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Staats und Gelehrte Zeitung des Hamburgischen unpartheiischen Correspondenten. Nr. 129, Hamburg, 1. Juni 1832.

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[Spaltenumbruch] v. Huard fragte, ob die Conferenz denn wirklich die
Note über die Staatsschuld erhalten habe? Der Mi-
nister
erwiederte, Hr. van de Weyer habe sein Ehren-
wort darauf gegeben. Die HH. Osy und Lebeau
meinten, ein Minister, dessen Befehlen man keine
Folge leiste, müsse abtreten. Der Minister entgeg-
nete mit Lebhaftigkeit, er wisse dies recht gut und
habe bereits seine Demission verlangt. Der König
habe zwischen ihm und dem Gesandten zu entschei-
den. Ein neues Ministerium würde bereits bekannt
seyn, wenn der Bildung nicht so viele Schwierig-
keiten im Wege stünden. Daß er noch auf dieser
Bank sitze, geschehe bloß aus Ergebenheit gegen Kö-
nig und Vaterland. Da mehrere Mitglieder erklär-
ten, nicht eher auf die Credit-Bewilligung eingehen
zu wollen, als bis genügende Aufschlüsse ertheilt
wären, versicherte der Justizminister Raikem, die
24 Artikel wären der politische Code[x] des Ministe-
riums, und das gesammte Cabinet habe auf die
Kunde von der Annahme der russischen Ratification
seine Demission eingereicht. Würde die Note vom
11 Mai der Conferenz nicht zugestellt, so würden
die Minister bei ihrem früheren Beschlusse beharren.
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten
schlug vor, die Discussion bis Montag auszusetzen,
was nach einigem Murren über eine Camarilla, die
ihr Wesen im Dunkeln treibe, endlich genehmigt
wurde.

Trotz aller Erklärungen in der Kammer, kann
man aus der Stellung unsres Ministeriums nicht
recht klug werden: bald heißt es, die HH. v. Men-
lenaere und van de Weyer hätten sich mit einander
ausgesöhnt, und der Letztere kehre nach London zu-
rück; bald wieder, er habe Urlaub erhalten und
werde eine Zeitlang im Schooße seiner Familie zu-
bringen; General Goblet werde ihn einstweilen bei
der Conferenz, und der Legations-Secretär Wallez
beim brittischen Hofe ersetzen.

Vorgestern Abend hat die hiesige Garnison Be-
fehl erhalten, sich auf den folgenden Morgen marsch-
fertig zu halten. Ein gleicher Befehl ist den zwei
Batterieen und dem Feldlazarethe zugekommen.
Kein Officier kannte den Bestimmungsort der Trup-
pen; jeder Soldat sollte sich mit Lebensmitteln für
einen Tag versehen.

Die Conferenz soll den König von Holland auf-
gefordert haben, Bevollmächtigte nach London zu
senden, um über einen Jnterventions-Vertrag zwi-
schen Holland und Belgien zu unterhandeln. So
sieht man denn, daß eigentlich noch nichts geschehen
ist; nach den Unterhandlungen wird man diesen
vierten oder fünften schließlichen definitiven und
unwiederruflichen Vertrag unterzeichnen, nach dem
Unterzeichnen ratificiren müssen, dann einen fünf-
ten und sechsten von derselben Art zu erwarten
haben.

Jn Namur werden 1500 Polen erwartet, und der
dortige Platz-Commandant Pletinckx hat bereits Be-
fehl, sie zu organisiren.


