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Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847.

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wie bei Vollsinnigen, auf das Gebiet der sinnlichen Wahrnehmungen,
welche ihnen in einer solchen Reihefolge vorzuführen sind, daß dadurch
der Kreis ihrer Vorstellungen erweitert und zugleich geordnet wird.
Mit diesem sachlichen Zwecke muß aber der sprachliche immer gleich-
zeitig verfolgt werden, weil es zunächst darauf ankommt, dem Kinde
auch die Benennungen der von ihm angeschauten Gegenstände, ihrer
Merkmale und Eigenschaften, ihrer Theile und ihrer Verrichtungen,
geläufig zu machen, und diese für mündliche und schriftliche Uebungen
in der Satzbildung zu benutzen. Bei einiger Gewandtheit des Lehrers
hält es mehrentheils nicht schwer, die Kinder mit den Benennungen
der sinnlichen Wahrnehmungen bekannt zu machen, denn was dem
Kinde nicht unmittelbar oder in Abbildungen vorgezeigt werden kann,
läßt sich leicht durch natürliche Gebärde deuten; auch die räumlichen
Verhältnisse der Dinge, und selbst die Unterordnung gegebener Vor-
stellungen unter eine höhere faßt der Taubstumme mehrentheils leicht
und sicher; die Hauptschwierigkeit fängt erst da an, wo abstracte Be-
griffe zu erläutern sind. In den meisten Fällen führt jedoch eine
vollständige Benutzung concreter Fälle auch hier zum Ziel, auch muß
darauf gerechnet werden, daß die Bedeutung der meisten Wörter von
dem taubstummen wie von dem hörenden Kinde aus dem Zusammen-
hange, in welchem sie gebraucht werden, allmählig erschlossen wird.
Eben diese Bemerkung gilt auch von den grammatischen Verhältnissen
der Wörter und der Sätze, welche nur aus zweckmäßig gewählten
Beispielen erkannt werden können, von denen einige jedoch so einfach
sind, daß die Einübung derselben unmittelbar nach den ersten Uebungen
in der Satzbildung erfolgen kann.

Es würde über die Grenzen wie über den Zweck dieser Mitthei-
lung hinausgehen, über die Methode des Taubstummen-Unterrichts eine
in das Einzelne eingehende Anweisung zu geben; das Consistorium
muß sich darauf beschränken, diejenigen Lehrer, welche sich mit der
Methode des Taubstummen-Unterrichts durch eigenen Fleiß bekannt
machen wollen, auf die für diesen Zweck am meisten geeigneten Schriften
zu verweisen. Für die Uebungen im Absehen und Nachbilden der
Grundlaute wird zunächst nur die Kenntniß der sogenannten Laut-
methode erfordert, welche bei gründlich gebildeten Elementarlehrern
vorausgesetzt werden kann; die Anwendung derselben beim Sprachunter-
richt taubstummer Kinder setzt jedoch Bekanntschaft mit manchen Wahr-

wie bei Vollſinnigen, auf das Gebiet der ſinnlichen Wahrnehmungen,
welche ihnen in einer ſolchen Reihefolge vorzuführen ſind, daß dadurch
der Kreis ihrer Vorſtellungen erweitert und zugleich geordnet wird.
Mit dieſem ſachlichen Zwecke muß aber der ſprachliche immer gleich-
zeitig verfolgt werden, weil es zunächſt darauf ankommt, dem Kinde
auch die Benennungen der von ihm angeſchauten Gegenſtände, ihrer
Merkmale und Eigenſchaften, ihrer Theile und ihrer Verrichtungen,
geläufig zu machen, und dieſe für mündliche und ſchriftliche Uebungen
in der Satzbildung zu benutzen. Bei einiger Gewandtheit des Lehrers
hält es mehrentheils nicht ſchwer, die Kinder mit den Benennungen
der ſinnlichen Wahrnehmungen bekannt zu machen, denn was dem
Kinde nicht unmittelbar oder in Abbildungen vorgezeigt werden kann,
läßt ſich leicht durch natürliche Gebärde deuten; auch die räumlichen
Verhältniſſe der Dinge, und ſelbſt die Unterordnung gegebener Vor-
ſtellungen unter eine höhere faßt der Taubſtumme mehrentheils leicht
und ſicher; die Hauptſchwierigkeit fängt erſt da an, wo abſtracte Be-
griffe zu erläutern ſind. In den meiſten Fällen führt jedoch eine
vollſtändige Benutzung concreter Fälle auch hier zum Ziel, auch muß
darauf gerechnet werden, daß die Bedeutung der meiſten Wörter von
dem taubſtummen wie von dem hörenden Kinde aus dem Zuſammen-
hange, in welchem ſie gebraucht werden, allmählig erſchloſſen wird.
Eben dieſe Bemerkung gilt auch von den grammatiſchen Verhältniſſen
der Wörter und der Sätze, welche nur aus zweckmäßig gewählten
Beiſpielen erkannt werden können, von denen einige jedoch ſo einfach
ſind, daß die Einübung derſelben unmittelbar nach den erſten Uebungen
in der Satzbildung erfolgen kann.

