Staats und Gelehrte Zeitung des Hamburgischen unpartheiischen Correspondenten. Nr. 129, Hamburg, 1. Juni 1832.[Spaltenumbruch]
v. Huard fragte, ob die Conferenz denn wirklich die Trotz aller Erklärungen in der Kammer, kann Vorgestern Abend hat die hiesige Garnison Be- Die Conferenz soll den König von Holland auf- Jn Namur werden 1500 Polen erwartet, und der Aus dem Kirchenstaate, vom 16 Mai. Die Capitulation in Betreff der Schweizer-Re- Mannheim, den 22 Mai. Alles will nun zu dem Hambacher Feste eilen. Aus Rheinbaiern, vom 25 Mai. Die Speyerer Zeitung hat schon mehrere Male [Spaltenumbruch]
v. Huard fragte, ob die Conferenz denn wirklich die Trotz aller Erklärungen in der Kammer, kann Vorgeſtern Abend hat die hieſige Garniſon Be- Die Conferenz ſoll den König von Holland auf- Jn Namur werden 1500 Polen erwartet, und der Aus dem Kirchenſtaate, vom 16 Mai. Die Capitulation in Betreff der Schweizer-Re- Mannheim, den 22 Mai. Alles will nun zu dem Hambacher Feſte eilen. Aus Rheinbaiern, vom 25 Mai. Die Speyerer Zeitung hat ſchon mehrere Male <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="jPoliticalNews"> <div type="jArticle"> <p><pb facs="#f0003" n="[3]"/><cb/><hi rendition="#fr">v. Huard</hi> fragte, ob die Conferenz denn wirklich die<lb/> Note über die Staatsſchuld erhalten habe? Der <hi rendition="#fr">Mi-<lb/> niſter</hi> erwiederte, Hr. van de Weyer habe ſein Ehren-<lb/> wort darauf gegeben. Die HH. <hi rendition="#fr">Oſy</hi> und <hi rendition="#fr">Lebeau</hi><lb/> meinten, ein Miniſter, deſſen Befehlen man keine<lb/> Folge leiſte, müſſe abtreten. Der <hi rendition="#fr">Miniſter</hi> entgeg-<lb/> nete mit Lebhaftigkeit, er wiſſe dies recht gut und<lb/> habe bereits ſeine Demiſſion verlangt. Der König<lb/> habe zwiſchen ihm und dem Geſandten zu entſchei-<lb/> den. Ein neues Miniſterium würde bereits bekannt<lb/> ſeyn, wenn der Bildung nicht ſo viele Schwierig-<lb/> keiten im Wege ſtünden. Daß er noch auf dieſer<lb/> Bank ſitze, geſchehe bloß aus Ergebenheit gegen Kö-<lb/> nig und Vaterland. Da mehrere Mitglieder erklär-<lb/> ten, nicht eher auf die Credit-Bewilligung eingehen<lb/> zu wollen, als bis genügende Aufſchlüſſe ertheilt<lb/> wären, verſicherte der Juſtizminiſter <hi rendition="#fr">Raikem,</hi> die<lb/> 24 Artikel wären der politiſche Code<supplied cert="high">x</supplied> des Miniſte-<lb/> riums, und das geſammte Cabinet habe auf die<lb/> Kunde von der Annahme der ruſſiſchen Ratification<lb/> ſeine Demiſſion eingereicht. Würde die Note vom<lb/> 11 Mai der Conferenz nicht zugeſtellt, ſo würden<lb/> die Miniſter bei ihrem früheren Beſchluſſe beharren.<lb/> Der <hi rendition="#fr">Miniſter der auswaͤrtigen Angelegenheiten</hi><lb/> ſchlug vor, die Discuſſion bis Montag auszuſetzen,<lb/> was nach einigem Murren über eine Camarilla, die<lb/> ihr Weſen im Dunkeln treibe, endlich genehmigt<lb/> wurde.</p><lb/> <p>Trotz aller Erklärungen in der Kammer, kann<lb/> man aus der Stellung unſres Miniſteriums nicht<lb/> recht klug werden: bald heißt es, die HH. v. Men-<lb/> lenaere und van de Weyer hätten ſich mit einander<lb/> ausgeſöhnt, und der Letztere kehre nach London zu-<lb/> rück; bald wieder, er habe Urlaub erhalten und<lb/> werde eine Zeitlang im Schooße ſeiner Familie zu-<lb/> bringen; General Goblet werde ihn einſtweilen bei<lb/> der Conferenz, und der Legations-Secretär Wallez<lb/> beim brittiſchen Hofe erſetzen.