seinen Botenknecht (Briefträger) dem Empfänger in's Haus schickte. Waren mehrere Briefe in einem Couvert, so mußte für jedes Loth ein Pfennig bezahlt werden.
Zugleich wurde in demselben Jahre (1608) unter'm 4. Februar eine neue Botenordnung bekannt gemacht. Die Boten mußten nemlich die ihnen vom Botenmeister aufgetragenen Reisen, gleichviel wohin, unweigerlich in Person verrichten und die Briefe in einer besondern Büchse wie im Churbranden- burgischen fortbringen.
Jeder Bote empfing für die Meile innerhalb Landes, jedoch nicht über 16 Meilen weit, 3 Groschen, in's Ausland 2 Groschen 3 Pfennige und wenn er Tag und Nacht gehen mußte, 3 Groschen, außerdem noch im Bestimmungsorte 21/2 Groschen täglich Zehr- und Wartegeld. Jeder Brief wurde mit dem Vormerk der Abgangs- und Ankunftszeit in ein Register ein- geschrieben. Zum Aufrechthalten der Ordnung hielten zwei Rathsherren, Botenherren genannt, jährlich 4 Gerichtstage.
Allmählig entstanden immer mehr Course, so namentlich 1603 und 1615 die wichtigen reitenden und fahrenden Posten von Leipzig über Naumburg und Erfurt nach Frank- furt a/M.
Jm Jahre 1611 entstand in Leipzig das erste "Postamt" unter Churfürst Johann Georg I. und der erste Postmeister war dort Johann Sieber mit 120 fl. Gehalt.
Ein Beweis dafür, daß die landesherrlichen Boten bald eine geregelte Ordnung erfuhren, liegt darin, daß schon vor 1550 unter der Regierung Joachim II. und seines Bruders, des Markgrafen Johann V., zu Cüstrin eine sogenannte "Boten- ordnung" ergangen ist und eine solche Botenpost nun regel-
ſeinen Botenknecht (Briefträger) dem Empfänger in's Haus ſchickte. Waren mehrere Briefe in einem Couvert, ſo mußte für jedes Loth ein Pfennig bezahlt werden.
Zugleich wurde in demſelben Jahre (1608) unter'm 4. Februar eine neue Botenordnung bekannt gemacht. Die Boten mußten nemlich die ihnen vom Botenmeiſter aufgetragenen Reiſen, gleichviel wohin, unweigerlich in Perſon verrichten und die Briefe in einer beſondern Büchſe wie im Churbranden- burgiſchen fortbringen.
Jeder Bote empfing für die Meile innerhalb Landes, jedoch nicht über 16 Meilen weit, 3 Groſchen, in's Ausland 2 Groſchen 3 Pfennige und wenn er Tag und Nacht gehen mußte, 3 Groſchen, außerdem noch im Beſtimmungsorte 2½ Groſchen täglich Zehr- und Wartegeld. Jeder Brief wurde mit dem Vormerk der Abgangs- und Ankunftszeit in ein Regiſter ein- geſchrieben. Zum Aufrechthalten der Ordnung hielten zwei Rathsherren, Botenherren genannt, jährlich 4 Gerichtstage.
Allmählig entſtanden immer mehr Courſe, ſo namentlich 1603 und 1615 die wichtigen reitenden und fahrenden Poſten von Leipzig über Naumburg und Erfurt nach Frank- furt a/M.
Jm Jahre 1611 entſtand in Leipzig das erſte „Poſtamt“ unter Churfürſt Johann Georg I. und der erſte Poſtmeiſter war dort Johann Sieber mit 120 fl. Gehalt.
Ein Beweis dafür, daß die landesherrlichen Boten bald eine geregelte Ordnung erfuhren, liegt darin, daß ſchon vor 1550 unter der Regierung Joachim II. und ſeines Bruders, des Markgrafen Johann V., zu Cüſtrin eine ſogenannte „Boten- ordnung“ ergangen iſt und eine ſolche Botenpoſt nun regel-
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ſeinen Botenknecht (Briefträger) dem Empfänger in's Haus
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für jedes Loth ein Pfennig bezahlt werden.
Zugleich wurde in demſelben Jahre (1608) unter'm 4.
Februar eine neue Botenordnung bekannt gemacht. Die
Boten mußten nemlich die ihnen vom Botenmeiſter aufgetragenen
Reiſen, gleichviel wohin, unweigerlich in Perſon verrichten
und die Briefe in einer beſondern Büchſe wie im Churbranden-
burgiſchen fortbringen.
Jeder Bote empfing für die Meile innerhalb Landes, jedoch
nicht über 16 Meilen weit, 3 Groſchen, in's Ausland 2
Groſchen 3 Pfennige und wenn er Tag und Nacht gehen mußte,
3 Groſchen, außerdem noch im Beſtimmungsorte 2½ Groſchen
täglich Zehr- und Wartegeld. Jeder Brief wurde mit dem
Vormerk der Abgangs- und Ankunftszeit in ein Regiſter ein-
geſchrieben. Zum Aufrechthalten der Ordnung hielten zwei
Rathsherren, Botenherren genannt, jährlich 4 Gerichtstage.
Allmählig entſtanden immer mehr Courſe, ſo namentlich
1603 und 1615 die wichtigen reitenden und fahrenden
Poſten von Leipzig über Naumburg und Erfurt nach Frank-
furt a/M.
Jm Jahre 1611 entſtand in Leipzig das erſte „Poſtamt“
unter Churfürſt Johann Georg I. und der erſte Poſtmeiſter
war dort Johann Sieber mit 120 fl. Gehalt.
Ein Beweis dafür, daß die landesherrlichen Boten bald
eine geregelte Ordnung erfuhren, liegt darin, daß ſchon vor
1550 unter der Regierung Joachim II. und ſeines Bruders,
des Markgrafen Johann V., zu Cüſtrin eine ſogenannte „Boten-
ordnung“ ergangen iſt und eine ſolche Botenpoſt nun regel-
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Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868, S. 242. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hartmann_posten_1868/255>, abgerufen am 22.11.2024.
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