Der Schatzmeister mit seinen Untergeordneten und der Ober- einnehmer sind angewiesen, die gewohnten Zahlungen nach den festgesetzten Terminen zu verabreichen1).
Einzelne Punkte dieses Patentes sind jenen der französischen Post-Edicte fast nahezu gleich, und die Art und Weise seiner Abfassung, die schlaue Vorsicht, in welcher zwar am Eingange der Kaiser alle seine Titel als Kaiser anführt, während im Texte nirgends vorkommt, daß die Anordnungen lediglich für die Niederlande gelten sollen, möchte wohl zu der Vermuthung führen, daß Leonhard von Taxis das Patent selbst punktirt hat.
Sei dem wie ihm wolle, dieses Patent ist die erste Grund- lage und erste Urkunde zu den Taxis'schen Posten; sie ist aber auch der erste Anfang zu den unablässigen Streitigkeiten und Streitfragen geworden, die von da ab die Geschichte der Posten ausfüllen.
Der Umstand nämlich, daß die Urkunde von Brüssel aus datirt und in der niederländischen Canzlei, ebenso, daß sie in französischer Sprache abgefaßt war, galt den Widersachern als Beweis, daß die Bestallung des Leonhard lediglich für die Nie- derlande galt, während Leonhard von Taxis ihr die Absicht des Kaisers unterschob, das Postwesen des Reichs unter unmittel- bare kaiserliche Leitung stellen zu wollen; jedenfalls war in der Urkunde die Stellung des burgundischen Herzogs in diejenige des Hauses Habsburg und der kaiserlichen Würde so kunstvoll hineingearbeitet, daß es sehr schwer blieb, zwischen diesen ursprünglich getrennten Dingen die Grenze zu finden.
1)Les gaiges et tractement au dict office.
Der Schatzmeiſter mit ſeinen Untergeordneten und der Ober- einnehmer ſind angewieſen, die gewohnten Zahlungen nach den feſtgeſetzten Terminen zu verabreichen1).
Einzelne Punkte dieſes Patentes ſind jenen der franzöſiſchen Poſt-Edicte faſt nahezu gleich, und die Art und Weiſe ſeiner Abfaſſung, die ſchlaue Vorſicht, in welcher zwar am Eingange der Kaiſer alle ſeine Titel als Kaiſer anführt, während im Texte nirgends vorkommt, daß die Anordnungen lediglich für die Niederlande gelten ſollen, möchte wohl zu der Vermuthung führen, daß Leonhard von Taxis das Patent ſelbſt punktirt hat.
Sei dem wie ihm wolle, dieſes Patent iſt die erſte Grund- lage und erſte Urkunde zu den Taxis'ſchen Poſten; ſie iſt aber auch der erſte Anfang zu den unabläſſigen Streitigkeiten und Streitfragen geworden, die von da ab die Geſchichte der Poſten ausfüllen.
Der Umſtand nämlich, daß die Urkunde von Brüſſel aus datirt und in der niederländiſchen Canzlei, ebenſo, daß ſie in franzöſiſcher Sprache abgefaßt war, galt den Widerſachern als Beweis, daß die Beſtallung des Leonhard lediglich für die Nie- derlande galt, während Leonhard von Taxis ihr die Abſicht des Kaiſers unterſchob, das Poſtweſen des Reichs unter unmittel- bare kaiſerliche Leitung ſtellen zu wollen; jedenfalls war in der Urkunde die Stellung des burgundiſchen Herzogs in diejenige des Hauſes Habsburg und der kaiſerlichen Würde ſo kunſtvoll hineingearbeitet, daß es ſehr ſchwer blieb, zwiſchen dieſen urſprünglich getrennten Dingen die Grenze zu finden.
1)Les gaiges et tractement au dict office.
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Der Schatzmeiſter mit ſeinen Untergeordneten und der Ober-
einnehmer ſind angewieſen, die gewohnten Zahlungen nach den
feſtgeſetzten Terminen zu verabreichen 1).
Einzelne Punkte dieſes Patentes ſind jenen der franzöſiſchen
Poſt-Edicte faſt nahezu gleich, und die Art und Weiſe ſeiner
Abfaſſung, die ſchlaue Vorſicht, in welcher zwar am Eingange
der Kaiſer alle ſeine Titel als Kaiſer anführt, während im
Texte nirgends vorkommt, daß die Anordnungen lediglich für die
Niederlande gelten ſollen, möchte wohl zu der Vermuthung
führen, daß Leonhard von Taxis das Patent ſelbſt punktirt hat.
Sei dem wie ihm wolle, dieſes Patent iſt die erſte Grund-
lage und erſte Urkunde zu den Taxis'ſchen Poſten; ſie iſt aber
auch der erſte Anfang zu den unabläſſigen Streitigkeiten und
Streitfragen geworden, die von da ab die Geſchichte der Poſten
ausfüllen.
Der Umſtand nämlich, daß die Urkunde von Brüſſel aus
datirt und in der niederländiſchen Canzlei, ebenſo, daß ſie in
franzöſiſcher Sprache abgefaßt war, galt den Widerſachern als
Beweis, daß die Beſtallung des Leonhard lediglich für die Nie-
derlande galt, während Leonhard von Taxis ihr die Abſicht des
Kaiſers unterſchob, das Poſtweſen des Reichs unter unmittel-
bare kaiſerliche Leitung ſtellen zu wollen; jedenfalls war in
der Urkunde die Stellung des burgundiſchen Herzogs in
diejenige des Hauſes Habsburg und der kaiſerlichen Würde
ſo kunſtvoll hineingearbeitet, daß es ſehr ſchwer blieb, zwiſchen
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1) Les gaiges et tractement au dict office.
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Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868, S. 269. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hartmann_posten_1868/282>, abgerufen am 22.11.2024.
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