Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847.Siebente Abtheilung. 1. Einkauf in die Königl. allgem. Wittwen- verpflegungsanstalt. 2. Einkauf in die allgem. Wittwen-Pen- sions- und Unterstützungscasse (sogen. Schulenburgsche). 3. Provinzielle Bestimmungen über Schul- lehrer-Wittwen- und Waisencassen. Siebente Abtheilung. 1. Einkauf in die Königl. allgem. Wittwen- verpflegungsanſtalt. 2. Einkauf in die allgem. Wittwen-Pen- ſions- und Unterſtützungscaſſe (ſogen. Schulenburgſche). 3. Provinzielle Beſtimmungen über Schul- lehrer-Wittwen- und Waiſencaſſen. <TEI> <text> <body> <pb facs="#f0371" n="[357]"/> <div n="1"> <head> <hi rendition="#b">Siebente Abtheilung.</hi> </head><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> <div n="2"> <head> <hi rendition="#b">1. Einkauf in die Königl. allgem. Wittwen-<lb/> verpflegungsanſtalt.<lb/> 2. Einkauf in die allgem. Wittwen-Pen-<lb/> ſions- und Unterſtützungscaſſe (ſogen.<lb/> Schulenburgſche).<lb/> 3. Provinzielle Beſtimmungen über Schul-<lb/> lehrer-Wittwen- und Waiſencaſſen.</hi> </head><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [[357]/0371]
Siebente Abtheilung.
1. Einkauf in die Königl. allgem. Wittwen-
verpflegungsanſtalt.
2. Einkauf in die allgem. Wittwen-Pen-
ſions- und Unterſtützungscaſſe (ſogen.
Schulenburgſche).
3. Provinzielle Beſtimmungen über Schul-
lehrer-Wittwen- und Waiſencaſſen.
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