Hebel, Johann Peter: Schatzkästlein des rheinischen Hausfreundes. Tübingen, 1811.und sie ertheilten eine Antwort, die war wohlgefällig in den Augen des Kaisers. Darum formirte die jüdische Versammlung aus sich, zum unerhörten Wunder unsrer Zeit, den großen Sanhedrin. Denn der große Sanhedrin ist nicht ein großer Jude zu Paris, wie der Riese Goliath, so aber ein Philister war, sondern - Sanhedrin, das wird verdollmetscht eine Versammlung, und wurde vor alten, alten Zeiten also genannt, der hohe Rath zu Jerusalem, so bestand aus 71 Rathsherren, die wurden für die verständigsten und weisesten Männer gehalten, ein ganzes Volk, und wie diese das Gesez erklärten, so war es recht, und mußte gelten in ganz Israel. Einen solchen Rath sezten die Abgeordneten der Judenschaft wieder ein und sagten, es sey seit 1500 Jahren kein großer Sanhedrin gewesen, als dieser unter dem Schutz des erhabenen Kaisers Napoleon. Dieß ist der Inhalt der Gesetze, die der große Sanhedrin aussprach zu Paris im Jahr 5367 nach Erschaffung der Welt im Monat Adar desselbigen Jahres am 22sten Tag des Monats. 1) Die jüdische Ehe soll bestehen aus Einem Manne und Einer Frau. Kein Israelite darf zu gleicher Zeit mehr haben, als Eine Frau. 2) Kein Rabbiner darf die Scheidung einer Ehe aussprechen, es sey dann, die weltliche Obrigkeit habe zuvor gesprochen, die Ehe sey nach dem bürgerlichen Gesetz aufgelöst. 3) Kein Rabbiner darf die Bestätigung einer Ehe aussprechen, es sey dann, daß die Verlobten von der weltlichen Obrigkeit einen Trauschein haben. und sie ertheilten eine Antwort, die war wohlgefällig in den Augen des Kaisers. Darum formirte die jüdische Versammlung aus sich, zum unerhörten Wunder unsrer Zeit, den großen Sanhedrin. Denn der große Sanhedrin ist nicht ein großer Jude zu Paris, wie der Riese Goliath, so aber ein Philister war, sondern – Sanhedrin, das wird verdollmetscht eine Versammlung, und wurde vor alten, alten Zeiten also genannt, der hohe Rath zu Jerusalem, so bestand aus 71 Rathsherren, die wurden für die verständigsten und weisesten Männer gehalten, ein ganzes Volk, und wie diese das Gesez erklärten, so war es recht, und mußte gelten in ganz Israel. Einen solchen Rath sezten die Abgeordneten der Judenschaft wieder ein und sagten, es sey seit 1500 Jahren kein großer Sanhedrin gewesen, als dieser unter dem Schutz des erhabenen Kaisers Napoleon. Dieß ist der Inhalt der Gesetze, die der große Sanhedrin aussprach zu Paris im Jahr 5367 nach Erschaffung der Welt im Monat Adar desselbigen Jahres am 22sten Tag des Monats. 1) Die jüdische Ehe soll bestehen aus Einem Manne und Einer Frau. Kein Israelite darf zu gleicher Zeit mehr haben, als Eine Frau. 2) Kein Rabbiner darf die Scheidung einer Ehe aussprechen, es sey dann, die weltliche Obrigkeit habe zuvor gesprochen, die Ehe sey nach dem bürgerlichen Gesetz aufgelöst. 3) Kein Rabbiner darf die Bestätigung einer Ehe aussprechen, es sey dann, daß die Verlobten von der weltlichen Obrigkeit einen Trauschein haben. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0132" n="124"/> und sie ertheilten eine Antwort, die war wohlgefällig in den Augen des Kaisers.