeister und Raht / auch die Bůrgerschafft sampt den jhrigen bey entstandenen Feurs-Brunsten zuverhalten haben.<lb/></p> </argument> <p>1. So bald nun ein Feuer durch die Glocken / Trummel / oder andere Gestalt ist kund geworden / sollen und wollen Bürgermeister / Raht und Geschworne / ausser denen / so bey den Feur würcklich zuschaffen haben und hernach benennet werden / sich stündlich zu Rathause anfinden / damit sie desto besser von dem Zustande des Feurs Nachricht einziehen / sich berahtschlagen / und desto bessere Ordre stellen / auch durch einige jhres Mittels dem Feuer näher treten lassen können.</p> <p>2. Unsere Bürgerschafft aber sol sich alsofort mit jhren Unter- und Ober-Gewehr / welches sie derobehueff allezeit fertig zu halten / ein jeder für seines </p> </div> </body> </text> </TEI> [16/0016]
5. Solten aber besagte Wacht-Leute / bevorab auff gedachten Thurm / so unachtsam seyn / daß sie des Feurs nicht gewahr würden / alsdann sollen sie jhres Dienstes entsetzet / oder sonsten nach Befindung unnachlässig gestraffet werden.
Caput IV.
Wie sich Bürgermeister und Raht / auch die Bůrgerschafft sampt den jhrigen bey entstandenen Feurs-Brunsten zuverhalten haben.
1. So bald nun ein Feuer durch die Glocken / Trummel / oder andere Gestalt ist kund geworden / sollen und wollen Bürgermeister / Raht und Geschworne / ausser denen / so bey den Feur würcklich zuschaffen haben und hernach benennet werden / sich stündlich zu Rathause anfinden / damit sie desto besser von dem Zustande des Feurs Nachricht einziehen / sich berahtschlagen / und desto bessere Ordre stellen / auch durch einige jhres Mittels dem Feuer näher treten lassen können.
2. Unsere Bürgerschafft aber sol sich alsofort mit jhren Unter- und Ober-Gewehr / welches sie derobehueff allezeit fertig zu halten / ein jeder für seines
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax.
(2012-11-30T10:24:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
Wikimedia Commons: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2012-11-30T10:24:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat
(2012-11-30T10:24:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |