Alle diese Postanstalten waren nur vorübergehend, also nicht von Bestand. Jndessen gaben dieselben unstreitig zu der nähern und beständigen Einrichtung der Postverfassung in Deutschland mit die erste Veranlassung.
Mittlerweile haben die Taxis wohl Zeit und Gelegenheit gefunden, die zwischen den Ausgangspunkten ihrer eigenen Thä- tigkeit gelegenen französischen Posten kennen zu lernen, -- und gerade die Verbindung zwischen Baptista und Maphee, also zwischen den Niederlanden und Spanien -- welchen Cours man nachher auch die spanisch-niederländische Post hieß, konnte nur durch französisches Gebiet geleitet werden; was die Ver- ordnung Ludwig XI. vom Jahre 1464 bezüglich der durch- reisenden Couriere angeordnet hatte, wissen wir bereits, aber auch die Taxis werden namentlich bei den wenig freundschaft- lichen Beziehungen der beiden Souveräne ihre vielleicht bittere Erfahrung gemacht haben, und hatten Gelegenheit genug, sich die Einrichtung der französischen Postanstalt nebst allen ihren Vortheilen auf das Genaueste kennen zu lernen.
Dies scheint auch wirklich der Fall gewesen zu sein, denn Johann Baptista hatte mittlerweile auch seinen jüngsten dritten Sohn Franciscus zu sich beschieden, gewiß nur in der Absicht, ihn für seine Pläne bezüglich des Postwesens heranzubilden.
Franz von Taxis ward von Kaiser Karl V. im Jahre 1536 zwar auch zum Generalpostmeister ernannt1), starb aber schon sehr bald und so ging Amt und Würde auf Johann Baptistens vierten Sohn, Leonhard von Taxis, über.
Alle dieſe Poſtanſtalten waren nur vorübergehend, alſo nicht von Beſtand. Jndeſſen gaben dieſelben unſtreitig zu der nähern und beſtändigen Einrichtung der Poſtverfaſſung in Deutſchland mit die erſte Veranlaſſung.
Mittlerweile haben die Taxis wohl Zeit und Gelegenheit gefunden, die zwiſchen den Ausgangspunkten ihrer eigenen Thä- tigkeit gelegenen franzöſiſchen Poſten kennen zu lernen, — und gerade die Verbindung zwiſchen Baptiſta und Maphée, alſo zwiſchen den Niederlanden und Spanien — welchen Cours man nachher auch die ſpaniſch-niederländiſche Poſt hieß, konnte nur durch franzöſiſches Gebiet geleitet werden; was die Ver- ordnung Ludwig XI. vom Jahre 1464 bezüglich der durch- reiſenden Couriere angeordnet hatte, wiſſen wir bereits, aber auch die Taxis werden namentlich bei den wenig freundſchaft- lichen Beziehungen der beiden Souveräne ihre vielleicht bittere Erfahrung gemacht haben, und hatten Gelegenheit genug, ſich die Einrichtung der franzöſiſchen Poſtanſtalt nebſt allen ihren Vortheilen auf das Genaueſte kennen zu lernen.
Dies ſcheint auch wirklich der Fall geweſen zu ſein, denn Johann Baptiſta hatte mittlerweile auch ſeinen jüngſten dritten Sohn Franciscus zu ſich beſchieden, gewiß nur in der Abſicht, ihn für ſeine Pläne bezüglich des Poſtweſens heranzubilden.
Franz von Taxis ward von Kaiſer Karl V. im Jahre 1536 zwar auch zum Generalpoſtmeiſter ernannt1), ſtarb aber ſchon ſehr bald und ſo ging Amt und Würde auf Johann Baptiſtens vierten Sohn, Leonhard von Taxis, über.
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Alle dieſe Poſtanſtalten waren nur vorübergehend, alſo
nicht von Beſtand. Jndeſſen gaben dieſelben unſtreitig zu der
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Deutſchland mit die erſte Veranlaſſung.
Mittlerweile haben die Taxis wohl Zeit und Gelegenheit
gefunden, die zwiſchen den Ausgangspunkten ihrer eigenen Thä-
tigkeit gelegenen franzöſiſchen Poſten kennen zu lernen, — und
gerade die Verbindung zwiſchen Baptiſta und Maphée, alſo
zwiſchen den Niederlanden und Spanien — welchen Cours
man nachher auch die ſpaniſch-niederländiſche Poſt hieß, konnte
nur durch franzöſiſches Gebiet geleitet werden; was die Ver-
ordnung Ludwig XI. vom Jahre 1464 bezüglich der durch-
reiſenden Couriere angeordnet hatte, wiſſen wir bereits, aber
auch die Taxis werden namentlich bei den wenig freundſchaft-
lichen Beziehungen der beiden Souveräne ihre vielleicht bittere
Erfahrung gemacht haben, und hatten Gelegenheit genug, ſich
die Einrichtung der franzöſiſchen Poſtanſtalt nebſt allen ihren
Vortheilen auf das Genaueſte kennen zu lernen.
Dies ſcheint auch wirklich der Fall geweſen zu ſein, denn
Johann Baptiſta hatte mittlerweile auch ſeinen jüngſten dritten
Sohn Franciscus zu ſich beſchieden, gewiß nur in der Abſicht,
ihn für ſeine Pläne bezüglich des Poſtweſens heranzubilden.
Franz von Taxis ward von Kaiſer Karl V. im Jahre 1536
zwar auch zum Generalpoſtmeiſter ernannt 1), ſtarb aber ſchon
ſehr bald und ſo ging Amt und Würde auf Johann Baptiſtens
vierten Sohn, Leonhard von Taxis, über.
1) Moser, deutſches Staatsrecht, Frankfurt 1752. Bd. 5. pag. 11.
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Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868, S. 266. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hartmann_posten_1868/279>, abgerufen am 22.11.2024.
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