Es würde über die Grenzen wie über den Zweck dieſer Mitthei-
lung hinausgehen, über die Methode des Taubſtummen-Unterrichts eine
in das Einzelne eingehende Anweiſung zu geben; das Conſiſtorium
muß ſich darauf beſchränken, diejenigen Lehrer, welche ſich mit der
Methode des Taubſtummen-Unterrichts durch eigenen Fleiß bekannt
machen wollen, auf die für dieſen Zweck am meiſten geeigneten Schriften
zu verweiſen. Für die Uebungen im Abſehen und Nachbilden der
Grundlaute wird zunächſt nur die Kenntniß der ſogenannten Laut-
methode erfordert, welche bei gründlich gebildeten Elementarlehrern
vorausgeſetzt werden kann; die Anwendung derſelben beim Sprachunter-
richt taubſtummer Kinder ſetzt jedoch Bekanntſchaft mit manchen Wahr-

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[348/0362] wie bei Vollſinnigen, auf das Gebiet der ſinnlichen Wahrnehmungen, welche ihnen in einer ſolchen Reihefolge vorzuführen ſind, daß dadurch der Kreis ihrer Vorſtellungen erweitert und zugleich geordnet wird. Mit dieſem ſachlichen Zwecke muß aber der ſprachliche immer gleich- zeitig verfolgt werden, weil es zunächſt darauf ankommt, dem Kinde auch die Benennungen der von ihm angeſchauten Gegenſtände, ihrer Merkmale und Eigenſchaften, ihrer Theile und ihrer Verrichtungen, geläufig zu machen, und dieſe für mündliche und ſchriftliche Uebungen in der Satzbildung zu benutzen. Bei einiger Gewandtheit des Lehrers hält es mehrentheils nicht ſchwer, die Kinder mit den Benennungen der ſinnlichen Wahrnehmungen bekannt zu machen, denn was dem Kinde nicht unmittelbar oder in Abbildungen vorgezeigt werden kann, läßt ſich leicht durch natürliche Gebärde deuten; auch die räumlichen Verhältniſſe der Dinge, und ſelbſt die Unterordnung gegebener Vor- ſtellungen unter eine höhere faßt der Taubſtumme mehrentheils leicht und ſicher; die Hauptſchwierigkeit fängt erſt da an, wo abſtracte Be- griffe zu erläutern ſind. In den meiſten Fällen führt jedoch eine vollſtändige Benutzung concreter Fälle auch hier zum Ziel, auch muß darauf gerechnet werden, daß die Bedeutung der meiſten Wörter von dem taubſtummen wie von dem hörenden Kinde aus dem Zuſammen- hange, in welchem ſie gebraucht werden, allmählig erſchloſſen wird. Eben dieſe Bemerkung gilt auch von den grammatiſchen Verhältniſſen der Wörter und der Sätze, welche nur aus zweckmäßig gewählten Beiſpielen erkannt werden können, von denen einige jedoch ſo einfach ſind, daß die Einübung derſelben unmittelbar nach den erſten Uebungen in der Satzbildung erfolgen kann. Es würde über die Grenzen wie über den Zweck dieſer Mitthei- lung hinausgehen, über die Methode des Taubſtummen-Unterrichts eine in das Einzelne eingehende Anweiſung zu geben; das Conſiſtorium muß ſich darauf beſchränken, diejenigen Lehrer, welche ſich mit der Methode des Taubſtummen-Unterrichts durch eigenen Fleiß bekannt machen wollen, auf die für dieſen Zweck am meiſten geeigneten Schriften zu verweiſen. Für die Uebungen im Abſehen und Nachbilden der Grundlaute wird zunächſt nur die Kenntniß der ſogenannten Laut- methode erfordert, welche bei gründlich gebildeten Elementarlehrern vorausgeſetzt werden kann; die Anwendung derſelben beim Sprachunter- richt taubſtummer Kinder ſetzt jedoch Bekanntſchaft mit manchen Wahr-

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Zitationshilfe: Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847, S. 348. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heckert_schulgesetzgebung_1847/362>, abgerufen am 24.11.2024.