Die Capitulation in Betreff der Schweizer-Re-
gimenter ist zu Wien zwischen dem Grafen v. Salis
und dem apostolischen Nuntius abgeschlossen wor-
den. Das erste Regiment, welches unter den Be-
fehl des Grafen gestellt wird, besteht aus 2 Ba-
taillons, jedes von 1043 Mann und 47 Officieren.
Die Soldaten dürfen nicht unter 20 und über 36
Jahre alt seyn. Das Eintreffen dieser Truppen ist
[Spaltenumbruch] hoch an der Zeit. Jn Cesena haben wieder sehr
ernstliche Unruhen stattgefunden, weil ein päpstli-
cher Officier, Namens Priuli, der sich während der
Massacren durch seine Grausamkeit ausgezeichnet
hatte, daselbst angelangt war. Er war damals nur
Sergeant und ist seitdem befördert worden. Mehr
als 1000 Bürger zogen vor die Caserne, unter dem
Rufe: Schlagt ihn todt! Die Oesterreicher entzo-
gen ihn der Wuth des Volkes und brachten ihn
unter Escorte nach Forli. Der österreichische Hof-
rath Sabregondi wird aus Rom zu Bologna er-
wartet, und ohne Concessionen vom Papste erlangt
zu haben; er soll jedoch eine Convention überbrin-
gen, wonach einige österreichische Regimenter in der
Romagna bleiben sollten. Ein französischer Oberst,
der nebst Hrn. Bengnot nach Rom gereiset war,
um gegen das Benehmen der päpstlichen Karabiniere
in Ancona zu protestiren, ist ebenfalls unverrichteter
Sache zurückgekehrt.


Alles will nun zu dem Hambacher Feste eilen.
Man spricht von mehr als 50,000 Personen, welche
dort sich einfinden dürften, und darunter selbst be-
deutende Männer verschiedener deutscher constitutio-
neller Staaten, auch aus Würtemberg, welche bereits
zugesagt hatten. Als die Fahnen, welche von der
Committee angeschafft und auf dem Schlosse aufge-
stellt werden sollen, werden folgende bezeichnet: 1)
die französische, 2) die englische, 3) die nordameri-
kanische, 4) die bairische, d. h. rheinkreis-bairische,
5) die badensche, 6) die kurhessische, 7) die hessen-
darmstädtische, 8) in der Mitte die große Fahne der
Einheit Deutschlands, mit einem langen schwarzen
Flor umhüllt.


Die Speyerer Zeitung hat schon mehrere Male
der geheimen Polizei Erwähnung gethan, welche in
unserem Lande amtlich organisirt seyn soll. Das
nachfolgende, dem neuesten Kreisregierungsblatte
wörtlich entnommene Actenstück mag wiederholt zum
Beweise dienen, in wiefern den desfallsigen Asser-
tionen Glauben beizumessen sey: "Erklärung,
anonyme Denunciationen betreffend. Der Unterzeich-
nete erhält von Zeit zu Zeit anonyme Briefe, worin
die politischen Gesinnungen einzelner Personen als
verbrecherisch und staatsgefährlich bezeichnet werden.
Die Absicht, welche diesen Denunciationen zu Grunde
liegt, will der Unterzeichnete auf ihren Werth oder
Unwerth beruhen lassen; gegen das gewählte Mit-
tel, einen Beweis von Patriotismus zu geben, muß
er sich aber bestimmt erklären. Man überlasse den
constituirten Behörden für die Erhaltung der öffent-
lichen Sicherheit zu sorgen, und sich die hiezu er-
forderlichen Behelfe auf gesetzlichem Wege zu ver-
schaffen; wenn sich aber auch Jemand berufen fühlt,
seinen Mitbürger einer unerlaubten Handlung zu
bezüchtigen (m. s. die Art. 103 bis 108 des Code
penal,
s. w. die Art. 29 und 30 des Code d'instr.
Crim.
), so muß eine solche Denunciation in offi-
cieller Form verfaßt, an die betreffende Behörde ge-
richtet, von dem Anzeiger eigenhändig unterschrie-
ben, und mit den erforderlichen Beweismitteln ver-
sehen seyn. Nur auf eine in dieser Art abgefaßte
Anzeige kann ein weiteres Verfahren begründet wer-
den. Der Unterzeichnete erklärt demnach, daß er
von nun an alle anonymen Denunciationen denjeni-
gen, gegen welche sie gerichtet sind, in Urschrift mit-
theilen, und ihnen überlassen werde, die Urheber

[Spaltenumbruch] v. Huard fragte, ob die Conferenz denn wirklich die
Note über die Staatsſchuld erhalten habe? Der Mi-
niſter
erwiederte, Hr. van de Weyer habe ſein Ehren-
wort darauf gegeben. Die HH. Oſy und Lebeau
meinten, ein Miniſter, deſſen Befehlen man keine
Folge leiſte, müſſe abtreten. Der Miniſter entgeg-
nete mit Lebhaftigkeit, er wiſſe dies recht gut und
habe bereits ſeine Demiſſion verlangt. Der König
habe zwiſchen ihm und dem Geſandten zu entſchei-
den. Ein neues Miniſterium würde bereits bekannt
ſeyn, wenn der Bildung nicht ſo viele Schwierig-
keiten im Wege ſtünden. Daß er noch auf dieſer
Bank ſitze, geſchehe bloß aus Ergebenheit gegen Kö-
nig und Vaterland. Da mehrere Mitglieder erklär-
ten, nicht eher auf die Credit-Bewilligung eingehen
zu wollen, als bis genügende Aufſchlüſſe ertheilt
wären, verſicherte der Juſtizminiſter Raikem, die
24 Artikel wären der politiſche Code[x] des Miniſte-
riums, und das geſammte Cabinet habe auf die
Kunde von der Annahme der ruſſiſchen Ratification
ſeine Demiſſion eingereicht. Würde die Note vom
11 Mai der Conferenz nicht zugeſtellt, ſo würden
die Miniſter bei ihrem früheren Beſchluſſe beharren.
Der Miniſter der auswaͤrtigen Angelegenheiten
ſchlug vor, die Discuſſion bis Montag auszuſetzen,
was nach einigem Murren über eine Camarilla, die
ihr Weſen im Dunkeln treibe, endlich genehmigt
wurde.

Trotz aller Erklärungen in der Kammer, kann
man aus der Stellung unſres Miniſteriums nicht
recht klug werden: bald heißt es, die HH. v. Men-
lenaere und van de Weyer hätten ſich mit einander
ausgeſöhnt, und der Letztere kehre nach London zu-
rück; bald wieder, er habe Urlaub erhalten und
werde eine Zeitlang im Schooße ſeiner Familie zu-
bringen; General Goblet werde ihn einſtweilen bei
der Conferenz, und der Legations-Secretär Wallez
beim brittiſchen Hofe erſetzen.

Vorgeſtern Abend hat die hieſige Garniſon Be-
fehl erhalten, ſich auf den folgenden Morgen marſch-
fertig zu halten. Ein gleicher Befehl iſt den zwei
Batterieen und dem Feldlazarethe zugekommen.
Kein Officier kannte den Beſtimmungsort der Trup-
pen; jeder Soldat ſollte ſich mit Lebensmitteln für
einen Tag verſehen.

Die Conferenz ſoll den König von Holland auf-
gefordert haben, Bevollmächtigte nach London zu
ſenden, um über einen Jnterventions-Vertrag zwi-
ſchen Holland und Belgien zu unterhandeln. So
ſieht man denn, daß eigentlich noch nichts geſchehen
iſt; nach den Unterhandlungen wird man dieſen
vierten oder fünften ſchließlichen definitiven und
unwiederruflichen Vertrag unterzeichnen, nach dem
Unterzeichnen ratificiren müſſen, dann einen fünf-
ten und ſechsten von derſelben Art zu erwarten
haben.

Jn Namur werden 1500 Polen erwartet, und der
dortige Platz-Commandant Pletinckx hat bereits Be-
fehl, ſie zu organiſiren.


Die Capitulation in Betreff der Schweizer-Re-
gimenter iſt zu Wien zwiſchen dem Grafen v. Salis
und dem apoſtoliſchen Nuntius abgeſchloſſen wor-
den. Das erſte Regiment, welches unter den Be-
fehl des Grafen geſtellt wird, beſteht aus 2 Ba-
taillons, jedes von 1043 Mann und 47 Officieren.
Die Soldaten dürfen nicht unter 20 und über 36
Jahre alt ſeyn. Das Eintreffen dieſer Truppen iſt
[Spaltenumbruch] hoch an der Zeit. Jn Ceſena haben wieder ſehr
ernſtliche Unruhen ſtattgefunden, weil ein päpſtli-
cher Officier, Namens Priuli, der ſich während der
Maſſacren durch ſeine Grauſamkeit ausgezeichnet
hatte, daſelbſt angelangt war. Er war damals nur
Sergeant und iſt ſeitdem befördert worden. Mehr
als 1000 Bürger zogen vor die Caſerne, unter dem
Rufe: Schlagt ihn todt! Die Oeſterreicher entzo-
gen ihn der Wuth des Volkes und brachten ihn
unter Escorte nach Forli. Der öſterreichiſche Hof-
rath Sabregondi wird aus Rom zu Bologna er-
wartet, und ohne Conceſſionen vom Papſte erlangt
zu haben; er ſoll jedoch eine Convention überbrin-
gen, wonach einige öſterreichiſche Regimenter in der
Romagna bleiben ſollten. Ein franzöſiſcher Oberſt,
der nebſt Hrn. Bengnot nach Rom gereiſet war,
um gegen das Benehmen der päpſtlichen Karabiniere
in Ancona zu proteſtiren, iſt ebenfalls unverrichteter
Sache zurückgekehrt.


Alles will nun zu dem Hambacher Feſte eilen.
Man ſpricht von mehr als 50,000 Perſonen, welche
dort ſich einfinden dürften, und darunter ſelbſt be-
deutende Männer verſchiedener deutſcher conſtitutio-
neller Staaten, auch aus Würtemberg, welche bereits
zugeſagt hatten. Als die Fahnen, welche von der
Committee angeſchafft und auf dem Schloſſe aufge-
ſtellt werden ſollen, werden folgende bezeichnet: 1)
die franzöſiſche, 2) die engliſche, 3) die nordameri-
kaniſche, 4) die bairiſche, d. h. rheinkreis-bairiſche,
5) die badenſche, 6) die kurheſſiſche, 7) die heſſen-
darmſtädtiſche, 8) in der Mitte die große Fahne der
Einheit Deutſchlands, mit einem langen ſchwarzen
Flor umhüllt.