</p> <p>Darum formirte die jüdische Versammlung aus sich, zum unerhörten Wunder unsrer Zeit, den großen <hi rendition="#g">Sanhedrin</hi>. Denn der große <hi rendition="#g">Sanhedrin</hi> ist nicht ein großer Jude zu Paris, wie der Riese Goliath, so aber ein Philister war, sondern – <hi rendition="#g">Sanhedrin</hi>, das wird verdollmetscht <hi rendition="#g">eine Versammlung</hi>, und wurde vor alten, alten Zeiten also genannt, der hohe Rath zu Jerusalem, so bestand aus 71 Rathsherren, die wurden für die verständigsten und weisesten Männer gehalten, ein ganzes Volk, und wie diese das Gesez erklärten, so war es recht, und mußte gelten in ganz Israel.</p> <p>Einen solchen Rath sezten die Abgeordneten der Judenschaft wieder ein und sagten, es sey seit 1500 Jahren kein großer Sanhedrin gewesen, als dieser unter dem Schutz des erhabenen Kaisers Napoleon.</p> <p>Dieß ist der Inhalt der Gesetze, die der große Sanhedrin aussprach zu Paris im Jahr 5367 nach Erschaffung der Welt im Monat <hi rendition="#g">Adar</hi> desselbigen Jahres am 22sten Tag des Monats.</p> <p>1) Die jüdische Ehe soll bestehen aus <hi rendition="#g">Einem</hi> Manne und <hi rendition="#g">Einer</hi> Frau. Kein Israelite darf zu gleicher Zeit mehr haben, als Eine Frau.</p> <p>2) Kein Rabbiner darf die Scheidung einer Ehe aussprechen, es sey dann, die weltliche Obrigkeit habe zuvor gesprochen, die Ehe sey nach dem bürgerlichen Gesetz aufgelöst.</p> <p>3) Kein Rabbiner darf die Bestätigung einer Ehe aussprechen, es sey dann, daß die Verlobten von der weltlichen Obrigkeit einen Trauschein haben. </p> </div> </body> </text> </TEI> [124/0132]
und sie ertheilten eine Antwort, die war wohlgefällig in den Augen des Kaisers.
Darum formirte die jüdische Versammlung aus sich, zum unerhörten Wunder unsrer Zeit, den großen Sanhedrin. Denn der große Sanhedrin ist nicht ein großer Jude zu Paris, wie der Riese Goliath, so aber ein Philister war, sondern – Sanhedrin, das wird verdollmetscht eine Versammlung, und wurde vor alten, alten Zeiten also genannt, der hohe Rath zu Jerusalem, so bestand aus 71 Rathsherren, die wurden für die verständigsten und weisesten Männer gehalten, ein ganzes Volk, und wie diese das Gesez erklärten, so war es recht, und mußte gelten in ganz Israel.
Einen solchen Rath sezten die Abgeordneten der Judenschaft wieder ein und sagten, es sey seit 1500 Jahren kein großer Sanhedrin gewesen, als dieser unter dem Schutz des erhabenen Kaisers Napoleon.
Dieß ist der Inhalt der Gesetze, die der große Sanhedrin aussprach zu Paris im Jahr 5367 nach Erschaffung der Welt im Monat Adar desselbigen Jahres am 22sten Tag des Monats.
1) Die jüdische Ehe soll bestehen aus Einem Manne und Einer Frau. Kein Israelite darf zu gleicher Zeit mehr haben, als Eine Frau.
2) Kein Rabbiner darf die Scheidung einer Ehe aussprechen, es sey dann, die weltliche Obrigkeit habe zuvor gesprochen, die Ehe sey nach dem bürgerlichen Gesetz aufgelöst.
3) Kein Rabbiner darf die Bestätigung einer Ehe aussprechen, es sey dann, daß die Verlobten von der weltlichen Obrigkeit einen Trauschein haben.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax.
(2012-12-03T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
Wikimedia Commons: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2012-12-03T13:54:31Z)
Frederike Neuber: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat.
(2012-12-03T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |