stadt Yeddo; seit 600 Jahren v. Chr. sollen dort wohl orga- nisirte Beförderungsanstalten, insbesondere mittelst Curieren, bestanden haben.
Jn Egypten, dem Lande der Wunder, geben ebenfalls die Ruinen (namentlich Theben) oder die Pyramiden ein glän- zendes Zeugniß von der Cultur seiner Bewohner; die Pyra- miden in Sakhara und Dahour sollen 7000 Jahre zählen und die zweite Hauptstadt des Landes Memphis (33/4 Meilen im Umfange) soll schon 3880 v. Chr. erbaut worden sein. Welches Zeugniß ihrer Kunst und Wissenschaft gibt nicht die 900 Jahre v. Chr. zerstörte Bibliothek von Ale- xandrien, welche 800,000 Nummern gezählt!
Und solche Völker, solche Staaten sollten ohne geregelten Verkehr, ohne geregelte Verbindung unter einander gelebt haben? es sollte bei ihnen nicht wohl eingerichtete Anstalten gegeben haben, welche je nach der Lage des Landes fast allenthalben absolut nöthig sind, um Handel und Verkehr zu ermöglichen, von der Erhaltung und Durchführung einer geregelten Landes- verwaltung gar nicht zu reden!
Allerdings müssen sie bestanden haben, wenn auch die Ge- schichte von solchen Einrichtungen uns nichts überliefert; -- ist uns ja auch die Kunde von ihren sonstigen staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen größtentheils verloren gegangen, wissen wir ja auch fast nichts von ihren Gesetzen, ihren poli- tischen Verfassungen, von ihrem Handelsverkehr, und doch kann das Dasein solcher Früchte politischer und socialer Bildung bei diesen Völkern nicht nur nicht bestritten werden, sondern sie leuchten vielmehr jetzt noch als ruhmvolles Zeugniß ihrer Cultur.
Diese flüchtige Berührung der ältesten Völker mag genügen,
ſtadt Yeddo; ſeit 600 Jahren v. Chr. ſollen dort wohl orga- niſirte Beförderungsanſtalten, insbeſondere mittelſt Curieren, beſtanden haben.
Jn Egypten, dem Lande der Wunder, geben ebenfalls die Ruinen (namentlich Theben) oder die Pyramiden ein glän- zendes Zeugniß von der Cultur ſeiner Bewohner; die Pyra- miden in Sakhara und Dahour ſollen 7000 Jahre zählen und die zweite Hauptſtadt des Landes Memphis (3¾ Meilen im Umfange) ſoll ſchon 3880 v. Chr. erbaut worden ſein. Welches Zeugniß ihrer Kunſt und Wiſſenſchaft gibt nicht die 900 Jahre v. Chr. zerſtörte Bibliothek von Ale- xandrien, welche 800,000 Nummern gezählt!
Und ſolche Völker, ſolche Staaten ſollten ohne geregelten Verkehr, ohne geregelte Verbindung unter einander gelebt haben? es ſollte bei ihnen nicht wohl eingerichtete Anſtalten gegeben haben, welche je nach der Lage des Landes faſt allenthalben abſolut nöthig ſind, um Handel und Verkehr zu ermöglichen, von der Erhaltung und Durchführung einer geregelten Landes- verwaltung gar nicht zu reden!
Allerdings müſſen ſie beſtanden haben, wenn auch die Ge- ſchichte von ſolchen Einrichtungen uns nichts überliefert; — iſt uns ja auch die Kunde von ihren ſonſtigen ſtaatlichen und geſellſchaftlichen Einrichtungen größtentheils verloren gegangen, wiſſen wir ja auch faſt nichts von ihren Geſetzen, ihren poli- tiſchen Verfaſſungen, von ihrem Handelsverkehr, und doch kann das Daſein ſolcher Früchte politiſcher und ſocialer Bildung bei dieſen Völkern nicht nur nicht beſtritten werden, ſondern ſie leuchten vielmehr jetzt noch als ruhmvolles Zeugniß ihrer Cultur.
Dieſe flüchtige Berührung der älteſten Völker mag genügen,
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0025"n="12"/>ſtadt Yeddo; ſeit 600 Jahren v. Chr. ſollen dort wohl orga-<lb/>
niſirte Beförderungsanſtalten, insbeſondere mittelſt Curieren,<lb/>
beſtanden haben.</p><lb/><p>Jn <hirendition="#g">Egypten</hi>, dem Lande der Wunder, geben ebenfalls<lb/>
die Ruinen (namentlich Theben) oder die Pyramiden ein glän-<lb/>
zendes Zeugniß von der Cultur ſeiner Bewohner; die Pyra-<lb/>
miden in Sakhara und Dahour ſollen 7000 Jahre zählen<lb/>
und die zweite Hauptſtadt des Landes Memphis (3¾ Meilen<lb/>
im Umfange) ſoll ſchon 3880 v. Chr. erbaut worden ſein.<lb/>
Welches Zeugniß ihrer Kunſt und Wiſſenſchaft gibt nicht<lb/>
die 900 Jahre v. Chr. <hirendition="#g">zerſtörte</hi> Bibliothek von Ale-<lb/>
xandrien, welche 800,000 Nummern gezählt!</p><lb/><p>Und ſolche Völker, ſolche Staaten ſollten ohne geregelten<lb/>
Verkehr, ohne geregelte Verbindung unter einander gelebt haben?<lb/>
es ſollte bei ihnen nicht wohl eingerichtete Anſtalten gegeben<lb/>
haben, welche je nach der Lage des Landes faſt allenthalben<lb/>
abſolut nöthig ſind, um Handel und Verkehr zu ermöglichen,<lb/>
von der Erhaltung und Durchführung einer geregelten Landes-<lb/>
verwaltung gar nicht zu reden!</p><lb/><p>Allerdings müſſen ſie beſtanden haben, wenn auch die Ge-<lb/>ſchichte von ſolchen Einrichtungen uns nichts überliefert; —<lb/>
iſt uns ja auch die Kunde von ihren ſonſtigen ſtaatlichen und<lb/>
geſellſchaftlichen Einrichtungen größtentheils verloren gegangen,<lb/>
wiſſen wir ja auch faſt nichts von ihren Geſetzen, ihren poli-<lb/>
tiſchen Verfaſſungen, von ihrem Handelsverkehr, und doch kann<lb/>
das Daſein ſolcher Früchte politiſcher und ſocialer Bildung bei<lb/>
dieſen Völkern nicht nur nicht beſtritten werden, ſondern ſie leuchten<lb/>
vielmehr jetzt noch als ruhmvolles Zeugniß ihrer Cultur.</p><lb/><p>Dieſe flüchtige Berührung der älteſten Völker mag genügen,<lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[12/0025]
ſtadt Yeddo; ſeit 600 Jahren v. Chr. ſollen dort wohl orga-
niſirte Beförderungsanſtalten, insbeſondere mittelſt Curieren,
beſtanden haben.
Jn Egypten, dem Lande der Wunder, geben ebenfalls
die Ruinen (namentlich Theben) oder die Pyramiden ein glän-
zendes Zeugniß von der Cultur ſeiner Bewohner; die Pyra-
miden in Sakhara und Dahour ſollen 7000 Jahre zählen
und die zweite Hauptſtadt des Landes Memphis (3¾ Meilen
im Umfange) ſoll ſchon 3880 v. Chr. erbaut worden ſein.
Welches Zeugniß ihrer Kunſt und Wiſſenſchaft gibt nicht
die 900 Jahre v. Chr. zerſtörte Bibliothek von Ale-
xandrien, welche 800,000 Nummern gezählt!
Und ſolche Völker, ſolche Staaten ſollten ohne geregelten
Verkehr, ohne geregelte Verbindung unter einander gelebt haben?
es ſollte bei ihnen nicht wohl eingerichtete Anſtalten gegeben
haben, welche je nach der Lage des Landes faſt allenthalben
abſolut nöthig ſind, um Handel und Verkehr zu ermöglichen,
von der Erhaltung und Durchführung einer geregelten Landes-
verwaltung gar nicht zu reden!
Allerdings müſſen ſie beſtanden haben, wenn auch die Ge-
ſchichte von ſolchen Einrichtungen uns nichts überliefert; —
iſt uns ja auch die Kunde von ihren ſonſtigen ſtaatlichen und
geſellſchaftlichen Einrichtungen größtentheils verloren gegangen,
wiſſen wir ja auch faſt nichts von ihren Geſetzen, ihren poli-
tiſchen Verfaſſungen, von ihrem Handelsverkehr, und doch kann
das Daſein ſolcher Früchte politiſcher und ſocialer Bildung bei
dieſen Völkern nicht nur nicht beſtritten werden, ſondern ſie leuchten
vielmehr jetzt noch als ruhmvolles Zeugniß ihrer Cultur.
Dieſe flüchtige Berührung der älteſten Völker mag genügen,
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868, S. 12. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hartmann_posten_1868/25>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.