Die Speyerer Zeitung hat ſchon mehrere Male
der geheimen Polizei Erwähnung gethan, welche in
unſerem Lande amtlich organiſirt ſeyn ſoll. Das
nachfolgende, dem neueſten Kreisregierungsblatte
wörtlich entnommene Actenſtück mag wiederholt zum
Beweiſe dienen, in wiefern den desfallſigen Aſſer-
tionen Glauben beizumeſſen ſey: “Erklaͤrung,
anonyme Denunciationen betreffend. Der Unterzeich-
nete erhält von Zeit zu Zeit anonyme Briefe, worin
die politiſchen Geſinnungen einzelner Perſonen als
verbrecheriſch und ſtaatsgefährlich bezeichnet werden.
Die Abſicht, welche dieſen Denunciationen zu Grunde
liegt, will der Unterzeichnete auf ihren Werth oder
Unwerth beruhen laſſen; gegen das gewählte Mit-
tel, einen Beweis von Patriotismus zu geben, muß
er ſich aber beſtimmt erklären. Man überlaſſe den
conſtituirten Behörden für die Erhaltung der öffent-
lichen Sicherheit zu ſorgen, und ſich die hiezu er-
forderlichen Behelfe auf geſetzlichem Wege zu ver-
ſchaffen; wenn ſich aber auch Jemand berufen fühlt,
ſeinen Mitbürger einer unerlaubten Handlung zu
bezüchtigen (m. ſ. die Art. 103 bis 108 des Code
pénal,
ſ. w. die Art. 29 und 30 des Code d’instr.
Crim.
), ſo muß eine ſolche Denunciation in offi-
cieller Form verfaßt, an die betreffende Behörde ge-
richtet, von dem Anzeiger eigenhändig unterſchrie-
ben, und mit den erforderlichen Beweismitteln ver-
ſehen ſeyn. Nur auf eine in dieſer Art abgefaßte
Anzeige kann ein weiteres Verfahren begründet wer-
den. Der Unterzeichnete erklärt demnach, daß er
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[[3]/0003] v. Huard fragte, ob die Conferenz denn wirklich die Note über die Staatsſchuld erhalten habe? Der Mi- niſter erwiederte, Hr. van de Weyer habe ſein Ehren- wort darauf gegeben. Die HH. Oſy und Lebeau meinten, ein Miniſter, deſſen Befehlen man keine Folge leiſte, müſſe abtreten. Der Miniſter entgeg- nete mit Lebhaftigkeit, er wiſſe dies recht gut und habe bereits ſeine Demiſſion verlangt. Der König habe zwiſchen ihm und dem Geſandten zu entſchei- den. Ein neues Miniſterium würde bereits bekannt ſeyn, wenn der Bildung nicht ſo viele Schwierig- keiten im Wege ſtünden. Daß er noch auf dieſer Bank ſitze, geſchehe bloß aus Ergebenheit gegen Kö- nig und Vaterland. Da mehrere Mitglieder erklär- ten, nicht eher auf die Credit-Bewilligung eingehen zu wollen, als bis genügende Aufſchlüſſe ertheilt wären, verſicherte der Juſtizminiſter Raikem, die 24 Artikel wären der politiſche Codex des Miniſte- riums, und das geſammte Cabinet habe auf die Kunde von der Annahme der ruſſiſchen Ratification ſeine Demiſſion eingereicht. Würde die Note vom 11 Mai der Conferenz nicht zugeſtellt, ſo würden die Miniſter bei ihrem früheren Beſchluſſe beharren. Der Miniſter der auswaͤrtigen Angelegenheiten ſchlug vor, die Discuſſion bis Montag auszuſetzen, was nach einigem Murren über eine Camarilla, die ihr Weſen im Dunkeln treibe, endlich genehmigt wurde. Trotz aller Erklärungen in der Kammer, kann man aus der Stellung unſres Miniſteriums nicht recht klug werden: bald heißt es, die HH. v. Men- lenaere und van de Weyer hätten ſich mit einander ausgeſöhnt, und der Letztere kehre nach London zu- rück; bald wieder, er habe Urlaub erhalten und werde eine Zeitlang im Schooße ſeiner Familie zu- bringen; General Goblet werde ihn einſtweilen bei der Conferenz, und der Legations-Secretär Wallez beim brittiſchen Hofe erſetzen. Vorgeſtern Abend hat die hieſige Garniſon Be- fehl erhalten, ſich auf den folgenden Morgen marſch- fertig zu halten. Ein gleicher Befehl iſt den zwei Batterieen und dem Feldlazarethe zugekommen. Kein Officier kannte den Beſtimmungsort der Trup- pen; jeder Soldat ſollte ſich mit Lebensmitteln für einen Tag verſehen. Die Conferenz ſoll den König von Holland auf- gefordert haben, Bevollmächtigte nach London zu ſenden, um über einen Jnterventions-Vertrag zwi- ſchen Holland und Belgien zu unterhandeln. So ſieht man denn, daß eigentlich noch nichts geſchehen iſt; nach den Unterhandlungen wird man dieſen vierten oder fünften ſchließlichen definitiven und unwiederruflichen Vertrag unterzeichnen, nach dem Unterzeichnen ratificiren müſſen, dann einen fünf- ten und ſechsten von