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Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847.

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§. 18. Und da an guter Einrichtung der Schul-Lectionen gar
Vieles gelegen, so sollen dazu Vormittags Drei Stunden und Nach-
mittags gleichfalls Drei Stunden dergestalt gewidmet werden, daß
erstere von 8 bis 11, letztere aber von 1 bis 4 Uhr zu halten, es
wäre denn, daß nach den besondern Umständen eines Orts der Prediger
mit Zuziehung der Kirchen-Vorsteher für bequemer finden möchte, die
Schule Vormittags früher angehen, oder Nachmittags später endigen
zu lassen. Dabei aber einmal für allemal festgesetzt bleibt, daß drei
volle Stunden sowohl Vor- als Nachmittag im Winter auf den Un-
terricht verwendet werden. Im Sommer müssen daher ebenfalls drei
ganze Stunden entweder Vor- oder Nachmittag zur Information ge-
widmet sein.

§. 19. Es wird demnach auf folgende Weise gehalten:
In der ersten Vormittagsstunde wird

1) ein Lied gesungen, welches der Schulmeister langsam
und deutlich vorsaget, und darauf mit den gesammten
Kindern nachsinget
.

Alle Monate aber wird nur ein Lied, welches von dem Prediger
aufgegeben wird und nicht zu lang oder unbekannt sein muß, erwählet
und gesungen, damit es große und kleine durch das öftere Singen
auswendig lernen. Unter dem Singen giebt der Lehrer genau Acht,
daß sie alle mitsingen. Dabei wird keinem Kinde erlaubt, bei dieser
Arbeit sein Gesangbuch vor sich zu nehmen und aus demselben zu
singen, weil solche nicht gehörig aufmerken, das Gesangbuch durch-
blättern und das Lied daher nicht lernen. Wollen sie aus dem Ge-
sangbuche singen, so kann solches zu Hause geschehen.

2) Nach dem Gesange wird gebetet. Das Gebet aber ver-
richtet der Schulmeister entweder selbst oder läßt ein Morgengebet,
welches vorgeschrieben werden soll, und sich für Schulkinder schicket,
von einem fertigen Lehrkinde langsam und deutlich vorlesen; dabei
denn alle übrigen Kinder still sitzen und zuhören müssen. Darnach
beten sie alle zugleich, doch andächtig und vor Gott ihre aus-
wendig gelernte Gebets-Formeln: Ein Knabe lieset langsam,
deutlich und laut den monatlichen Psalm und darauf wird ge-
schlossen mit dem Gebet des Herrn. Wenn unter dem Gebet
Kinder zur Schule kommen, so bleiben selbige an der Thüre so

§. 18. Und da an guter Einrichtung der Schul-Lectionen gar
Vieles gelegen, ſo ſollen dazu Vormittags Drei Stunden und Nach-
mittags gleichfalls Drei Stunden dergeſtalt gewidmet werden, daß
erſtere von 8 bis 11, letztere aber von 1 bis 4 Uhr zu halten, es
wäre denn, daß nach den beſondern Umſtänden eines Orts der Prediger
mit Zuziehung der Kirchen-Vorſteher für bequemer finden möchte, die
Schule Vormittags früher angehen, oder Nachmittags ſpäter endigen
zu laſſen. Dabei aber einmal für allemal feſtgeſetzt bleibt, daß drei
volle Stunden ſowohl Vor- als Nachmittag im Winter auf den Un-
terricht verwendet werden. Im Sommer müſſen daher ebenfalls drei
ganze Stunden entweder Vor- oder Nachmittag zur Information ge-
widmet ſein.

§. 19. Es wird demnach auf folgende Weiſe gehalten:
In der erſten Vormittagsſtunde wird

1) ein Lied geſungen, welches der Schulmeiſter langſam
und deutlich vorſaget, und darauf mit den geſammten
Kindern nachſinget
.