</p><lb/> <p>Vorgeſtern Abend hat die hieſige Garniſon Be-<lb/> fehl erhalten, ſich auf den folgenden Morgen marſch-<lb/> fertig zu halten. Ein gleicher Befehl iſt den zwei<lb/> Batterieen und dem Feldlazarethe zugekommen.<lb/> Kein Officier kannte den Beſtimmungsort der Trup-<lb/> pen; jeder Soldat ſollte ſich mit Lebensmitteln für<lb/> einen Tag verſehen.</p><lb/> <p>Die Conferenz ſoll den König von Holland auf-<lb/> gefordert haben, Bevollmächtigte nach London zu<lb/> ſenden, um über einen Jnterventions-Vertrag zwi-<lb/> ſchen Holland und Belgien zu unterhandeln. So<lb/> ſieht man denn, daß eigentlich noch nichts geſchehen<lb/> iſt; nach den Unterhandlungen wird man dieſen<lb/> vierten oder fünften ſchließlichen definitiven und<lb/> unwiederruflichen Vertrag unterzeichnen, nach dem<lb/> Unterzeichnen ratificiren müſſen, dann einen fünf-<lb/> ten und ſechsten von derſelben Art zu erwarten<lb/> haben.</p><lb/> <p>Jn Namur werden 1500 Polen erwartet, und der<lb/> dortige Platz-Commandant Pletinckx hat bereits Be-<lb/> fehl, ſie zu organiſiren.</p> </div><lb/> <div type="jArticle"> <dateline> <hi rendition="#c"><hi rendition="#fr">Aus dem Kirchenſtaate,</hi> vom 16 Mai.</hi> </dateline><lb/> <p>Die Capitulation in Betreff der Schweizer-Re-<lb/> gimenter iſt zu Wien zwiſchen dem Grafen v. Salis<lb/> und dem apoſtoliſchen Nuntius abgeſchloſſen wor-<lb/> den. 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Der öſterreichiſche Hof-<lb/> rath Sabregondi wird aus Rom zu Bologna er-<lb/> wartet, und ohne Conceſſionen vom Papſte erlangt<lb/> zu haben; er ſoll jedoch eine Convention überbrin-<lb/> gen, wonach einige öſterreichiſche Regimenter in der<lb/> Romag<choice><sic>m</sic><corr>n</corr></choice>a bleiben ſollten. Ein franzöſiſcher Oberſt,<lb/> der nebſt Hrn. Bengnot nach Rom gereiſet war,<lb/> um gegen das Benehmen der päpſtlichen Karabiniere<lb/> in Ancona zu proteſtiren, iſt ebenfalls unverrichteter<lb/> Sache zurückgekehrt.</p> </div><lb/> <div type="jArticle"> <dateline> <hi rendition="#c"><hi rendition="#fr">Mannheim,</hi> den 22 Mai.</hi> </dateline><lb/> <p>Alles will nun zu dem Hambacher Feſte eilen.<lb/> Man ſpricht von mehr als 50,000 Perſonen, welche<lb/> dort ſich einfinden dürften, und darunter ſelbſt be-<lb/> deutende Männer verſchiedener deutſcher conſtitutio-<lb/> neller Staaten, auch aus Würtemberg, welche bereits<lb/> zugeſagt hatten. 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Man überlaſſe den<lb/> conſtituirten Behörden für die Erhaltung der öffent-<lb/> lichen Sicherheit zu ſorgen, und ſich die hiezu er-<lb/> forderlichen Behelfe auf geſetzlichem Wege zu ver-<lb/> ſchaffen; wenn ſich aber auch Jemand berufen fühlt,<lb/> ſeinen Mitbürger einer unerlaubten Handlung zu<lb/> bezüchtigen (m. ſ. die Art. 103 bis 108 des <hi rendition="#aq">Code<lb/> pénal,</hi> ſ. w. die Art. 29 und 30 des <hi rendition="#aq">Code d’instr.<lb/> Crim.</hi>), ſo muß eine ſolche Denunciation in offi-<lb/> cieller Form verfaßt, an die betreffende Behörde ge-<lb/> richtet, von dem Anzeiger eigenhändig unterſchrie-<lb/> ben, und mit den erforderlichen Beweismitteln ver-<lb/> ſehen ſeyn. Nur auf eine in dieſer Art abgefaßte<lb/> Anzeige kann ein weiteres Verfahren begründet wer-<lb/> den. 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v. Huard fragte, ob die Conferenz denn wirklich die