derſelben Art zu erwarten haben. Jn Namur werden 1500 Polen erwartet, und der dortige Platz-Commandant Pletinckx hat bereits Be- fehl, ſie zu organiſiren. Aus dem Kirchenſtaate, vom 16 Mai. Die Capitulation in Betreff der Schweizer-Re- gimenter iſt zu Wien zwiſchen dem Grafen v. Salis und dem apoſtoliſchen Nuntius abgeſchloſſen wor- den. Das erſte Regiment, welches unter den Be- fehl des Grafen geſtellt wird, beſteht aus 2 Ba- taillons, jedes von 1043 Mann und 47 Officieren. Die Soldaten dürfen nicht unter 20 und über 36 Jahre alt ſeyn. Das Eintreffen dieſer Truppen iſt hoch an der Zeit. Jn Ceſena haben wieder ſehr ernſtliche Unruhen ſtattgefunden, weil ein päpſtli- cher Officier, Namens Priuli, der ſich während der Maſſacren durch ſeine Grauſamkeit ausgezeichnet hatte, daſelbſt angelangt war. Er war damals nur Sergeant und iſt ſeitdem befördert worden. Mehr als 1000 Bürger zogen vor die Caſerne, unter dem Rufe: Schlagt ihn todt! Die Oeſterreicher entzo- gen ihn der Wuth des Volkes und brachten ihn unter Escorte nach Forli. Der öſterreichiſche Hof- rath Sabregondi wird aus Rom zu Bologna er- wartet, und ohne Conceſſionen vom Papſte erlangt zu haben; er ſoll jedoch eine Convention überbrin- gen, wonach einige öſterreichiſche Regimenter in der Romagna bleiben ſollten. Ein franzöſiſcher Oberſt, der nebſt Hrn. Bengnot nach Rom gereiſet war, um gegen das Benehmen der päpſtlichen Karabiniere in Ancona zu proteſtiren, iſt ebenfalls unverrichteter Sache zurückgekehrt. Mannheim, den 22 Mai. Alles will nun zu dem Hambacher Feſte eilen. Man ſpricht von mehr als 50,000 Perſonen, welche dort ſich einfinden dürften, und darunter ſelbſt be- deutende Männer verſchiedener deutſcher conſtitutio- neller Staaten, auch aus Würtemberg, welche bereits zugeſagt hatten. Als die Fahnen, welche von der Committee angeſchafft und auf dem Schloſſe aufge- ſtellt werden ſollen, werden folgende bezeichnet: 1) die franzöſiſche, 2) die engliſche, 3) die nordameri- kaniſche, 4) die bairiſche, d. h. rheinkreis-bairiſche, 5) die badenſche, 6) die kurheſſiſche, 7) die heſſen- darmſtädtiſche, 8) in der Mitte die große Fahne der Einheit Deutſchlands, mit einem langen ſchwarzen Flor umhüllt. Aus Rheinbaiern, vom 25 Mai. Die Speyerer Zeitung hat ſchon mehrere Male der geheimen Polizei Erwähnung gethan, welche in unſerem Lande amtlich organiſirt ſeyn ſoll. Das nachfolgende, dem neueſten Kreisregierungsblatte wörtlich entnommene Actenſtück mag wiederholt zum Beweiſe dienen, in wiefern den desfallſigen Aſſer- tionen Glauben beizumeſſen ſey: “Erklaͤrung, anonyme Denunciationen betreffend. Der Unterzeich- nete erhält von Zeit zu Zeit anonyme Briefe, worin die politiſchen Geſinnungen einzelner Perſonen als verbrecheriſch und ſtaatsgefährlich bezeichnet werden. Die Abſicht, welche dieſen Denunciationen zu Grunde liegt, will der Unterzeichnete auf ihren Werth oder Unwerth beruhen laſſen; gegen das gewählte Mit- tel, einen Beweis von Patriotismus zu geben, muß er ſich aber beſtimmt erklären. Man überlaſſe den conſtituirten Behörden für die Erhaltung der öffent- lichen Sicherheit zu ſorgen, und ſich die hiezu er- forderlichen Behelfe auf geſetzlichem Wege zu ver- ſchaffen; wenn ſich aber auch Jemand berufen fühlt, ſeinen Mitbürger einer unerlaubten Handlung zu bezüchtigen (m. ſ. die Art. 103 bis 108 des Code pénal, ſ. w. die Art. 29 und 30 des Code d’instr. Crim.), ſo muß eine ſolche Denunciation in offi- cieller Form verfaßt, an die betreffende Behörde ge- richtet, von dem Anzeiger eigenhändig unterſchrie- ben, und mit den erforderlichen Beweismitteln ver- ſehen ſeyn. Nur auf eine in dieſer Art abgefaßte Anzeige kann ein weiteres Verfahren begründet wer- den. Der Unterzeichnete erklärt demnach, daß er von nun an alle anonymen Denunciationen denjeni- gen, gegen welche ſie gerichtet ſind, in Urſchrift mit- theilen, und ihnen überlaſſen werde, die Urheber

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Zitationshilfe: Staats und Gelehrte Zeitung des Hamburgischen unpartheiischen Correspondenten. Nr. 129, Hamburg, 1. Juni 1832, S. [3]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hc_1290106_1832/3>, abgerufen am 21.11.2024.