Alle Monate aber wird nur ein Lied, welches von dem Prediger
aufgegeben wird und nicht zu lang oder unbekannt ſein muß, erwählet
und geſungen, damit es große und kleine durch das öftere Singen
auswendig lernen. Unter dem Singen giebt der Lehrer genau Acht,
daß ſie alle mitſingen. Dabei wird keinem Kinde erlaubt, bei dieſer
Arbeit ſein Geſangbuch vor ſich zu nehmen und aus demſelben zu
ſingen, weil ſolche nicht gehörig aufmerken, das Geſangbuch durch-
blättern und das Lied daher nicht lernen. Wollen ſie aus dem Ge-
ſangbuche ſingen, ſo kann ſolches zu Hauſe geſchehen.

2) Nach dem Geſange wird gebetet. Das Gebet aber ver-
richtet der Schulmeiſter entweder ſelbſt oder läßt ein Morgengebet,
welches vorgeſchrieben werden ſoll, und ſich für Schulkinder ſchicket,
von einem fertigen Lehrkinde langſam und deutlich vorleſen; dabei
denn alle übrigen Kinder ſtill ſitzen und zuhören müſſen. Darnach
beten ſie alle zugleich, doch andächtig und vor Gott ihre aus-
wendig gelernte Gebets-Formeln: Ein Knabe lieſet langſam,
deutlich und laut den monatlichen Pſalm und darauf wird ge-
ſchloſſen mit dem Gebet des Herrn. Wenn unter dem Gebet
Kinder zur Schule kommen, ſo bleiben ſelbige an der Thüre ſo
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[494/0508] §. 18. Und da an guter Einrichtung der Schul-Lectionen gar Vieles gelegen, ſo ſollen dazu Vormittags Drei Stunden und Nach- mittags gleichfalls Drei Stunden dergeſtalt gewidmet werden, daß erſtere von 8 bis 11, letztere aber von 1 bis 4 Uhr zu halten, es wäre denn, daß nach den beſondern Umſtänden eines Orts der Prediger mit Zuziehung der Kirchen-Vorſteher für bequemer finden möchte, die Schule Vormittags früher angehen, oder Nachmittags ſpäter endigen zu laſſen. Dabei aber einmal für allemal feſtgeſetzt bleibt, daß drei volle Stunden ſowohl Vor- als Nachmittag im Winter auf den Un- terricht verwendet werden. Im Sommer müſſen daher ebenfalls drei ganze Stunden entweder Vor- oder Nachmittag zur Information ge- widmet ſein. §. 19. Es wird demnach auf folgende Weiſe gehalten: In der erſten Vormittagsſtunde wird 1) ein Lied geſungen, welches der Schulmeiſter langſam und deutlich vorſaget, und darauf mit den geſammten Kindern nachſinget. Alle Monate aber wird nur ein Lied, welches von dem Prediger aufgegeben wird und nicht zu lang oder unbekannt ſein muß, erwählet und geſungen, damit es große und kleine durch das öftere Singen auswendig lernen. Unter dem Singen giebt der Lehrer genau Acht, daß ſie alle mitſingen. Dabei wird keinem Kinde erlaubt, bei dieſer Arbeit ſein Geſangbuch vor ſich zu nehmen und aus demſelben zu ſingen, weil ſolche nicht gehörig aufmerken, das Geſangbuch durch- blättern und das Lied daher nicht lernen. Wollen ſie aus dem Ge- ſangbuche ſingen, ſo kann ſolches zu Hauſe geſchehen. 2) Nach dem Geſange wird gebetet. Das Gebet aber ver- richtet der Schulmeiſter entweder ſelbſt oder läßt ein Morgengebet, welches vorgeſchrieben werden ſoll, und ſich für Schulkinder ſchicket, von einem fertigen Lehrkinde langſam und deutlich vorleſen; dabei denn alle übrigen Kinder ſtill ſitzen und zuhören müſſen. Darnach beten ſie alle zugleich, doch andächtig und vor Gott ihre aus- wendig gelernte Gebets-Formeln: Ein Knabe lieſet langſam, deutlich und laut den monatlichen Pſalm und darauf wird ge- ſchloſſen mit dem Gebet des Herrn. Wenn unter dem Gebet Kinder zur Schule kommen, ſo bleiben ſelbige an der Thüre ſo

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Zitationshilfe: Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847, S. 494. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heckert_schulgesetzgebung_1847/508>, abgerufen am 22.11.2024.