Note über die Staatsſchuld erhalten habe? Der Mi-
niſter erwiederte, Hr. van de Weyer habe ſein Ehren-
wort darauf gegeben. Die HH. Oſy und Lebeau
meinten, ein Miniſter, deſſen Befehlen man keine
Folge leiſte, müſſe abtreten. Der Miniſter entgeg-
nete mit Lebhaftigkeit, er wiſſe dies recht gut und
habe bereits ſeine Demiſſion verlangt. Der König
habe zwiſchen ihm und dem Geſandten zu entſchei-
den. Ein neues Miniſterium würde bereits bekannt
ſeyn, wenn der Bildung nicht ſo viele Schwierig-
keiten im Wege ſtünden. Daß er noch auf dieſer
Bank ſitze, geſchehe bloß aus Ergebenheit gegen Kö-
nig und Vaterland. Da mehrere Mitglieder erklär-
ten, nicht eher auf die Credit-Bewilligung eingehen
zu wollen, als bis genügende Aufſchlüſſe ertheilt
wären, verſicherte der Juſtizminiſter Raikem, die
24 Artikel wären der politiſche Codex des Miniſte-
riums, und das geſammte Cabinet habe auf die
Kunde von der Annahme der ruſſiſchen Ratification
ſeine Demiſſion eingereicht. Würde die Note vom
11 Mai der Conferenz nicht zugeſtellt, ſo würden
die Miniſter bei ihrem früheren Beſchluſſe beharren.
Der Miniſter der auswaͤrtigen Angelegenheiten
ſchlug vor, die Discuſſion bis Montag auszuſetzen,
was nach einigem Murren über eine Camarilla, die
ihr Weſen im Dunkeln treibe, endlich genehmigt
wurde.
Trotz aller Erklärungen in der Kammer, kann
man aus der Stellung unſres Miniſteriums nicht
recht klug werden: bald heißt es, die HH. v. Men-
lenaere und van de Weyer hätten ſich mit einander
ausgeſöhnt, und der Letztere kehre nach London zu-
rück; bald wieder, er habe Urlaub erhalten und
werde eine Zeitlang im Schooße ſeiner Familie zu-
bringen; General Goblet werde ihn einſtweilen bei
der Conferenz, und der Legations-Secretär Wallez
beim brittiſchen Hofe erſetzen.
Vorgeſtern Abend hat die hieſige Garniſon Be-
fehl erhalten, ſich auf den folgenden Morgen marſch-
fertig zu halten. Ein gleicher Befehl iſt den zwei
Batterieen und dem Feldlazarethe zugekommen.
Kein Officier kannte den Beſtimmungsort der Trup-
pen; jeder Soldat ſollte ſich mit Lebensmitteln für
einen Tag verſehen.
Die Conferenz ſoll den König von Holland auf-
gefordert haben, Bevollmächtigte nach London zu
ſenden, um über einen Jnterventions-Vertrag zwi-
ſchen Holland und Belgien zu unterhandeln. So
ſieht man denn, daß eigentlich noch nichts geſchehen
iſt; nach den Unterhandlungen wird man dieſen
vierten oder fünften ſchließlichen definitiven und
unwiederruflichen Vertrag unterzeichnen, nach dem
Unterzeichnen ratificiren müſſen, dann einen fünf-
ten und ſechsten von derſelben Art zu erwarten
haben.
Jn Namur werden 1500 Polen erwartet, und der
dortige Platz-Commandant Pletinckx hat bereits Be-
fehl, ſie zu organiſiren.
Aus dem Kirchenſtaate, vom 16 Mai.
Die Capitulation in Betreff der Schweizer-Re-
gimenter iſt zu Wien zwiſchen dem Grafen v. Salis
und dem apoſtoliſchen Nuntius abgeſchloſſen wor-
den. Das erſte Regiment, welches unter den Be-
fehl des Grafen geſtellt wird, beſteht aus 2 Ba-
taillons, jedes von 1043 Mann und 47 Officieren.
Die Soldaten dürfen nicht unter 20 und über 36
Jahre alt ſeyn. Das Eintreffen dieſer Truppen iſt
hoch an der Zeit. Jn Ceſena haben wieder ſehr
ernſtliche Unruhen ſtattgefunden, weil ein päpſtli-
cher Officier, Namens Priuli, der ſich während der
Maſſacren durch ſeine Grauſamkeit ausgezeichnet
hatte, daſelbſt angelangt war. Er war damals nur
Sergeant und iſt ſeitdem befördert worden. Mehr
als 1000 Bürger zogen vor die Caſerne, unter dem
Rufe: Schlagt ihn todt! Die Oeſterreicher entzo-
gen ihn der Wuth des Volkes und brachten ihn
unter Escorte nach Forli. Der öſterreichiſche Hof-
rath Sabregondi wird aus Rom zu Bologna er-
wartet, und ohne Conceſſionen vom Papſte erlangt
zu haben; er ſoll jedoch eine Convention überbrin-
gen, wonach einige öſterreichiſche Regimenter in der
Romagna bleiben ſollten. Ein franzöſiſcher Oberſt,
der nebſt Hrn. Bengnot nach Rom gereiſet war,
um gegen das Benehmen der päpſtlichen Karabiniere
in Ancona zu proteſtiren, iſt ebenfalls unverrichteter
Sache zurückgekehrt.
Mannheim, den 22 Mai.
Alles will nun zu dem Hambacher Feſte eilen.
Man ſpricht von mehr als 50,000 Perſonen, welche
dort ſich einfinden dürften, und darunter ſelbſt be-
deutende Männer verſchiedener deutſcher conſtitutio-
neller Staaten, auch aus Würtemberg, welche bereits
zugeſagt hatten. Als die Fahnen, welche von der
Committee angeſchafft und auf dem Schloſſe aufge-
ſtellt werden ſollen, werden folgende bezeichnet: 1)
die franzöſiſche, 2) die engliſche, 3) die nordameri-
kaniſche, 4) die bairiſche, d. h. rheinkreis-bairiſche,
5) die badenſche, 6) die kurheſſiſche, 7) die heſſen-
darmſtädtiſche, 8) in der Mitte die große Fahne der
Einheit Deutſchlands, mit einem langen ſchwarzen
Flor umhüllt.
Aus Rheinbaiern, vom 25 Mai.
Die Speyerer Zeitung hat ſchon mehrere Male
der geheimen Polizei Erwähnung gethan, welche in
unſerem Lande amtlich organiſirt ſeyn ſoll. Das
nachfolgende, dem neueſten Kreisregierungsblatte
wörtlich entnommene Actenſtück mag wiederholt zum
Beweiſe dienen, in wiefern den desfallſigen Aſſer-
tionen Glauben beizumeſſen ſey: “Erklaͤrung,
anonyme Denunciationen betreffend. Der Unterzeich-
nete erhält von Zeit zu Zeit anonyme Briefe, worin
die politiſchen Geſinnungen einzelner Perſonen als
verbrecheriſch und ſtaatsgefährlich bezeichnet werden.
Die Abſicht, welche dieſen Denunciationen zu Grunde
liegt, will der Unterzeichnete auf ihren Werth oder
Unwerth beruhen laſſen; gegen das gewählte Mit-
tel, einen Beweis von Patriotismus zu geben, muß
er ſich aber beſtimmt erklären. Man überlaſſe den
conſtituirten Behörden für die Erhaltung der öffent-
lichen Sicherheit zu ſorgen, und ſich die hiezu er-
forderlichen Behelfe auf geſetzlichem Wege zu ver-
ſchaffen; wenn ſich aber auch Jemand berufen fühlt,
ſeinen Mitbürger einer unerlaubten Handlung zu
bezüchtigen (m. ſ. die Art. 103 bis 108 des Code
pénal, ſ. w. die Art. 29 und 30 des Code d’instr.
Crim.), ſo muß eine ſolche Denunciation in offi-
cieller Form verfaßt, an die betreffende Behörde ge-
richtet, von dem Anzeiger eigenhändig unterſchrie-
ben, und mit den erforderlichen Beweismitteln ver-
ſehen ſeyn. Nur auf eine in dieſer Art abgefaßte
Anzeige kann ein weiteres Verfahren begründet wer-
den. Der Unterzeichnete erklärt demnach, daß er
von nun an alle anonymen Denunciationen denjeni-
gen, gegen welche ſie gerichtet ſind, in Urſchrift mit-
theilen, und ihnen überlaſſen werde, die Urheber
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