Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847.[Tabelle] Nr. 1. würde also in der vierten Rubrik heißen: Johann Heinrich Walther ist aus der Schule geblieben im Nr. 2. ist kein einziges Mal aus der Schule geblieben. Nr. 3. in der ersten Woche des Januars 1 halben Tag, in der zweiten Woche des Aprils 1 ganzen, in der [Tabelle] Nr. 1. würde alſo in der vierten Rubrik heißen: Johann Heinrich Walther iſt aus der Schule geblieben im Nr. 2. iſt kein einziges Mal aus der Schule geblieben. Nr. 3. in der erſten Woche des Januars 1 halben Tag, in der zweiten Woche des Aprils 1 ganzen, in der <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <pb facs="#f0248" n="234"/> <table> <row> <cell/> </row> </table> <p>Nr. 1. würde alſo in der vierten Rubrik heißen: Johann Heinrich Walther iſt aus der Schule geblieben im<lb/> Januar 6 ganze und 2 halbe Tage; im Februar 3 ganze und 5 halbe Tage; im März einen halben<lb/> Tag; im April 1 ganzen und 4 halbe Tage; im Ganzen alſo in dieſen Monaten 16 Tage.</p><lb/> <p>Nr. 2. iſt kein einziges Mal aus der Schule geblieben.</p><lb/> <p>Nr. 3. in der erſten Woche des Januars 1 halben Tag, in der zweiten Woche des Aprils 1 ganzen, in der<lb/> dritten Woche 1 halben und in der vierten Woche 1 halben, im Ganzen alſo 2 und 1 halben Tag.</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [234/0248]
Nr. 1. würde alſo in der vierten Rubrik heißen: Johann Heinrich Walther iſt aus der Schule geblieben im
Januar 6 ganze und 2 halbe Tage; im Februar 3 ganze und 5 halbe Tage; im März einen halben
Tag; im April 1 ganzen und 4 halbe Tage; im Ganzen alſo in dieſen Monaten 16 Tage.
Nr. 2. iſt kein einziges Mal aus der Schule geblieben.
Nr. 3. in der erſten Woche des Januars 1 halben Tag, in der zweiten Woche des Aprils 1 ganzen, in der
dritten Woche 1 halben und in der vierten Woche 1 halben, im Ganzen alſo 2 und 1 halben Tag.
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