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Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868.

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Stundenzetteln expedirt; die reitenden Posten blieben allent-
halben neben den fahrenden fortbestehen.

Dieses neue Stadium der Fortschritte im Postwesen brachte
vollends die Nebenboten, Fuhrleute, Lohnrößler etc. in vollsten
Aufruhr. Auch die Städte und ihre Obrigkeiten hingen so
fest an ihrem alten Herkommen, daß sie selbst mit in die all-
gemeine Klage über diese Neuerung und den totalen Ruin
"dero uralten hergebrachten und wohleingerichteten Botenwesens"
einstimmten.

Der Nürnberger Magistrat zeichnete sich wieder besonders
in der Vertretung seiner Bürger und zugleich in der Hemm-
ung des fortschreitenden Postwesens aus; er traf, nachdem seine
Verwahrungen und Verwarnungen Taxis gegenüber fruchtlos
geblieben waren, die Anordnung, daß zwar den kaiserlichen bis
dato gewöhnlichen Ordinari und Extraordinari reitenden oder
fahrenden Posten der ungehinderte Lauf gelassen, diese ankom-
mende und abgehende neuerliche Taxis'sche Post-Landkutschen
aber solle man mit aller Bescheidenheit zurückweisen, den Per-
sonen und Waaren aber die Passage -- doch ohne dem Post-
wagen
-- ungehindert gestatten.

Diese Maßregel kam auch in Nürnberg zur Ausführung.

Taxis beschwerte sich beim Reichshofrath, beim Reichs-Con-
vent, und dem Churfürsten von Mainz als Protektor des Reichs-
Postwesens; es wurde viel hin- und hergeschrieben und gestritten,
-- aber die fahrenden Posten des Taxis blieben im Gang1).

1) v. Beust a. a. O. Band I. pag. 156--161.

Stundenzetteln expedirt; die reitenden Poſten blieben allent-
halben neben den fahrenden fortbeſtehen.

Dieſes neue Stadium der Fortſchritte im Poſtweſen brachte
vollends die Nebenboten, Fuhrleute, Lohnrößler ꝛc. in vollſten
Aufruhr. Auch die Städte und ihre Obrigkeiten hingen ſo
feſt an ihrem alten Herkommen, daß ſie ſelbſt mit in die all-
gemeine Klage über dieſe Neuerung und den totalen Ruin
„dero uralten hergebrachten und wohleingerichteten Botenweſens“
einſtimmten.

Der Nürnberger Magiſtrat zeichnete ſich wieder beſonders
in der Vertretung ſeiner Bürger und zugleich in der Hemm-
ung des fortſchreitenden Poſtweſens aus; er traf, nachdem ſeine
Verwahrungen und Verwarnungen Taxis gegenüber fruchtlos
geblieben waren, die Anordnung, daß zwar den kaiſerlichen bis
dato gewöhnlichen Ordinari und Extraordinari reitenden oder
fahrenden Poſten der ungehinderte Lauf gelaſſen, dieſe ankom-
mende und abgehende neuerliche Taxis'ſche Poſt-Landkutſchen
aber ſolle man mit aller Beſcheidenheit zurückweiſen, den Per-
ſonen und Waaren aber die Paſſage — doch ohne dem Poſt-
wagen
— ungehindert geſtatten.

Dieſe Maßregel kam auch in Nürnberg zur Ausführung.

Taxis beſchwerte ſich beim Reichshofrath, beim Reichs-Con-
vent, und dem Churfürſten von Mainz als Protektor des Reichs-
Poſtweſens; es wurde viel hin- und hergeſchrieben und geſtritten,
— aber die fahrenden Poſten des Taxis blieben im Gang1).

1) v. Beust a. a. O. Band I. pag. 156—161.
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[335/0348] Stundenzetteln expedirt; die reitenden Poſten blieben allent- halben neben den fahrenden fortbeſtehen. Dieſes neue Stadium der Fortſchritte im Poſtweſen brachte vollends die Nebenboten, Fuhrleute, Lohnrößler ꝛc. in vollſten Aufruhr. Auch die Städte und ihre Obrigkeiten hingen ſo feſt an ihrem alten Herkommen, daß ſie ſelbſt mit in die all- gemeine Klage über dieſe Neuerung und den totalen Ruin „dero uralten hergebrachten und wohleingerichteten Botenweſens“ einſtimmten. Der Nürnberger Magiſtrat zeichnete ſich wieder beſonders in der Vertretung ſeiner Bürger und zugleich in der Hemm- ung des fortſchreitenden Poſtweſens aus; er traf, nachdem ſeine Verwahrungen und Verwarnungen Taxis gegenüber fruchtlos geblieben waren, die Anordnung, daß zwar den kaiſerlichen bis dato gewöhnlichen Ordinari und Extraordinari reitenden oder fahrenden Poſten der ungehinderte Lauf gelaſſen, dieſe ankom- mende und abgehende neuerliche Taxis'ſche Poſt-Landkutſchen aber ſolle man mit aller Beſcheidenheit zurückweiſen, den Per- ſonen und Waaren aber die Paſſage — doch ohne dem Poſt- wagen — ungehindert geſtatten. Dieſe Maßregel kam auch in Nürnberg zur Ausführung. Taxis beſchwerte ſich beim Reichshofrath, beim Reichs-Con- vent, und dem Churfürſten von Mainz als Protektor des Reichs- Poſtweſens; es wurde viel hin- und hergeſchrieben und geſtritten, — aber die fahrenden Poſten des Taxis blieben im Gang 1). 1) v. Beust a. a. O. Band I. pag. 156—161.

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Zitationshilfe: Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868, S. 335. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hartmann_posten_1868/348>, abgerufen am 22.11.2024.